Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

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Die gegenwaͤrtige Genehmigungs- und Bestaͤtigungsurkunde ist mit dem 
eben erwaͤhnten Plane durch die Hestesammüng bekannt zu machen. 
Gegeben Charlottenhof, den 27. Juni 1845. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
Flottwell. Uhden. 
  
Nachtrag 
zu dem . 
Statute der Niederschlesisch-Maͤrkischen Eisenbahngesellschaft 
in Betreff 
der Emission von 50,000 Stück Prioritätsaktien. 
S. 1. 
1. die Vereinigung der Berlin= Frankfurter mit der Niederschlesisch- 
Märkischen Eisenbahngesellschaft zu bewirken, sollen die Stammaktien der Berlin- 
Frankfurter Eisenbahngesellschaft im Kapitalbetrage von 2,200,000 Rthlr. zum 
Kurse von 102 Prozent, also mit einem Kapitalsbetrage von 3,575,000 Rthlr. 
in Prioritätsaktien der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft umge- 
schrieben und zur Ablösung der Prioritätsaktien der Baln t Eisen- 
bahngesellschaft im Kapitalbetrage von 600,000 Rthlr. ein gleich hoher Betrag 
in Niederschlesisch-Märkischen auf jeden Inhaber lautenden Prioritätsaktien 
emittirt werden. Das hiernach zu konstituirende Prioritatsaktienkapital beträgt 
daher 4,175,000 Rthlr. 
S. 2. 
Die nach §. 1. zu emittirenden Prioritatsaktien der Niederschlesisch- 
Markischen Eisenbahngesellschaft werden in zwei Serien und in jeder Serie 
unter fortlaufenden Nummern nach dem Sulb A. anliegenden Schema auf 
farbigem Papier mit schwarzem Druck ausgefertigt. Die ersie Serie umfaßt 
28,000 Stück zu 100 Rthlr. Kurant, suh Nr. 1 bis 28,000. 
zusammnen ............................................ 2,800,000Rkh1k» 
ie zweite Serie umfaßt 22,000 Stück zu 02 Rthlr. 15 Sgr. 
Kurant sub Nr. 1 bis 22,000. zusammen 1,375,000 Rehlr. 
Summa 1,175,000 Rrlhlr. 
Mit den Aktien werden Zinskupons nach dem Ssub B. beigefügten 
Schema auf farbigem Papier mit schwarzem Druck für gehn Jahre ausgege- 
ben
	        
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