42 Sachregister. 1845.
Jahrmärkte, (Forts.)
§S. 77.) 55. — welche Gegenstände und Erzeugnisse auf
solchen feilgehalten werden können. (ebend. §. 82.) 56.
— in wiefern auf dens. der Verkauf von Getränken und
zubereiteten Speisen zum Genuf auf der Stelle gestattet
werden kann. (ebend. §. 83.) 56. — Verkehr mit den
auf dens. unverkauft gebliebenen Gegenständen und Auf-
hebung der desfallsigen Beschränkungen. (ebend. §. 87.)
57. — gegenseitiger Verkehr auf dens. zwischen den
Staaten des Zoll= und Steuervereins, dessen Erleichte-
rung. (Vertrag v. 16. Oktbr. 45. Art. 7.) 688. (lber-
einkunft (VI.) v. 16. Oktbr. 45. Art. 3—5.) 707. 708.
— deegl. mit Hannover, rücksichtlich der dem Zollverein
beigetretenen Landestheile des letz. (Ubereinkunft (II.) v.
16. Oktbr. 45. Art. 9.) 694. — (. auch Marktverkehr.
Immediatgesuche, dürfen nur gleichzeitig mit den
darauf ergangenen Bescheiden in öffentlichen Blättern
abgedruckt werden, sofern übrigens eine solche Veröffent-
lichung gesetzlich statthaft ist. (A. K. O. v. 7. Novbr. 45.)
727.
Impfärzte, Bezirks-, in der Provinz Westphalen, exe-
kutivische Beitreibung deren Gebühren für die in den
öffentlich bekannt gemachten Terminen vorgenommenen
Impfungen. (V. v. 30. Juni 45. §. 1. Nr. 7.) 445.
Ingenieur-Geographen, gehören zu den Sekonde-
lieutenants. (Milit.-Straf.-G. Thl. I. §s. 4. Anl. A.)
295. 376.
Innungen, (Korporationen von Gewerbetreibenden), iltere
und neue, gemeinsame Bestimmungen rücksichtlich deri.
(Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. SS. 120—124.) 64. —
Aufhebung der den ersteren zugestandenen Berechigunge
ohne Entschädigung. (ebend. §. 4. Nr. 1.) 42. —
(G. v. 17. Janur. 45. §S. 2.) 79. — 8 ohne letz-
tere, wenn die Berechtigung erst nach dem 31. Dezbr.
36. auf einen Andern übergegangen ist. (ebend. §. 2.)
79. — Verfahren im letztern Falle. (ebend. §. 3.) 79. —
ältere, Fortrauer derselben, ohne Verpflichtung zu deren
Beitritt. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. §J. 94.) 58. —
Revision, Abänderung, beststelung 10 Behtiing deren
Statuten. (ebend. S§. 95. 120. 121.) 68. 59. —
Verfahren bei Streitigkeiten über die Mufnahme und Aus-
schließung von Mitgliedern, sowie über die Rechte und
Pfllichten ders. und der Vorstände. (ebend. §. 122.) 64.
— deogl. bei Streitigkeiten zwischen selbstständigen Ge-
werbetreibenden und ihren Gesellen, Gehülfen und Lehr-
lingen. (ebend. §. 137. u. 153.) 67. 70. — durch Orts-
statuten darf darin nichts geändert werden. (ebend. §. 170.
Nr. 9.D.) 74. — Vereinigung getrennter Innungen zu
einer gemeinsamen Innung. (ebend. §#. 95. 100.) 58.
59. — Ausscheiden aus dens. mit der Besugniß zur
Fortsetzung des Gewerbes. (ebend. §. 96.) 59. — Auf-
Innungen, (Forts.)
lösung ders., Regulirung deren Schuldenwefens und Ver-
wendung des übrig gebliebenen Vermögens ders. (ebend.
Ss. 95.97—100.) 59. — neue, Anordnungen für deren
Bildungsu. Zusammentritt. ebend. ös. 101—124.) 59—64.
— der Zweck ders. besteht in der Förderung gemeinsamer
gewerblicher Interessen. (ebend. §. 101.) 60. — dies.
erlangen durch die Bestätigung ihrer Statuten die
Rechte einer Korporation. (ebend. §. 101.) 60. — aus-
schließliche Gewerbeberechtigungen dürfen dens. niemals
beigelegt werden. (ebend. §. 101.) 60. — Bestimmung
der erforderlichen Zahl von Theilnehmern bei deren Bil-
dung in größern und kleinern Städten. (ebend. §. 102.)
60. — Verbindung der Gewerbetreibenden mehrerer Ort-
schaften zu einer gemeinschaftlichen Innung. (ebend. §. 102.)
60. — Ausschließung von der Theilnahme an dens., wegen
begangener Verbrechen, öffentlicher Verachtung 2c. (ebend.
5. 103.) 60. — Aufnahme in bereits gebildete In-
nungen und Ausschließung von dem Eintritt in dies.
(äebend. F. 107.) 61. — Feststellung, Revision, Abänderung
und Bestätigung deren Statuten. (ebend. s. 105.100. 120.
121.) 61.64. — Nachweis der Befähigung zur Aufnahme in
dies. durch Prüfungen u. Prüfungszeugnisse. (ebend. §.108.)
61.— nähere Bestimmungen über die Ablegung dieser Prü-
fungen. (ebend. 5§. 162—167.) 72. 73. — in wiefern
davon Befreiungen stattfinden können. (ebend. 8. 108.)
61. — Ertrichtung eines mäßigen Antrittsgeldes bei der.
Aufnahme in solche. (ebend. §. 110.) 62. — gleichzeinge
Theilnahme an anderen Innungen. (ebend. §. 111.) 62.
— Wahl und Bestätigung deren Voersteher. (ebend.
#. 112.) 62. — jeder Berathung in dens. muß ein
Mitglied der Kommunalbehörde beiwohnen. (ebend. §. 113.)
62. — Ausschreibung und Einziehung der laufenden Bei-
träge und Verwaltung des Etats-, Kassen - und Rech-
nungswesens bei dens. (ebend. §. 114.) 62. — Stimm.
recht bei deren Berathungen. (ebenb. §. 115.) 62. —.
freiwilliger Austritt aus den Innungen. (ebend. §. 116.)
63. — Ausscheiden und Ausstobung aus dens. wegen
Ehrlosigkeit und begangener Verbrechen. (ebend. F. 117.)
63. — die Befugniß zum ferneren Gewerbebetriebe ist
jedoch davon nicht abhängig. (ebend. §. 117.) 63. —.
Auflösung solcher Innungen. lebend. §. 121.) 64. —.
Verfahren bei Streitigkeiten über die Aufnahme und
Ausschließung von Mitgliedern, sowie über die Rechte und
Pflichten ders. und der Vorstände. (ebend. §. 122.) 64.
— desgl. bei Streitigkeiten zwischen selbstständigen Ge-
werbetreibenden und ihren Gesellen, Gehülfen und Lehr.
lingen. (ebend. §§. 137. u. 133.) 67. 70. — durch,
Ortsstatuten darf darin nichts geändert werden. (ebend.
S. 170. Nr. 9. b.) 74. — unter welchen Beschränkungen
die Vorschriften über solche (Tit. VI. u. VII. der Gew.=
Ord.)