Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

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Obligationen eine Gewaͤhrleistung Seitens des Staats in keinerlei Weise über- 
nommen. 
Gegeben am Bord der Königin Elisabeth, den 22. Juni 1845. 
(L. 8.) Friedrich Wilhelm. 
Graf v. Arnim. Flottwell. 
(Nr. 2602.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 11. Juli 1845., die Anlage einer Eisenbahn von 
dem Lipperheider Bahnhofe nach Ruhrort betreffend. 
No% Ihrem Antrage vom 30. v. M. will Ich, nachdem der Administra- 
tionsrath der Köln-Mindener Eisenbahngesellschaft auf Grund des §. 5. der 
unterm 18. Dezember 1843. bestätigten Statuten derselben den Bau einer 
Zweigbahn von dem Lipperheider Bahnhofe nach Ruhrort beschlossen hat, zur 
Anlage dieser Zweigbahn hierdurch Meine Genehmigung ertheilen. — Zugleich 
bestimme Ich, daß der gedachten Gesellschaft in Ansehung der vorbezeichneten 
Zweigbahn das Recht zur Expropriation der erforderlichen Grundstücke nach 
Maaßgabe der in dem Gesetze vom 3. November 1838. hierüber ergangenen 
Vorschriften zustehen soll. 
Sanssouci, den 11. Juli 1845. 
Friedrich Wilhelm. 
An den Staats= und Finanzminister Flottwell. 
  
(Nr. 2003.)
	        
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