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Kirchengemeinden, der von der Gemeinschaft der
rva#zelischen Landeskirche sich getrennt haltenden Lu-
theraner, s#letz.
Kirchengrundstücke, deren Vermiethung, Verpachtung
vder Vererbpachtung * Alhen „rarinalh
(A. K. O. v. 11. Juli 45. Nr. 2.) 4
Kirchenkapitalten, Erleichterungen! in *. Ausleihung
nach Märkischem Provinzialrechte. (A. K. O. v. 11. Juli
46. Nr. 1.) 486.
Kirchenverband, s. Parochialverhältnisse.
Kirchenzehnte, s. Zehnte und Parochialverhältnisse.
Kirchenzucht, deren Aufrichthaltung innerhalb der durch
die bestehenden Landesgesetze bestimmten Gränzen gehört
vor die Konsistorien. (V. v. 27. Jumi 45. §. 1. Nr. 6.)
441. — (. auch Kirchliche Ordnung, äußere.
Kirchhöfe, s. Begräbnißpläßze.
Kirchliche Angelegenbeiten, evangelische, Ref-
sortverhältnisse der Regierungen und Konststorien in deuf.,
unter Abäinderung einiger darüber in den Instruktionen
für beide letztere v. 23. Oktbr. 1817. u. in der A. K. O.
v. 31. Dezbr. 1825. enthaltenen Bestimmungen. (V. v.
27. Juni 45.) 440—443. — Gegenstände, welche dem
Geschäftskreise der Konsistorien liberwiesen werden. (ebend.
88. 1. u. 2.) 440. 441. — desgl. diejenigen, welche
den Regierungen verbleiben. (ebend. S#s. 3. u. 4.) 441.
442. — Angelegenheiten, welche zum gemeinschaftlichen
Geschäftskreise beider Behörden gehören. (ebend. 98.5
u. 7.) 442. 443. — dle Ernennung des Vorsitzenden in
den Konslstorien bleibt in jedem einzelnen Falle der Aller-
höchsten Bestimmung vorbehalten. (ebend. §. 6.) 442. —
s. auch katholisch-kirchliche Angelegenheiten.
Kirchliche Bedürfnisse, wo über das Vorhandensein
bers. oder über die Abmessung ihres Umfanges Zweifel
entstehen, haben sich die Regierungen mit den Konsisto-
rien in näheres Einvernehmen zu setzen. (V. v. 27. Juni
45. FJ. 3.) 442. — der Pfarrgemeinden in den Landes-
theilen des linken Rheinufers, Aufbringung der Kosten
für solche. (G. v. 14. März 45.) 163.
Kirchliche Ordnung, äußere, die Anordnung und Voll-
strecung der zur Aufrechthaltung ders. erforderlichen po-
lizeilichen Vorschriften verbleibt den Regierungen. (V. v.
27. Juni 45. §. 3. Nr. 4.) 441. — l auch Kirchen-
zucht.
Kirchliche Stiftungen und Institute, evangelische,
die Beaufsichtigung deren Vermägenswerwaltung verbleibt
den Regierungen. (V. v. 27. Juni 45. §. J. Nr. 5.)
441. f. — Verwendung der Überschüsse aus letpterer im
Einvernehmen der Konslstorien. (ebend. S. 3.) 442. —
Erleichterungen in der Vermögensverwaltung ders. nach
Märkischem Provinzialrechte, und zwar in denjenigen
Landestheilrn, in welchen die Konsistorial= u. Bisstations-
Sachregister. 1845.
Kirchliche Stiftungen und Iustitute, (Forts.)
Ord. vom Jahre 1573. Anwendung findet. (A. K. O.
v. 11. Juli 45.) 486. 486.
Klassensteuer, und Beischläge zu derf., deren erekuti-
vische Beitreibung in der Prov. Westphalen. (V. v. 30.
Juni 45. J. 1. Nr. 1.) 444.
Kleider, gebrauchte, s. Trödler.
Klempner, Befugniß u. Befähigung ders. zur Haltung
von Lehrlingen durch Beitritt zu einer Innung und Ab-
legung der vorgeschriebenen Prüfung. (Gew.-Ord. v. 17.
Jam. 46. Ss. 131—133. 102—107.) 65. bb. 72. 73.
— in wiefern von letzterer entbunden werden kann.
(ebend. §§. 108. 132.) 61. 60.
Klipp-Fischerei, im kurischen Haff, Anordnungen für
dieselbe. (Fischerei-Ord. v. 7. März 45. J. 32.) 149.
Kochenbte,be,G,1èK zu deren Anlegung bedarf es
einer besondern polizeilichen Genehmigung. (Gew.-Ord.
v. 17. Jaur. 45. S. 27.) 40. — Verfahren mit Ge-
suchen um die Ertheilung der letz. (ebend. §§. 28—36.)
40—48. — Fristbestimmung für deren Bemutzung. (ebend.
S. 66—68.) 53. 534. — Untersagung der letz. (ebend.
S. 69. 70.) 54.
Koaks, zu Anlagen für deren Bereitung bedarf es einer
besondern polizeilichen Genehmigung. (Gew.-Orb. v. 17.
Janr. 45. §. 27.) 40. — Verfahren mit Gesachen um
die Ertheilung der letz. (ebend. 8§. 28—36.) 46—48. —
Fristbestimmung für deren Benutzung. (ebend. S§. 60—03.)
63. 54. — Untersagung der letz. (ebend. S§. 09. 70.) 54.
Kodizille, niedergelegte, der §. 571. Tit. 12. Thl. I.
des A. L. R., wonach solche nur an gerichtlich bestellte
Bevollmächtigte zurückgegeben werden dürfen, bleibt in
Krast. (G. v. 11. Juli 45. §. 2. Ii#. b.) 495.
Kolonien, Anordnungen für deren Anlegung auf zerstückel-
ten uidstůden. (G. v. Z. Janr. 45. 85. 31. u. 32.)
31.
—* Spezial-, bei den Auseinandersetzungs.
Behörden in landwirthschaftlichen Angelegenheiten, dies.
können auch fernir in Streitigkeiten über Besitz-, Nutzungs-
und Verwaltungs-Verhältnisse, nach §. 30. der V. vom
30. Juni 34., interimistische Entscheidungen treffen. (V.
v. 22. Novbr. 44. S. 5.) 20. — dagegen soll über Sneei
tigkeiten wegen Gegenstände anderer Art nicht mehr, wie
es der §. 154. der V. v. 20. Juni 17. gestattete, durch
bies. entschieden werden. (ebend. §. #.) 20. — gegen
deren erstgedachte Entscheidungen ist nur der Rekurs an
die General-Kommissionen oder Spruchkollegien zulässig.
(ebend. §. 5.) 20. — die bisherige Beschränkung des
Stimmrechts der Ober-Kommissarien wird aufgehoben.
(ebend. §. 2.) 19. — der §. 31. der Verord. vom 20.
Juni 17. und der §. 14. der Verord. v. 30. Juni 34.,
wegen