Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

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Kirchengemeinden, der von der Gemeinschaft der 
rva#zelischen Landeskirche sich getrennt haltenden Lu- 
theraner, s#letz. 
Kirchengrundstücke, deren Vermiethung, Verpachtung 
vder Vererbpachtung * Alhen „rarinalh 
(A. K. O. v. 11. Juli 45. Nr. 2.) 4 
Kirchenkapitalten, Erleichterungen! in *. Ausleihung 
nach Märkischem Provinzialrechte. (A. K. O. v. 11. Juli 
46. Nr. 1.) 486. 
Kirchenverband, s. Parochialverhältnisse. 
Kirchenzehnte, s. Zehnte und Parochialverhältnisse. 
Kirchenzucht, deren Aufrichthaltung innerhalb der durch 
die bestehenden Landesgesetze bestimmten Gränzen gehört 
vor die Konsistorien. (V. v. 27. Jumi 45. §. 1. Nr. 6.) 
441. — (. auch Kirchliche Ordnung, äußere. 
Kirchhöfe, s. Begräbnißpläßze. 
Kirchliche Angelegenbeiten, evangelische, Ref- 
sortverhältnisse der Regierungen und Konststorien in deuf., 
unter Abäinderung einiger darüber in den Instruktionen 
für beide letztere v. 23. Oktbr. 1817. u. in der A. K. O. 
v. 31. Dezbr. 1825. enthaltenen Bestimmungen. (V. v. 
27. Juni 45.) 440—443. — Gegenstände, welche dem 
Geschäftskreise der Konsistorien liberwiesen werden. (ebend. 
88. 1. u. 2.) 440. 441. — desgl. diejenigen, welche 
den Regierungen verbleiben. (ebend. S#s. 3. u. 4.) 441. 
442. — Angelegenheiten, welche zum gemeinschaftlichen 
Geschäftskreise beider Behörden gehören. (ebend. 98.5 
u. 7.) 442. 443. — dle Ernennung des Vorsitzenden in 
den Konslstorien bleibt in jedem einzelnen Falle der Aller- 
höchsten Bestimmung vorbehalten. (ebend. §. 6.) 442. — 
s. auch katholisch-kirchliche Angelegenheiten. 
Kirchliche Bedürfnisse, wo über das Vorhandensein 
bers. oder über die Abmessung ihres Umfanges Zweifel 
entstehen, haben sich die Regierungen mit den Konsisto- 
rien in näheres Einvernehmen zu setzen. (V. v. 27. Juni 
45. FJ. 3.) 442. — der Pfarrgemeinden in den Landes- 
theilen des linken Rheinufers, Aufbringung der Kosten 
für solche. (G. v. 14. März 45.) 163. 
Kirchliche Ordnung, äußere, die Anordnung und Voll- 
strecung der zur Aufrechthaltung ders. erforderlichen po- 
lizeilichen Vorschriften verbleibt den Regierungen. (V. v. 
27. Juni 45. §. 3. Nr. 4.) 441. — l auch Kirchen- 
zucht. 
Kirchliche Stiftungen und Institute, evangelische, 
die Beaufsichtigung deren Vermägenswerwaltung verbleibt 
den Regierungen. (V. v. 27. Juni 45. §. J. Nr. 5.) 
441. f. — Verwendung der Überschüsse aus letpterer im 
Einvernehmen der Konslstorien. (ebend. S. 3.) 442. — 
Erleichterungen in der Vermögensverwaltung ders. nach 
Märkischem Provinzialrechte, und zwar in denjenigen 
Landestheilrn, in welchen die Konsistorial= u. Bisstations- 
Sachregister. 1845. 
Kirchliche Stiftungen und Iustitute, (Forts.) 
Ord. vom Jahre 1573. Anwendung findet. (A. K. O. 
v. 11. Juli 45.) 486. 486. 
Klassensteuer, und Beischläge zu derf., deren erekuti- 
vische Beitreibung in der Prov. Westphalen. (V. v. 30. 
Juni 45. J. 1. Nr. 1.) 444. 
Kleider, gebrauchte, s. Trödler. 
Klempner, Befugniß u. Befähigung ders. zur Haltung 
von Lehrlingen durch Beitritt zu einer Innung und Ab- 
legung der vorgeschriebenen Prüfung. (Gew.-Ord. v. 17. 
Jam. 46. Ss. 131—133. 102—107.) 65. bb. 72. 73. 
— in wiefern von letzterer entbunden werden kann. 
(ebend. §§. 108. 132.) 61. 60. 
Klipp-Fischerei, im kurischen Haff, Anordnungen für 
dieselbe. (Fischerei-Ord. v. 7. März 45. J. 32.) 149. 
Kochenbte,be,G,1èK zu deren Anlegung bedarf es 
einer besondern polizeilichen Genehmigung. (Gew.-Ord. 
v. 17. Jaur. 45. S. 27.) 40. — Verfahren mit Ge- 
suchen um die Ertheilung der letz. (ebend. §§. 28—36.) 
40—48. — Fristbestimmung für deren Bemutzung. (ebend. 
S. 66—68.) 53. 534. — Untersagung der letz. (ebend. 
S. 69. 70.) 54. 
Koaks, zu Anlagen für deren Bereitung bedarf es einer 
besondern polizeilichen Genehmigung. (Gew.-Orb. v. 17. 
Janr. 45. §. 27.) 40. — Verfahren mit Gesachen um 
die Ertheilung der letz. (ebend. 8§. 28—36.) 46—48. — 
Fristbestimmung für deren Benutzung. (ebend. S§. 60—03.) 
63. 54. — Untersagung der letz. (ebend. S§. 09. 70.) 54. 
Kodizille, niedergelegte, der §. 571. Tit. 12. Thl. I. 
des A. L. R., wonach solche nur an gerichtlich bestellte 
Bevollmächtigte zurückgegeben werden dürfen, bleibt in 
Krast. (G. v. 11. Juli 45. §. 2. Ii#. b.) 495. 
Kolonien, Anordnungen für deren Anlegung auf zerstückel- 
ten uidstůden. (G. v. Z. Janr. 45. 85. 31. u. 32.) 
31. 
—* Spezial-, bei den Auseinandersetzungs. 
Behörden in landwirthschaftlichen Angelegenheiten, dies. 
können auch fernir in Streitigkeiten über Besitz-, Nutzungs- 
und Verwaltungs-Verhältnisse, nach §. 30. der V. vom 
30. Juni 34., interimistische Entscheidungen treffen. (V. 
v. 22. Novbr. 44. S. 5.) 20. — dagegen soll über Sneei 
tigkeiten wegen Gegenstände anderer Art nicht mehr, wie 
es der §. 154. der V. v. 20. Juni 17. gestattete, durch 
bies. entschieden werden. (ebend. §. #.) 20. — gegen 
deren erstgedachte Entscheidungen ist nur der Rekurs an 
die General-Kommissionen oder Spruchkollegien zulässig. 
(ebend. §. 5.) 20. — die bisherige Beschränkung des 
Stimmrechts der Ober-Kommissarien wird aufgehoben. 
(ebend. §. 2.) 19. — der §. 31. der Verord. vom 20. 
Juni 17. und der §. 14. der Verord. v. 30. Juni 34., 
wegen
	        
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