Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

— 513 — 
W. zu Mülheim a. d. Ruhr. 
3. Hugo Haniel 
4. W. Wiesmann 
5. J. Klingholz 
6. C. von Eicken 
7. C. Haniel, zu Ruhrort wohnhaft 
wird die Aktienzeichnungen entgegennehmen, und für die Erlangung der Aller- 
höchsien Konzessoon das Nöthige veranlassen. 
Dasselbe ist befugt, ohne Angabe der Gründe, Zeichnungen abzulehnen. 
Es hat die Einzeichner von der Annahme ihrer Einzeichnungen in Kenntniß zu 
setzen, und ist dann berechtigt, eine erste Rate bis zu zehn Prozent von densel- 
ben einzuziehen, dagegen verpflichtet, die eingezogenen Beträge bei anerkannt 
soliden Bankhäusern zu hinterlegen. 
Dasselbe wird nach erlangter Allerhöchsier Konzession in kürzester Frist 
eine Generalversammlung zur Wahl der Direktion berufen. 
Das provisorische Komité ist zur Annahme der, vom Staate etwa gefor- 
dert werdenden Modißikationen der Statuten ermächtigt, und sollen dieselben 
für die Gesellschaft eben so bindend sein, als wenn sie wörtlich in diesen Sta- 
tuten enthalten wären. — 
Vorslehende, nach den notariellen Akten vom 6. Mai 1841. und 29. No- 
vember 1844. zusammengestellten Statuten, werden als richtig von uns 
anerkannt. 
Ruhrort, den 8. April 1845. 
Das provisorische Komitc der Ruhrorter Dampfschleppschiffahrts-Gesellschafr. 
gez. H. Haniel. W. Wiesmann. J. Klingholz. C. Haniel. 
C. von Eicken. 
  
(dr. 2606.) Aktie
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.