Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

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Kriminal-Erkenntnisse (Urteh, gegen selbstständige 
Gewerbetreibende, Ausdehnung ders. auf den Verlust der 
Besugniß zum selbstständigen Gewerbebetriebe für immer 
oder auf Zeit von 3 Monaten bissusJahkca-(Getv.- 
OrdviJJmn-)sst7l—1-4)-47.3- 
Strafe für diejenigen, welche einem solchen rechtskräftigen 
Erkenntnisse zuwider handeln. ebend. §. 178.) 76. — 
Personen, welchen durch dies. der Betrieb eines bestimm- 
ten Gewerbes untersagt worden, bedürfen zum Beginn 
des selbstständigen Betriebes eines andern verwandten 
Gewerbes der besondern Erlaubniß der Ortspolizei- 
Obrigkeit. (Gew.-Ord. v. 17. Jam. 45. §. 21.) 45. 
Kriminalstrafen, Entziehung des Gemeinderechts we- 
gen solcher. (Rheinische Gemeinde-Ord. v. 23. Juli 45. 
§. 39.) 532. — f. auch Strafen, Verbrechen, desgl. 
leiii Raub 2c. 
inal-Untersuchungen, Ausschließung der darim 
sich befindenden Gewerbetreibenden von der Theilnahme 
an neu und bereits gebildeten Innungen. (Gew.-Orb. v. 
17. Janr. 45. Ss. 103. 107.) 60. 01. — desgl. der 
darin nur vorläufig Freigesprochenen. (ebend. §. 103.) 
60. — Ausscheiden und Ausstoßung aus Innungen in 
gleicher Beziehung. (ebend. §S. 117.) 63. — desgl. aus 
den ohne Nachweis der Befähigung der Theilnehmer be- 
stehenden Innungen. (ebend. S§. 118. 119.) 63. 604.— 
während ders. ruht das Gemeinderecht des dazu Berech- 
tigten. (Gemeinde- Ord. für die Rheinprovinz v. 23. Juli 
45. S. 40.) 533. 
Kunsthändler, bedürfen einer besondern, auf Unbe- 
scholtenheit, Zuverlässigkeit und genügender Bildung be- 
ruhenden Erlaubniß der Regierung. (Gew.--Ord. v. 17. 
Jam. 45. 8. 48.) 50. Verfahren bei verschuldeter 
Zurücknahme der letz. (ebend. §. 1—74.) 54. 55. 
Kunstsachen, von besonderem Werth, Gemeinden in der 
Rheinprovinz gehörig, zu deren Veräußerung ist die Ge- 
nehmigung des Ministeriums des Innern erforderlich. 
(Gemeinde-Ord. v. 23. Juli 45. S. 90.) 347. 
Kupferschmiede, Besugniß und Befähigung ders. zur 
Haltung von Lehrlingen durch Beitritt zu einer Innung 
und Ablegung der vorgeschriebenen Prüsung. (Gew.-Ord. 
v. 17. Janr. 45. S#. 131—133. 1062—107.) 65. 60. 
72. 73. — in wiefern von letzterer entbunden werden 
fann. (ebend. Ss. 108. 132.) 61. 660. 
Kuratel, Fortsetzung des Gewerbebetriebes verstorbener 
Gewerbetreibender während der Dauer ders. durch auali- 
fizirte Stellvertreter. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. 
S. 62.) 53. 
Kurmark, s. Brandenburg, Provinz. 
Kurren-Fischerei, im kurischen Haff, Anordnungen für 
dieselbe. (Fischerei-Ord. v. 7. März 45. F. 18.) 143. 
Sachregister. 1845. 
Kurschmiede, haben im Militair den Rang der Unteroffi- 
ziere. (Milit.-Straf-G. Thl. I. S. 4. Anl. A.) 296. 375. 
Kürschner, Befugniß und Befähigung ders. zur Haltung 
von Lehrlingen durch Beitritt zu einer Innung und Ab- 
legung der vorgeschriebenen Prüfung. (Gew.-Ord. o. 
17. Janr. 45. 95, 131—133. 162—167.) 65. 60. 72. 
73. — in wiefern von letzterer entbunden werden kann. 
(ebend. Ss. 108. 132.) 61. 60. 
Küstereibauten, streitige, rücksichtlich derselben ver- 
bleibt den Negierungen die Regulirung des Interimisti- 
kums. (V. v. 27. Juni 45. S. 3. Nr. 1.) 441.— deren 
Beförderung in der Mark Brandenburg aus den Über- 
schüssen der Kirchenvermögens- Verwaltung. (A. K. O 
v. 11. Juli 45. Nr. 4.) 486. 
Küsterwittwen, Unterstützung ders. in der Mark Bran- 
denburg aus den überschüffe der m Be 
Verwaltung. (A. K. O. v. 11. Juli 45. Nr. 4.) 4860 
L. 
Lachssischereien, im frischen und kurischen Haff, An- 
ordnungen für dieselben. (Fischerei--Ordd. v. 7. März 45. 
§. 31. u. §S. 22—25.) 129. 145. 14. 
Lachswehren, die Anlage von solchen ist verboten, 
wenn dieselbe nicht entweder auf eine ausdrückliche Kon. 
zession der Regierung oder auf eine besondere Berech- 
tigung sich gründet. (Fischerei-Ordd. für die Provinzen Po- 
sen und Preußen, v. 7. März 45. §. 3.) 108. 414. —. 
dürfen aber dem Laufe der Kähne und Flöße nicht hin- 
derlich sein. (ebend. h. 23. u. d. 26.) 112. 119. 
Lagerbücher, deren Führung von den Bürgermeistern 
in der Rheinprovinz über alle Bestandtbeile des Ge- 
meindevermögens. (Gem.-Ord. v. 23. Juli 45. S. 94.) 6406. 
Lahn, Vertrag mit dem Großherzogthum Hessen und dem 
Herzogthum Nassau über die Schiffbarmachung und Be- 
fahrung ders., nebst Tarif der Lahuschifffahrts-Abgaben. 
(o. 10. Oktbr. 44.) 669—076. 
Laichzeit, aller Fischgattungen, Untersagung des Eischerei- 
betriebs während dieser Zeit. (Fischerei-Ordd. für die 
Prov. Posen u. Preußen, v. 7. März 45. §J. 20. u. J. 2.) 
111. 118. — (desgl. für das frische und kurische Hafs, 
v. 7. März 46. 98. 17. 49. 30. u. Ss8. 15. 48. 49.) 
124. 132. u. 142. 152. 
Landeshberrliche (allerhöchste Königl.) Genehmi- 
gung, in wiefern solche zu Veränderungen in den 
Rheinischen Gemeindeverbänden erforderlich ist. (Gem. 
Ord. v. 23. Juli 45. §. ö.) 524. — desgl. zu Ge- 
meinde = Statuten und Dorfordnungen. (ebend. §. 11.) 
525. — desgl. zu dem Titel eines Oberbürgermeisters 
für die Blirgermeistereien in der Rheinprovinz, welche 
eine Stadt von mehr als 10,000 Einwohner enthalten. 
(ebend. §. 103.) 549. 
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