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Kriminal-Erkenntnisse (Urteh, gegen selbstständige
Gewerbetreibende, Ausdehnung ders. auf den Verlust der
Besugniß zum selbstständigen Gewerbebetriebe für immer
oder auf Zeit von 3 Monaten bissusJahkca-(Getv.-
OrdviJJmn-)sst7l—1-4)-47.3-
Strafe für diejenigen, welche einem solchen rechtskräftigen
Erkenntnisse zuwider handeln. ebend. §. 178.) 76. —
Personen, welchen durch dies. der Betrieb eines bestimm-
ten Gewerbes untersagt worden, bedürfen zum Beginn
des selbstständigen Betriebes eines andern verwandten
Gewerbes der besondern Erlaubniß der Ortspolizei-
Obrigkeit. (Gew.-Ord. v. 17. Jam. 45. §. 21.) 45.
Kriminalstrafen, Entziehung des Gemeinderechts we-
gen solcher. (Rheinische Gemeinde-Ord. v. 23. Juli 45.
§. 39.) 532. — f. auch Strafen, Verbrechen, desgl.
leiii Raub 2c.
inal-Untersuchungen, Ausschließung der darim
sich befindenden Gewerbetreibenden von der Theilnahme
an neu und bereits gebildeten Innungen. (Gew.-Orb. v.
17. Janr. 45. Ss. 103. 107.) 60. 01. — desgl. der
darin nur vorläufig Freigesprochenen. (ebend. §. 103.)
60. — Ausscheiden und Ausstoßung aus Innungen in
gleicher Beziehung. (ebend. §S. 117.) 63. — desgl. aus
den ohne Nachweis der Befähigung der Theilnehmer be-
stehenden Innungen. (ebend. S§. 118. 119.) 63. 604.—
während ders. ruht das Gemeinderecht des dazu Berech-
tigten. (Gemeinde- Ord. für die Rheinprovinz v. 23. Juli
45. S. 40.) 533.
Kunsthändler, bedürfen einer besondern, auf Unbe-
scholtenheit, Zuverlässigkeit und genügender Bildung be-
ruhenden Erlaubniß der Regierung. (Gew.--Ord. v. 17.
Jam. 45. 8. 48.) 50. Verfahren bei verschuldeter
Zurücknahme der letz. (ebend. §. 1—74.) 54. 55.
Kunstsachen, von besonderem Werth, Gemeinden in der
Rheinprovinz gehörig, zu deren Veräußerung ist die Ge-
nehmigung des Ministeriums des Innern erforderlich.
(Gemeinde-Ord. v. 23. Juli 45. S. 90.) 347.
Kupferschmiede, Besugniß und Befähigung ders. zur
Haltung von Lehrlingen durch Beitritt zu einer Innung
und Ablegung der vorgeschriebenen Prüsung. (Gew.-Ord.
v. 17. Janr. 45. S#. 131—133. 1062—107.) 65. 60.
72. 73. — in wiefern von letzterer entbunden werden
fann. (ebend. Ss. 108. 132.) 61. 660.
Kuratel, Fortsetzung des Gewerbebetriebes verstorbener
Gewerbetreibender während der Dauer ders. durch auali-
fizirte Stellvertreter. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45.
S. 62.) 53.
Kurmark, s. Brandenburg, Provinz.
Kurren-Fischerei, im kurischen Haff, Anordnungen für
dieselbe. (Fischerei-Ord. v. 7. März 45. F. 18.) 143.
Sachregister. 1845.
Kurschmiede, haben im Militair den Rang der Unteroffi-
ziere. (Milit.-Straf-G. Thl. I. S. 4. Anl. A.) 296. 375.
Kürschner, Befugniß und Befähigung ders. zur Haltung
von Lehrlingen durch Beitritt zu einer Innung und Ab-
legung der vorgeschriebenen Prüfung. (Gew.-Ord. o.
17. Janr. 45. 95, 131—133. 162—167.) 65. 60. 72.
73. — in wiefern von letzterer entbunden werden kann.
(ebend. Ss. 108. 132.) 61. 60.
Küstereibauten, streitige, rücksichtlich derselben ver-
bleibt den Negierungen die Regulirung des Interimisti-
kums. (V. v. 27. Juni 45. S. 3. Nr. 1.) 441.— deren
Beförderung in der Mark Brandenburg aus den Über-
schüssen der Kirchenvermögens- Verwaltung. (A. K. O
v. 11. Juli 45. Nr. 4.) 486.
Küsterwittwen, Unterstützung ders. in der Mark Bran-
denburg aus den überschüffe der m Be
Verwaltung. (A. K. O. v. 11. Juli 45. Nr. 4.) 4860
L.
Lachssischereien, im frischen und kurischen Haff, An-
ordnungen für dieselben. (Fischerei--Ordd. v. 7. März 45.
§. 31. u. §S. 22—25.) 129. 145. 14.
Lachswehren, die Anlage von solchen ist verboten,
wenn dieselbe nicht entweder auf eine ausdrückliche Kon.
zession der Regierung oder auf eine besondere Berech-
tigung sich gründet. (Fischerei-Ordd. für die Provinzen Po-
sen und Preußen, v. 7. März 45. §. 3.) 108. 414. —.
dürfen aber dem Laufe der Kähne und Flöße nicht hin-
derlich sein. (ebend. h. 23. u. d. 26.) 112. 119.
Lagerbücher, deren Führung von den Bürgermeistern
in der Rheinprovinz über alle Bestandtbeile des Ge-
meindevermögens. (Gem.-Ord. v. 23. Juli 45. S. 94.) 6406.
Lahn, Vertrag mit dem Großherzogthum Hessen und dem
Herzogthum Nassau über die Schiffbarmachung und Be-
fahrung ders., nebst Tarif der Lahuschifffahrts-Abgaben.
(o. 10. Oktbr. 44.) 669—076.
Laichzeit, aller Fischgattungen, Untersagung des Eischerei-
betriebs während dieser Zeit. (Fischerei-Ordd. für die
Prov. Posen u. Preußen, v. 7. März 45. §J. 20. u. J. 2.)
111. 118. — (desgl. für das frische und kurische Hafs,
v. 7. März 46. 98. 17. 49. 30. u. Ss8. 15. 48. 49.)
124. 132. u. 142. 152.
Landeshberrliche (allerhöchste Königl.) Genehmi-
gung, in wiefern solche zu Veränderungen in den
Rheinischen Gemeindeverbänden erforderlich ist. (Gem.
Ord. v. 23. Juli 45. §. ö.) 524. — desgl. zu Ge-
meinde = Statuten und Dorfordnungen. (ebend. §. 11.)
525. — desgl. zu dem Titel eines Oberbürgermeisters
für die Blirgermeistereien in der Rheinprovinz, welche
eine Stadt von mehr als 10,000 Einwohner enthalten.
(ebend. §. 103.) 549.
Lan-