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Landrecht, allgemeines, (Forts.)
Thl. II. dahin, daß in allen Fällen, in denen ein Beam-
ter wegen eines von Mangel an ehrliebender Gesinnung
zeugenden Verbrechens verurtheilt wird, gegen denselben
stets zugleich auf Kassation erkannt werden muß. (A. K.O.
v. 26. Sepibr. 45.) 677.
Landschaftlicher Kreditverein des Großherzog=
thums Posen, auf den §&. 71. der revidirten Tarord-
nung v. * vz 1840. für die zu dems. gehörigen
Güter soll bei Amwendung der Bestimmungen im S. 1
der Order v. 30. Novbr. 1840., die Veranschlagung der
Forstnutzungen betreffend, nicht weiter Rücksicht genommen
werden. (V. v. 3. Aug. 4.7.) 394.
Landstraßen, Einholung des Gutachtens der betreffen-
den Verwaltungsbehörde über deren Veränderung oder
Unterhaltung, seitens des Revisionskollegiums für Landes-
kultursachen. (V. v. 22. Novbr. 44. §. 12.) 22. —
Bestrafung der bei solchen beschäftigten Arbeiter wegen
Aufwiegelung und böslicher Verabredung zur Einstellung
oder Verhinderung der Arbeit. (Gew.-Ord. v. 17. Janr.
45. §. 182.) 77.
Landsyndikus, in Neu-Vorpommern, derselbe hat bei
allen Geschäftsführungen der Landkastenbevollmächtigten
Beistand zu leisten. (Regulativ v. 20. Novbr. 43. I5. III.
VII. u. VIII.) 15. 17.
Landtagsfähige Rittergüter, s. letztere.
Landtagskommissarien, deren Stellung zu den
ständischen Ausschüssen. (A. K. O. v. 27. Dezbr. 44.)
33. — Ernennung von Stellvertretern für dieselben.
(ebend. Nr. 1. u. 5.) 33. 34. — dieselben bleiben so
lange in Wirksamkeit bis für die nächsten Landtage neue
Kommissarien und Stellvertreter ernannt sind. (ebend.
Nr. 1.) 33.
Landtransport-Versicherungs-Gesellschaft,
Berliner, s. Versicherungs-Gesellschaft.
Landwehr, die zu ders. gehörenden Personen sind wäh-
rend der Beurlaubung in Strassachen den Civilgerichten
unterworfen. (Milit.= Straf-G. Thl. II. §S. 6.) 330. —
rückstchtlich welcher militairischer Verbrechen sie den Mili-
tairgerichtostand behalten. (ebend. §. 6.) 330. 331. —
Eintritt des letztern während der Einkerefung zu dienst-
lichen Zwecken. (ebend. S§. 7. u. B.) 13
Landwehr-Offiziere, beurlaubte, deren Herausforde-
rungen und Zweifämpfe gehören aur die Miltaigerihe
(Milit.-Straf-G. Thl. II. §. 6. ñ.) 331.
Lasten (Leistungen), öffentliche, # Regulirung un
Vertheilung bei Jerstückelungen von Grundstücken. (G. v.
3. Janr. 45. Ss. 7—24.) 20—30. — desgl. bei Grün-
dung neuer Ansiedelungen. (ebend. §#. 26. u. 26.) 30.
Sachregister.
1845.
Lasten, öffentliche, (Forts.)
31. — . auch Reallasten; desgl. Gemeinde-Abgaben und
Lasten.
Laudemien, (Lehnwaare, Weinkauf, Gewinngeld 2c.) von
Grundstücken, bei welchen Reallasten (Dienste, Abgaben,
Grundgerechtigkeiten 2c.) abgelöst werden, deren Berech-
nung in späteren Entrichtungsfällen, mit Berücksichtigung
des Ablösungskapitals, in Anwendung der S§. 720. 722.
“ 29. Tit. 18. Thl. I. des A. L. R. (Deklaration
25. Apr. 45.) 213. — deren Ablösung in den Krei-
7 Heiligenstadt, Mühlhausen und Worbie. (Regl. v. 9.
Apr. 45. §. 4. Nr. 1.) 411. 112. — s. auch Lehne.
Lebensmittel, deren Aufkauf auf Wochenmärkten und
während der Daner der letz. auf Straßen und vor den
Theren. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 4.). 89. 7RKI. 86.)
55. 56. õ7.
Lebensversicherung, (Versicherung auf dae Leben eines
Dritten), bei der Einwilligung zu solcher ist die bisher
durch §. 1973. Tit. 8. Thl. II. des Allg. L. R. vorge-
schriebene Mitwirkung der Gerichte nicht mehr erforder-
lich. (G. v. 11. Juli 45. S. 1. lit. e.) 495.
Lederbereiter,
Ledertauer,
Haltung von Lehrlingen durch Beitritt zu einer Innung
und Ablegung der vorgeschriebenen Prüsung. (Gew.-Ord.
v. 17. Janr. 45. S, 131— 133. 102 — 107.) 65. b6.
72. 73. — in wiesern von letzterer entbunden werden
kann. (ebend. Ss. 108. 132.) 01. 66.
Lehne, Altvorpommersche und Ointerpommersche, Errich-
tung von Familienschlüssen für dies. durch die Häupter
der vorhandenen Lehnslinien, ohne Zuziehung der lehns-
berechtigten Nachkommen ders. (Dekl. v. 11. Juli 4..) 482.
— auch wenn durch einen solchen Familienschluß das im
Besitze des Hauptes der Lehnslinie befindliche Lehn in ein
Allodium verwandelt wird. (ebend.) 482. — in wiefem auf
solche das Gesetz v. 11. Juli 45. wegen Aufhebung der
in der Provinz Schlesien geltenden besondern Rechte über
die ehelichen Güterverhältnisse und die geseliche Erb-
solge keine Anwendung findet. (ebend. §. 3.) 471. 472.
— s. auch Laudemien.
Lehngerechtsame, der vormals reichsständischen Familien-
häupter, Eidesleistung in Prozessen über solche durch einen
ihrer Beamten. (A. K. O. v. Z. Janr. 45.) 37.
Lehnrittergüter, in den vormals Königl. Sächsischen
Landestheilen, Aufhebung rer Unfähigkeit des bäuerlichen
Standes zu deren Erwerbung. (A. K. O. v. 7. Febr.
45.) 90. 97.
Spnesekger Wahrnehmung ihrer Rechte bei dem
Eutschädigungsverfahren wegen aufgehobener oder für ab-
löebar
Befugniß und Befäbigung ders. zur