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2. Gebrannte Steine aller Art, auch Dachziegel.
. Geriß, Steinkohlen, Koaks.
. Gyps (gebrannter).
. Glasgallen.
. Hornabfaͤlle, Hornschabsel, Hornspaͤne.
. Klalf (gebrannter) auch hydraulischer Kalk.
. Kleie.
. Leien (Schiefersteine).
. Leimleder und Abfaͤlle von Häuten, desgleichen Lederabfälle (kleine
Lederschnitzel).
. Lohkuchen, Lohkaͤse.
. Moͤrtel von Dachziegeln und Backsleinen.
23. Muschelschaalen (gemahlen).
. Papierspaͤne (Abfaͤlle).
5. Reifstangen von Weiden, auch geschälte und ungeschälte Weiden für
Korbmacher.
. Rohr für Tüncher.
. Runkelruͤben (getrocknete).
. Saͤgemehl.
.Saͤcke, alte.
. Sandsteine von Engers und Bendorf.
. Salzabgang.
2. Salzlauge.
. Salzwasser.
. Seegras, Waldhaare.
Schweinsborsten (Abgang von) für Salmiakfabriken.
Schwerspath (unverpackter).
. Seifenfluß.
. Steinernes Geschirr.
39. Töpferwaaren (gemeine).
Torf, Torfkohle.
Tuffsieine (gemahlene und ungemahlene), auch an der Luft getrocknete
Bausleine, aus gemahlenem Tufsstein.
Traß (gemahlener).
Vitriolstein und Vitriolerde.
C. Frei vom Rheinzolle sind:
Bäume (junge) und Rebensetzlinge.
. Birken- und Reisigbesen.
Bierhefe (flüssige).
. Branntweinspülig.
. Butter, welche nicht in Fässern oder Töpfen verpackt ist.
Dunger aller Art, ausgelaugte Asche, Abfälle von Fabriken, Stall-
mist, Düngersalz, Gyps, Kalkasche, Mergel u. s. w.
(Nr. 2617.) Nr. 7.