Sachregister. 1845.
Militair-Intendanturen, (Gorts.)
danten bis zum Registratur = Assistenten zu den oberen
Militairbeamten, ohne einen bestimmten Militairrang.
(ebend.) 378.
Militairische Disziplin Gucht und Ordnung), Be-
strafung der Vergehungen gegen dies. (Milit.-Straf-G.
Thl. 1I. S§. 164—177,) 324—320
Mitlitairische Gewalt, Bestrafung des Mißbrauchs
ders. im Kriege. (Milit.-Straf-G. Thl. I. SS. 145—153)
320—322. — Bestrafung der Theilnahme an den durch
selchen erlangten Vortheilen. (ebend. S. 153.) 322.
Militairischer Aufruhr, dessen strenge Bestrafung.
(Milit.-Straf-G. Thl. I. S§s. 140—144.) 319. 320.
Militair-Pensionen, deren Verlust für die von pen-
sionirten Offizieren begangenen Verbrechen. (Milit.-Straf-
G. Thl. I. S#. 50—563.) 304.
Militairpersonen, zum preußischen Heere gehörig,
Klassifikation ders. nach ihren verschiedenen Dienst= und
Rangverhältnissen. (Milit.-Straf-G. Einleit. §. 4. und
Beil. Ut. A.) 296. 375—379. — deren Bestrafung für
Verbrechen, die sie vor dem Eintritt in den Militairstand
verübt haben. (ebend. Einleit. §. 5.) 296. — des Beur-
laubtenstandes, Berücksichtigung der Vorschriften des
Militair-Strafgesetzbuchs bei deren Bestrafung. (ebend.
Einleit. §. 6.) 296. — preuß., deren Bestrafung für
Verbrechen, gegen Militairpersonen verbündeter Staaten
in gemeinschaftlichen Dienstverhältnissen begangen. (ebend.
Einleit. §. 7.) 290. — bei Beleidigungen ders. gegen
Civilpersonen muß statt der Geldbuße immer auf Frei-
beitsstrafe erkannt werden. (ebend. Thl. I. §s. 59.) 306.
— Führung der Untersuchungen wegen der zwischen
dens. und Civilpersonen vorgefallenen Beleidigungen
oder Thätlichkeiten, oder wegen gemeinschaftlicher Ver-
übung eines Verbrechens, von einem aus Militair= und
Cirilgerichtspersonen zusammengesetzten Gericht, und Ab-
fassung der Erkenntnisse nach Beendigung der ersteren.
(Milit.-Straf-G. Thl. II. §. 52. u. 53.) 339. — mit
administrativen oder richterlichen Geschäften beauftragt,
Strafbarkeit ders. für Pflichtwidrigkeiten bei Wahrneh-
mummg jener. (ebend. Thl. I. §. 163.) 324. — einstwei-
len für den Civil-Staats= oder Kommunaldienst beur-
laubt, Gerichtsstand ders. (ebend. Thl. II. §. 4.) 30.
— deren Militairgerichtsstand hört mit ihrer definiti-
ven Austellung im Civil-Staats= oder lre
auf. (ebend. Thl. II. §. 16. Nr. 4.) 333. — Unter-
suchung und Bestrafung der von dens. gegen Finanz= u.
Polizeigesetze und gegen Jagd= und Leche Werpeennn.
gen begangenen Kontraventionen. (ebend. §. 3.)
— in Reihe und Glied stehend, bedürfen für sich u. die
Mitglieder ihres Hausstandes zum Betriebe eines Ge-
werbes der Erlaubniß ihrer Dienstbehörde. (Gew.-Ord.
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Militalrpersonen, (Forts.)
v. 17. Janr. 45. §. 19.) 44. — aktive, Exekutionsvoll-
streckung gegen bies. wegen öffentl. Abgaben in der Pro-
vinz Westphalen. (V. v. 30. Juni 45. 8. 7.) 446. —
aktive, Befreiung ders. von Gemeindeabgaben und Lasten.
(Nheinische Gemeinde = Ord. vom 23. Juli 45. §. 28.)
528. f. — s. auch Offiziere, Soldaten und Soldatenstand.
Militalrposten, einzelne, die von dens. begangenen
Verbrechen sind mit geschärfter Strafe zu belegen. (Mi-
lit.-Straf-G. Thl. I. §. 78.) 309. — Strafen für Ver-
gehen gegen dies. im Soldatenstande. (ebend. §. 134.) 318.
Militair-Rangverhältnisse, der zum preuß. Heere
gehörenden Personen, Klassisikation ders. (Milit.-Straf-
G. Thl. I. §. 4. mit Anlage A.) 296. 375—379.
Militair-Spruchgerichte, deren Bestellung und Kom-
petenz in Ausübung der Militairgerichtsbarkeit. (Milit.
Straf-G. Thl. II. Ss. 61— 76.) 340— 344. — allge-
meine Bestimmungen rücksichtlich ders. (ebend. §§. 73—76.)
343. 344. — Vorschriften für das Verfahren“ bei ei de-
(ebend. Thl. II. SS. 122—195. 202—210.) 350
— (. auch Kriegs= und Standgerichte. — über
Militairbeamte (Instanzengerichte), deren Veselung.
(ebenb. Th. U. Ss. 61. 68— 72.) 340. 342. 343
Bestellung des Gerichts erster Instanz in Saaffilen
der höheren Gerichtsbarkeit. (ebend. 8§. 68. 69.) 342.
343. — desgl. in Straffällen der niedern Gerichts-
barkeit. (ebend. Ss. 70. 74.) 343. — Vorschriften über
das Untersuchungs= und Spruchverfahren, sowie über
die Abfassung, Bestätigung, Publikation und Vollstreckung
der Erkenntuisse bei dens. (ebend. Thl. II. §s. 241 bis
228.) 364— 300. — gegen Erkenntnisse bieser Spruch-
gerichte ist das Rechtsmittel der weiteren Verthei-
digung zulässlg. (ebend. §. 72.) 343. — das Erkenntniß
zweiter Instanz erfolgt durch das General -Auditoriat.
(ebend. §§. 72. 225. 220.) 343. 305. 300. — Einle-
gung des Rechtsmittels der Aggravation gegen dies.
(ebend. §. 227.) 300. — f. auch Militairgerichte.
Militair-Strafen, Verhältniß derselben zu einander.
(Milit.-Straf-G. Thl. I. S§. 62—65.) 306. f. —
deren Zumessung nach gewissen Graden. (ebend. Thl. I.
SS. 74— 76.) 308. — Zeitberechnung ders. vom Tage
der Abfassung des Erkenntnisses, oder vom Tage der
Verhaftung, wenn solche nach ersterer erfolgt ist. (ebend.
Thl. II. §. 187.) 360. — in wiesern deren Verlängerung
oder Verschärfung stattfinden kann. (ebendas. Thl. I.
96. 74 — 77.) 308. 309. — Schärfung ders. gegen
Schildwachen, Patrouillen, sowie beim Zusammentreffen
mehrerer Verbrechen und bei Rückfällen. (ebend. Thl I.
58, 77—82.) 308. 309. — Verhältniß ders. zu bürger-
lichen Saasfar (ebend. Thl. I. Ss. 64 — 61. 66. 67.)
305. 306.
* * Mi-