Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

Sachregister. 1845. 
Militair-Intendanturen, (Gorts.) 
danten bis zum Registratur = Assistenten zu den oberen 
Militairbeamten, ohne einen bestimmten Militairrang. 
(ebend.) 378. 
Militairische Disziplin Gucht und Ordnung), Be- 
strafung der Vergehungen gegen dies. (Milit.-Straf-G. 
Thl. 1I. S§. 164—177,) 324—320 
Mitlitairische Gewalt, Bestrafung des Mißbrauchs 
ders. im Kriege. (Milit.-Straf-G. Thl. I. SS. 145—153) 
320—322. — Bestrafung der Theilnahme an den durch 
selchen erlangten Vortheilen. (ebend. S. 153.) 322. 
Militairischer Aufruhr, dessen strenge Bestrafung. 
(Milit.-Straf-G. Thl. I. S§s. 140—144.) 319. 320. 
Militair-Pensionen, deren Verlust für die von pen- 
sionirten Offizieren begangenen Verbrechen. (Milit.-Straf- 
G. Thl. I. S#. 50—563.) 304. 
Militairpersonen, zum preußischen Heere gehörig, 
Klassifikation ders. nach ihren verschiedenen Dienst= und 
Rangverhältnissen. (Milit.-Straf-G. Einleit. §. 4. und 
Beil. Ut. A.) 296. 375—379. — deren Bestrafung für 
Verbrechen, die sie vor dem Eintritt in den Militairstand 
verübt haben. (ebend. Einleit. §. 5.) 296. — des Beur- 
laubtenstandes, Berücksichtigung der Vorschriften des 
Militair-Strafgesetzbuchs bei deren Bestrafung. (ebend. 
Einleit. §. 6.) 296. — preuß., deren Bestrafung für 
Verbrechen, gegen Militairpersonen verbündeter Staaten 
in gemeinschaftlichen Dienstverhältnissen begangen. (ebend. 
Einleit. §. 7.) 290. — bei Beleidigungen ders. gegen 
Civilpersonen muß statt der Geldbuße immer auf Frei- 
beitsstrafe erkannt werden. (ebend. Thl. I. §s. 59.) 306. 
— Führung der Untersuchungen wegen der zwischen 
dens. und Civilpersonen vorgefallenen Beleidigungen 
oder Thätlichkeiten, oder wegen gemeinschaftlicher Ver- 
übung eines Verbrechens, von einem aus Militair= und 
Cirilgerichtspersonen zusammengesetzten Gericht, und Ab- 
fassung der Erkenntnisse nach Beendigung der ersteren. 
(Milit.-Straf-G. Thl. II. §. 52. u. 53.) 339. — mit 
administrativen oder richterlichen Geschäften beauftragt, 
Strafbarkeit ders. für Pflichtwidrigkeiten bei Wahrneh- 
mummg jener. (ebend. Thl. I. §. 163.) 324. — einstwei- 
len für den Civil-Staats= oder Kommunaldienst beur- 
laubt, Gerichtsstand ders. (ebend. Thl. II. §. 4.) 30. 
— deren Militairgerichtsstand hört mit ihrer definiti- 
ven Austellung im Civil-Staats= oder lre 
auf. (ebend. Thl. II. §. 16. Nr. 4.) 333. — Unter- 
suchung und Bestrafung der von dens. gegen Finanz= u. 
Polizeigesetze und gegen Jagd= und Leche Werpeennn. 
gen begangenen Kontraventionen. (ebend. §. 3.) 
— in Reihe und Glied stehend, bedürfen für sich u. die 
Mitglieder ihres Hausstandes zum Betriebe eines Ge- 
werbes der Erlaubniß ihrer Dienstbehörde. (Gew.-Ord. 
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Militalrpersonen, (Forts.) 
v. 17. Janr. 45. §. 19.) 44. — aktive, Exekutionsvoll- 
streckung gegen bies. wegen öffentl. Abgaben in der Pro- 
vinz Westphalen. (V. v. 30. Juni 45. 8. 7.) 446. — 
aktive, Befreiung ders. von Gemeindeabgaben und Lasten. 
(Nheinische Gemeinde = Ord. vom 23. Juli 45. §. 28.) 
528. f. — s. auch Offiziere, Soldaten und Soldatenstand. 
Militalrposten, einzelne, die von dens. begangenen 
Verbrechen sind mit geschärfter Strafe zu belegen. (Mi- 
lit.-Straf-G. Thl. I. §. 78.) 309. — Strafen für Ver- 
gehen gegen dies. im Soldatenstande. (ebend. §. 134.) 318. 
Militair-Rangverhältnisse, der zum preuß. Heere 
gehörenden Personen, Klassisikation ders. (Milit.-Straf- 
G. Thl. I. §. 4. mit Anlage A.) 296. 375—379. 
Militair-Spruchgerichte, deren Bestellung und Kom- 
petenz in Ausübung der Militairgerichtsbarkeit. (Milit. 
Straf-G. Thl. II. Ss. 61— 76.) 340— 344. — allge- 
meine Bestimmungen rücksichtlich ders. (ebend. §§. 73—76.) 
343. 344. — Vorschriften für das Verfahren“ bei ei de- 
(ebend. Thl. II. SS. 122—195. 202—210.) 350 
— (. auch Kriegs= und Standgerichte. — über 
Militairbeamte (Instanzengerichte), deren Veselung. 
(ebenb. Th. U. Ss. 61. 68— 72.) 340. 342. 343 
Bestellung des Gerichts erster Instanz in Saaffilen 
der höheren Gerichtsbarkeit. (ebend. 8§. 68. 69.) 342. 
343. — desgl. in Straffällen der niedern Gerichts- 
barkeit. (ebend. Ss. 70. 74.) 343. — Vorschriften über 
das Untersuchungs= und Spruchverfahren, sowie über 
die Abfassung, Bestätigung, Publikation und Vollstreckung 
der Erkenntuisse bei dens. (ebend. Thl. II. §s. 241 bis 
228.) 364— 300. — gegen Erkenntnisse bieser Spruch- 
gerichte ist das Rechtsmittel der weiteren Verthei- 
digung zulässlg. (ebend. §. 72.) 343. — das Erkenntniß 
zweiter Instanz erfolgt durch das General -Auditoriat. 
(ebend. §§. 72. 225. 220.) 343. 305. 300. — Einle- 
gung des Rechtsmittels der Aggravation gegen dies. 
(ebend. §. 227.) 300. — f. auch Militairgerichte. 
Militair-Strafen, Verhältniß derselben zu einander. 
(Milit.-Straf-G. Thl. I. S§. 62—65.) 306. f. — 
deren Zumessung nach gewissen Graden. (ebend. Thl. I. 
SS. 74— 76.) 308. — Zeitberechnung ders. vom Tage 
der Abfassung des Erkenntnisses, oder vom Tage der 
Verhaftung, wenn solche nach ersterer erfolgt ist. (ebend. 
Thl. II. §. 187.) 360. — in wiesern deren Verlängerung 
oder Verschärfung stattfinden kann. (ebendas. Thl. I. 
96. 74 — 77.) 308. 309. — Schärfung ders. gegen 
Schildwachen, Patrouillen, sowie beim Zusammentreffen 
mehrerer Verbrechen und bei Rückfällen. (ebend. Thl I. 
58, 77—82.) 308. 309. — Verhältniß ders. zu bürger- 
lichen Saasfar (ebend. Thl. I. Ss. 64 — 61. 66. 67.) 
305. 306. 
* * Mi-
	        
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