Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

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Militair-Strafgerichts-Ordnung, bildet den 
II. Theil des Strafgesetzbuchs für das Heer. (68.1—287. 
mit Beil. B. u. C.) 329—374. 380—390 
Militair-Strafgesetzbuch, neues, mit Allerhöchster 
Genehmigung, dessen Publikation und Einführung. (A. 
K. O. v. 3. Apr. 45.) 287—390. — s. ferner Straf- 
gesetzbuch für das Preußische Heer. 
Militair-Strafgesetze, bilben den I. Theil des Straf- 
gesetzbuchs für das Heer. (§s. 1 — 196. mit 
Beil. A.) 297—329. 375—379. — die Unbekanntschaft 
mit dens. darf weder als ein Grund zur Aufhebung der 
Strafbarkeit, noch zur Milderung der Strase angesehen 
werden. (Milit.-Straf-G. Thl. I. S. 72.) 308. 
Militair-Sträflinge, deren Bestrafung für Entweichung 
aus der Strafabtheil. (Milit.-Straf-G. Thl. I. S. 10. ) 313. 
Militair-Uniform, Strafbarkeit des Verbringens und 
Veräußerung ders. ohne Erlaubniß im Soldatenstande. 
(Milit.-Straf-G. Thl. I. Is. 154. u. 155.) 322. 
Militair-Untersuchungsgerichte, deren Bestellung 
bei Verwaltung der Militairgerichtsbarkeit. (Milit.-Straf- 
G. Thl. I. #s. 24. 44—60.) 334. 338—340. — Be- 
setzung ders. in Straffällen, welche vor die höhere Mili- 
tairgerichtsbarkeit gehören. (ebend. §§. 45—18.) 338. 
— desgl. in solchen, welche vor die niedere Gerichtsbar- 
keit gehören. (ebend. §#s. 49. 50.) 338. 339. — desgl. 
in Untersuchungen, welche durch Civilgerichte geführt 
werden. (ebend. §. 51.) 339. — desgl. bei gemischten 
Untersuchungen gegen Militair= und Civilpersonen. (ebend. 
ISs. 52. u. 53.) 339. — allgemeine Bestimmungen. (ebend. 
S§s. 54—57.) 339. — Ablehnung einzelner Mitglieder 
bars seitens der Angeschuldigten. (ebend. Thl. II. Ss. 58— 
60.) 340. — Besugnisse und Pflichten der zu denselben 
kommandirten Offiziere. (ebend. Thl. . Ss. 80. 81. 83. 
u. 84.) 345. — deren Vereidung. (ebend. §. 80.) 345. 
Militairverpflichtung, derselben in einem Militair- 
beamten-Verhältnisse genügend, Strafverfahren wegen 
Entweichung aus letzterm. (Milit.-Straf-G. Thl. I. 
§. 19 329.—s. auch Militairdienst u. Militair-Freiwillige. 
Militair-Vorgesetzte, deren Bestrafung, wenn solche 
an einem im Komplott begangenen Verbrechen Theil ge- 
nommen haben. (Milit.-Straf-G. Thl. I. Ss. 69. 74.) 307. 
308. — Bestrafung ders. für den Mißbrauch der Mili- 
tair-Dienstgewalt. (ebend. §#. 178—187.) 326. 327. — 
desgl. für nachlässige Beaufsichtigung und Bestrafung ihrer 
Untergebenen. (ebend. §. 191.) 328. — Bestrafung der 
Untergebenen wegen achtungswidrigen Betragens gegen 
dieselben in und außer dem Dienste. (ebend. S§. 123. u. 
124.) 310. 317. — desgl. wegen Ungehorsam und Wi- 
bersetzlichkeit. (ebend. §§. 125—129.) 317. 318.— desgl. 
wegen Beleidigungen ders. in und außer dem Dienste. 
Cebend. §§. 130. 131.) 318. — Milderung der Strafe, 
Sachregister. 
1845. 
Militair-Vorgesetzte, (Forts.) 
wenn die Vorgesetzten sich dabei Vergehungen gegen die 
Untergebenen haben zu Schulden kommen lassen. (ebend. 
§S. 129. 131.) 318. 
Minden, Kreis, fernere Belassung eines Theils desselben 
in dem Steuervereine von Hannover, Oldenburg und 
Braunschweig. (Vertrag v. 10. Oltbr. 45. Art. 4.) 687. 
Minderjährige, deren Zulassung zum selbstständigen 
Betriebe stehender Gewerbe. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 
45. S. 17.) 44.— als Erben verstorbener Gewerbtreibender, 
Fortsetzung des Gewerbebetriebs der letztern für Rech- 
nung der erstern durch qualifizirte Stellvertreter. (Gew.= 
Ord. v. 17. Janr. 45. §. 62.) 53. — s. auch Kinder. 
Ministerien, kompetente, bilden die Rekursinstanz gegen 
Regierungsbescheide wegen Gestattung oder Versagung 
neuer gewerblicher Anlagen, zu welchen eine besondere poli- 
zeiliche Genehmigung erforderlich ist. (Gew.-Ord. v. 17. 
Janr. 45. S. 33.) 47. 48.—als Rekursinstanz gegen Regie- 
rungebeschlüsse, wegen Zurücknahme ertheilter Gewerbe- 
Konzessionen, Approbationen und Bestallungen. (ebend. 
S. 73.) 35. — sind ermächtigt, die Beiträge der Gewerbe- 
treibenden zur Verzinsung u. Tilgung der Entschädigungs- 
Kapitalien für aufgehobene Berechtigungen festzusetzen und 
zu ermäßigen. (G. v. 17. Janr. 45. SS. 14. 17. 19.) 82. 83. 
— deus. bleibt in Ansehung der bei den Prüfungen selbst- 
ständiger Gewerbtreibender zu stellenden Aufgaben die Er- 
theilung näherer Anweisungen vorbehalten. (Gew.-Ord. v. 
17. Janr. 45. §. 164.) 72. — Anordnungen ders. für 
die Prüfung gewisser, der besonderen Befähigungs- 
zeugnisse bedürfender Gewerbetreibender. (ebend. §. 46.) 
50. — Befugniß ders., von dergl. Prüfungen aus- 
nahmsweise zu entbinden. (ebend. §. 46.) 50. — kön- 
nen über die Anstellung und den Geschäftobetrieb der in 
den §§. 51. u. 32. bezeichneten Personen (Baukonduk- 
teure, Feldmesser, Auktionatoren, Lootsen, Mäkler 2c.) 
Vorschriften erlassen, oder schon bestehende abändern und 
ergänzen. (ebend. §. 63.) 51. — auch Taren für dies. 
da einführen, wo dergl. bisher nicht bestanden. (ebend. 
§. 93.) 58. — Befugniß ders., die Bildung von Innun- 
gen auch bei einer geringern Zahl von Theilnehmern, als 
vorgeschrieben, zu genehmigen, und die Verbindung der 
Gewerbetreibenden mehrerer Ortschaften zu einer gemein- 
schaftlichen Innung zu gestatten. (ebend. §. 102.) 60. — 
Revision, Feststellung und Bestätigung der Innungs- 
Statuten durch dies. (ebend. §#. 95. 105.) 58. 59. 61. 
— mit deren Genehmigung können einzelne Vorschriften 
über Innungen, Gesellen, Gehülfen und Lehrlinge, unter 
den im §. 170. festgesetzten Beschränkungen, durch Orts- 
statuten abgeändert werden. (ebend. §. 168.) 73. — nur 
mit deren Erlaubniß können Ausländer in den diesseitigen 
Staaten stehende Gewerbe treiben. (Gew.-Ord. v. 17. 
Janr.
	        
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