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Militair-Strafgerichts-Ordnung, bildet den
II. Theil des Strafgesetzbuchs für das Heer. (68.1—287.
mit Beil. B. u. C.) 329—374. 380—390
Militair-Strafgesetzbuch, neues, mit Allerhöchster
Genehmigung, dessen Publikation und Einführung. (A.
K. O. v. 3. Apr. 45.) 287—390. — s. ferner Straf-
gesetzbuch für das Preußische Heer.
Militair-Strafgesetze, bilben den I. Theil des Straf-
gesetzbuchs für das Heer. (§s. 1 — 196. mit
Beil. A.) 297—329. 375—379. — die Unbekanntschaft
mit dens. darf weder als ein Grund zur Aufhebung der
Strafbarkeit, noch zur Milderung der Strase angesehen
werden. (Milit.-Straf-G. Thl. I. S. 72.) 308.
Militair-Sträflinge, deren Bestrafung für Entweichung
aus der Strafabtheil. (Milit.-Straf-G. Thl. I. S. 10. ) 313.
Militair-Uniform, Strafbarkeit des Verbringens und
Veräußerung ders. ohne Erlaubniß im Soldatenstande.
(Milit.-Straf-G. Thl. I. Is. 154. u. 155.) 322.
Militair-Untersuchungsgerichte, deren Bestellung
bei Verwaltung der Militairgerichtsbarkeit. (Milit.-Straf-
G. Thl. I. #s. 24. 44—60.) 334. 338—340. — Be-
setzung ders. in Straffällen, welche vor die höhere Mili-
tairgerichtsbarkeit gehören. (ebend. §§. 45—18.) 338.
— desgl. in solchen, welche vor die niedere Gerichtsbar-
keit gehören. (ebend. §#s. 49. 50.) 338. 339. — desgl.
in Untersuchungen, welche durch Civilgerichte geführt
werden. (ebend. §. 51.) 339. — desgl. bei gemischten
Untersuchungen gegen Militair= und Civilpersonen. (ebend.
ISs. 52. u. 53.) 339. — allgemeine Bestimmungen. (ebend.
S§s. 54—57.) 339. — Ablehnung einzelner Mitglieder
bars seitens der Angeschuldigten. (ebend. Thl. II. Ss. 58—
60.) 340. — Besugnisse und Pflichten der zu denselben
kommandirten Offiziere. (ebend. Thl. . Ss. 80. 81. 83.
u. 84.) 345. — deren Vereidung. (ebend. §. 80.) 345.
Militairverpflichtung, derselben in einem Militair-
beamten-Verhältnisse genügend, Strafverfahren wegen
Entweichung aus letzterm. (Milit.-Straf-G. Thl. I.
§. 19 329.—s. auch Militairdienst u. Militair-Freiwillige.
Militair-Vorgesetzte, deren Bestrafung, wenn solche
an einem im Komplott begangenen Verbrechen Theil ge-
nommen haben. (Milit.-Straf-G. Thl. I. Ss. 69. 74.) 307.
308. — Bestrafung ders. für den Mißbrauch der Mili-
tair-Dienstgewalt. (ebend. §#. 178—187.) 326. 327. —
desgl. für nachlässige Beaufsichtigung und Bestrafung ihrer
Untergebenen. (ebend. §. 191.) 328. — Bestrafung der
Untergebenen wegen achtungswidrigen Betragens gegen
dieselben in und außer dem Dienste. (ebend. S§. 123. u.
124.) 310. 317. — desgl. wegen Ungehorsam und Wi-
bersetzlichkeit. (ebend. §§. 125—129.) 317. 318.— desgl.
wegen Beleidigungen ders. in und außer dem Dienste.
Cebend. §§. 130. 131.) 318. — Milderung der Strafe,
Sachregister.
1845.
Militair-Vorgesetzte, (Forts.)
wenn die Vorgesetzten sich dabei Vergehungen gegen die
Untergebenen haben zu Schulden kommen lassen. (ebend.
§S. 129. 131.) 318.
Minden, Kreis, fernere Belassung eines Theils desselben
in dem Steuervereine von Hannover, Oldenburg und
Braunschweig. (Vertrag v. 10. Oltbr. 45. Art. 4.) 687.
Minderjährige, deren Zulassung zum selbstständigen
Betriebe stehender Gewerbe. (Gew.-Ord. v. 17. Janr.
45. S. 17.) 44.— als Erben verstorbener Gewerbtreibender,
Fortsetzung des Gewerbebetriebs der letztern für Rech-
nung der erstern durch qualifizirte Stellvertreter. (Gew.=
Ord. v. 17. Janr. 45. §. 62.) 53. — s. auch Kinder.
Ministerien, kompetente, bilden die Rekursinstanz gegen
Regierungsbescheide wegen Gestattung oder Versagung
neuer gewerblicher Anlagen, zu welchen eine besondere poli-
zeiliche Genehmigung erforderlich ist. (Gew.-Ord. v. 17.
Janr. 45. S. 33.) 47. 48.—als Rekursinstanz gegen Regie-
rungebeschlüsse, wegen Zurücknahme ertheilter Gewerbe-
Konzessionen, Approbationen und Bestallungen. (ebend.
S. 73.) 35. — sind ermächtigt, die Beiträge der Gewerbe-
treibenden zur Verzinsung u. Tilgung der Entschädigungs-
Kapitalien für aufgehobene Berechtigungen festzusetzen und
zu ermäßigen. (G. v. 17. Janr. 45. SS. 14. 17. 19.) 82. 83.
— deus. bleibt in Ansehung der bei den Prüfungen selbst-
ständiger Gewerbtreibender zu stellenden Aufgaben die Er-
theilung näherer Anweisungen vorbehalten. (Gew.-Ord. v.
17. Janr. 45. §. 164.) 72. — Anordnungen ders. für
die Prüfung gewisser, der besonderen Befähigungs-
zeugnisse bedürfender Gewerbetreibender. (ebend. §. 46.)
50. — Befugniß ders., von dergl. Prüfungen aus-
nahmsweise zu entbinden. (ebend. §. 46.) 50. — kön-
nen über die Anstellung und den Geschäftobetrieb der in
den §§. 51. u. 32. bezeichneten Personen (Baukonduk-
teure, Feldmesser, Auktionatoren, Lootsen, Mäkler 2c.)
Vorschriften erlassen, oder schon bestehende abändern und
ergänzen. (ebend. §. 63.) 51. — auch Taren für dies.
da einführen, wo dergl. bisher nicht bestanden. (ebend.
§. 93.) 58. — Befugniß ders., die Bildung von Innun-
gen auch bei einer geringern Zahl von Theilnehmern, als
vorgeschrieben, zu genehmigen, und die Verbindung der
Gewerbetreibenden mehrerer Ortschaften zu einer gemein-
schaftlichen Innung zu gestatten. (ebend. §. 102.) 60. —
Revision, Feststellung und Bestätigung der Innungs-
Statuten durch dies. (ebend. §#. 95. 105.) 58. 59. 61.
— mit deren Genehmigung können einzelne Vorschriften
über Innungen, Gesellen, Gehülfen und Lehrlinge, unter
den im §. 170. festgesetzten Beschränkungen, durch Orts-
statuten abgeändert werden. (ebend. §. 168.) 73. — nur
mit deren Erlaubniß können Ausländer in den diesseitigen
Staaten stehende Gewerbe treiben. (Gew.-Ord. v. 17.
Janr.