Sachregister. 1845.
Revifionskolleginm, (Forts.)
Verweisung der erst in zweiter Instanz vorgekommenen
neuen Punkte zur Separatverhandlung in erster Instanz-
(ebend. §. 16.) 23. — Anwendung der Ss. 82—85. der
V. v. 20. Juni 17. über Gegenstände gemeinschaftlichen
Interesses auch in der zweiten Instanz. (ebend. §. 17.)
23. — Aufhebung des 8. 185. der V. v. 20. Juni 17.
und Gestattung der Instruktion der zweiten Instanz auch
durch einen Spegialkommissarius, der nicht Justizbedienter
ist. (ebend. §. 18.) 23. — Anfertigung einer Darstellung
des Sachverhältnisses und Mittheilung ders. an die Par-
teien im Schlußtermine. (ebent. §. 20.) 23. — dasselbe hat
im Rekursverfahren nach §. 47. des Gesetzes v. 28. Febr.
43. über die Benutzung der Privatflüsse, rücksichtlich der
bei Bewässerungsanlagen zu gewährenden Entschädigung
zu entscheiden. (V. v. 9. Janr. 45.) 35. — bildet in
den Prov. Posen und Preußen die Rekurs- Instanz we-
gen festzusetzender Entschädigung für die im öffentlichen
und gewerblichen Interesse gestatteten, der Fischerei nach-
theiligen Anlagen. (Fischerei-Ordd. v. 17. Mäcz 45. F. 9.)
409. 415.
Nevisoren kaufmännischer Bücher in Berlin, Gebüh-
rensätze für dies. bei ihrer Zuziehung zu gerichtlichen Ge-
schäften, statt derjenigen, welche in den 8§. 1. u. 4. der
Verord. v. 29. März 44. vorgeschrieben sind. (A. R. O.
v. 27. Juni 45.) 440.
Rbein, s. Danpsschiffe, desgl. Ruhr orter Dampsfschlepp-
schifffahrts-Gesellschaft.
Abeinfährgelder, deren Erhebung bei Neuwied.
(A. K. O. nebst Tarif v. 2. Septbr. 45.) 594—598.
Rheinische Civil-Prozeßordnung, Anwendung
des Art. 140. ders., die Ernennung von Substituten für
Richterkommissarien betr. (A. K. O. v. 16. Mai 45.) 270.
NRheinisches Handelsgesetzbuch, Anwendung des
Art. 2. desselben hinsichtlich der Zulassung von Minder-
jährigen zum selbstständigen Betriebe stehender Gewerbe.
(Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. §. 17.) 44.
Aheinprovinz, Gemeinde-Ordnung für dieselbe, mit
Ausnahme der Stadt Wetzlar und mit Vorbehalt der
Verleihung der revidirten Städteordnung auch an andere
Städte anf deren Antrag. (v. 23. Juli 45.) 523—654.
— Remunerirung der Bürgermeißer in ders. für die Be-
sorgung der Geschäfte der Provinzial-Feuersozietät. (N.
K. O. v. 2. Mai 45.) 269. — Befuguß der Polizei-
gerichte in ders. zur Bestrafung von Vergehen der Ge-
werbetreibenden. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. S. 189.)
78. — Einführung des Gesetzes vom 2. Febr. 43.,
über die Benutzung der Privatflüsse, in dem Bezirke des
Appellationsgerichtshofes zu Cöln. (V. v. 9. Janr. 45.)
35. — Verfahren in ders. in Wald-, Feld- und Jagd-
frevelsachen bei Civil = Einreden. (G. v. 31. Janr. 45.)
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Rbeinprovinz, (Forks.)
95. — Aufbringung der Kosten für die kirchlichen Be-
dürfnisse der Pfarrgemeinden in den Landestheilen des
linken Rheinufers. (G. v. 14. März 45.) 163. — in
solcher soll der Staat in fiskalischen Prozessen über Ver-
mögensangelegenheiten bei den Civilgerichten künftig nicht
durch die Beamten des öffentlichen Ministeriums vertreten
werden. (A. K. O. v. 26. Septbr. 45.) 777. — Ver-
pflichtung jener Beamten dagegen, in Untersuchungen vor
den Zuchtpolizeigerichten wegen Entwendung gefällten
Holzes aus Staatswaldungen zugleich den Werthersatz
des letern in Antrag zu bringen. (ebend.) 777. — hier-
nach wird der Beschluß vom 28. Juli 17960. aufgehoben.
(ebend.) 777. — s. auch Chausscepolizei-Kontraventionen.
Rbeinschifffahrts-Akte, vom 31. März 31., Zusatz-
oder Supplementair-Artikel X VI. u. XVII. zu ders., be-
treffend die Einführung des definitiven Rheingolltarifs
sub lit. C., sowie der Ausnahmen von dems., unter Auf-
hebung der Supplementairartikel Nr. III. V. u. VII. (Ge-
nehmigungs-Urkunde v. 4. Juli 45.) 587—593.
Nheinzoll, definitiver Tarif für dens., sub lit. C., nach
dem XVI. Supplementair-Artikel zur Rheinschifffahrts-
Akte v. 31. März 31. (Genehmigungs-Urkunde v. 4. Juli
45.) 5387. 588. — Ausnahmen von bems. nach dem
XVII. Supplementair-Artikel, unter Aufhebung der Sup-
plementair-Artikel Nr. HI. V. u. VII. (ebend.) 589—693.
Richterkommissarien, im Bezirke des Rheinischen
Appellationsgerichtshofes zu Cöln, Ernennung von Sub-
stituten für dies. in Anwendung des Art. 110. der Rhei-
nischen Cioill -Prozeßordnung. (A. K. O. v. 16. Mai
45.7 270.
Riemer, Befugniß und Befähigung ders. zur Haltung
von Lehrlingen durch Beitritt zu einer Innung und Ab-
legung der vorgeschriebenen Prüfung. (Gew.-Ord. v.
17. Janr. 45. IS, 131—133. 102—107.) 65. 66. 72.
73. — in wiefern von letzterer entbunden werden kann.
(ehend. §S§s. 108. 132.) 61. 60.
Rindvieh, ausländisches, Schutzmaßregeln im Inlande
bei dem Eintriebe desselben, besonders im Falle des Aus-
bruchs der Rindviehseuche in einem Nachbarstaate. (A.
K. O. v. 15. Novbr. 44.) 18. — s. auch Viehseuchen.
Nittergüter (adelige Güter), landtagsfähige, mit der
Eigenschaft als solche nur bedingt beliehen, sollen, wenn
ihre Landtagsfähigkeit erlöscht, die Eigenschaft abeliger
Güter und den exemten Gerichtsstand noch so lange be-
halten, als sie im landschaftlichen Kreditverbande sich be-
finden. (A. K. O. v. 7. Juli 45.) 515. — deren Be-
pfandbriefung und Anwendung der Vorschriften des §. 48.
Tit. 52. Thl. I. der allgem. G. O. bei Subhastation
ders. (ebend.) 515. — doch darf auf dergl. Güter, nach-
dem ihre Eigenschaft als landtagsfähige Rittergüter er-
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