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auf besondere Zinsen und Diridenden-Scheine zur Vertheilung kommenden
Gewinn gegen deren Aushändigung zu erheben.
Diese Actic kann ohne schriftliche auf derselben zu bemerkende Gench-
migung des Verwaltungsraths nicht veräußert oder verpfandet werden.
Stettin, den ten
Der Verwaltungsrath 2c. 2c. Die Direktion.
2.
Zins und Oividendenschein zur Actie 4 der Preußischen National=
Versicherungsgesellschaft zu Stettin.
As
Gegen Ruͤckgabe dieses Scheins empfaͤngt Inhaber in der Mitte des
Monats Mai denjenigen Antheil an dem Reinertrage des Geschaͤfts
der Preußischen National-Versicherungsgesellschaft, welcher siatutenmäßig für
das Jahr auf eine Aktie zur Vertheilung kommt.
Der Verwaltungsrath Die Direktion
der Preußischen National-Versicherungsgesellschaft.
3.
den 1345.
für Rthlr. 300. klgd. Preuß. Kurant. Vier
Wochen nach Aufkündigung zahle in Stettin gegen diesen
Sola-Wechsel an die Order der Direktion der Preußischen National-Versiche-
rungsgesellschaft daselbst die Summe von Dreihundert Reichsthaler klingend
Preuß. Kurant nach dem Munzfuß von 1704. Den Werth habe
empfangen, leiste beim Verfall prompte Zahlung nach Wechselrecht und
acceptire auf selbst hier und aller Orten wo anzutreffen.
4.
Preußische National-Versicherungsgesellschaft in Stettin.
Police Versicherte Summe Praemie
vJ * pt.
Police &½% Güter.
Die Preußische National-Versicherungsgesellschaft versichert hiermit de
i
Herr n gegen Empfang der Praͤmie von pro Cent
die Summe von Thalern Preufs. Courant auf nachsiehend näher
bezeichnete Güter, welche auf Thaler Preufs. Couranl taxirt und
in das Schiff, genannt geführt von Schiffer
oder einem andern geladen sind, oder noch eingeladen werden sollen, um von
" nach gebracht zu werden.
Obige Taxe ist nur in so weit gültig, als sie den Bestimmungen des
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