Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

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nen Bestimmungen durch neue Anordnungen zu ergaͤnzen oder abzuaͤndern und 
nach Umstaͤnden denselben t• neue Bestimmungen Finzaufügen, so werden 
beide Regierungen sich darüber näher vereinbaren, in wieweit dergleichen Ab- 
ä##nderungen, Ergänzungen oder auch neue Bestimmungen auf den Betrieb der 
Bahnstrecke im Prengisben Gebiete, so lange derselbe in der Hand der Keé- 
niglich Hannoverschen Verwaltung bleibr, zur Anwendung zu bringen sein 
werden. 
Artikel 9. 
Es wird der gegenwärtige Vertrag den hohen Regierungen alsbald zur 
landesherrlichen Genehmigung vorgelegt und die Auswechselung der Ratifikka- 
tionsurkunden spätestens binnen vier Wochen vorgenommen werden. 
Dessen zur Urkund ist der gegenwärtige Vertrag von den gegenseitigen 
Bevollmächtigken unterzeichnet und besiegelt worden. 
So geschehen Hannover, den 4. Dezember 1845. 
Eduard v. Möller. Karl Ludwig Rudolph Hoppenstedt. 
Die Auswechselung der Ratifikationsurkunden des vorstehenden Vertra- 
ges hat am 2. Februar 1846. zu Hannover Scatt gefunden. 
(Nr. 2682.)
	        
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