Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

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Plan und Bedingungen 
der Verausgabung von 
1000 Stück à 200 Rthlr. 
3000 - à 100 - 
Prioritaͤtsobligationen der Niederschlesischen Zweigbahngesellschaft. 
. 1. 
Da das im H. 4. des unterm 8. November 1844. Allerhöchst bestätigten 
Statuts der Niederschlesischen Zweigbahngesellschaft 
(Gesetzsammlung de 1844. Seite 677.) 
auf 1,500,000 Thaler vorläufig festgesetzte Anlagekapital zur Herstellung und 
Inbetriebsetzung der Bahn nicht ausreicht, so soll zufolge Beschlusses der nach 
g. 5. des Statuts hierzu ermächtigten Direktion und des Ausschusses vom 23. 
März 1846., vorbehaltlich der Genehmigung des Koniglichen Finanzministerii, 
der noch fehlende Bedarf von 500,000 Rechlrn. durch eine Anleihe auf Priori- 
tätsobligationen nach den Bestimmungen des gegenwärtigen Mans beschafft 
werden. 
G. 2. 
Diese Prioritätsobligationen werden nach dem beiliegenden Schema in 
1000 Stück à 200 Rthlr. in fortlaufenden Nummern von 1. bis 1000. und 
in 3000 Stück à 100 Rehlr. in fortlaufenden Nummern von 1001. bis 4000. 
gegen sofortige Einzahlung ihres vollen Nennwerths ausgegeben und erhalten 
vorlusig Zinskupons auf 5 Jahre. Auf der Rückseite der Obligationen wird 
der gegenwärtige Plan abgedruckt. 
g. 3. 
Die Prioritätsobligationen werden mit 4 Prozent jährlich verzinset und 
die Zinsen in halbjährigen Terminen am 2. Januar und am 1. Juli jeden 
Jahres gezahlt. An den Dividenden nehmen diese Prioritätsobligationen keinen 
Theil, dagegen erhalten sie, für Zinsen und Kapital, das Vorzugsrecht vor den 
Stammektien. 
g. 4.
	        
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