Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

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Geset= Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 17.— 
  
(Nr. 2714.) Allerhöchste Genehmigungsurkunde des Zusatzamikels XVIII. zur Rhein- 
schifsahnsakte vom 31. März 1831. D. d. den 30. April 1846. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preußen 2c. 2c. 
urkunden und bekennen hiermit: 
Nachdem die Rheinschiffahrts-Zentralkommission sich in ihrer am 17. Sep- 
tember 1814. gehaltenen 19ten Sitzung anderweit über den nachfolgenden Zu- 
satzartikel XVIII. zur Rheinschiffahrtsakte vom 31. März 1831. 
. XVIII Supplementairartikel. 
Der Artikel 52. der Uebereinkunft vom 31. März 1831. wird in Anse- 
hung der Oampfschiffe hierdurch aufgehoben, und siatt desselben, sowohl 
binsichtlich derjenigen Dampfschiffe, welche den Rhein bereits befahren, 
als auch hinsichtlich derjenigen, welche diesen Strom künftig befahren 
wollen, Nachstehendes festgesetzt: 
K. 1. 
Zum Erwerbe des Rechts auf dem Rheinc, von demjenigen Punkte 
an, wo dieser Strom schiffbar wird, bis ins Meer, und aus dem Meere 
bis an den gedachten Punki, die Schiffahrt mit Dampfschiffen unter den 
Bestimmungen und Begünstigungen jener Uebereinkunft auszunben, be- 
darf es nur des, in Gemäßheit des vierten Titels der Uebereinkunft aus- 
gestellten Patents für die Schiffsführer, und außerdem für die Unter- 
nehmer der, die Art des Dampfschiffahrksbetriebes (F. 2.) bezeichnenden 
Konzession desjenigen Uferstaates, in ' die Dampfschiffahrtsgesell- 
Jabrgang 1846. (D.. 2714.) schaft 
Ausgegeben zu Berlin den 30. Juni 1846.
	        
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