Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

— 319 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Stagten. 
  
— Nr. 24. — 
  
(Nr. 2732.) Privilegium wegen Emission von 1,632,800 Thalern Prioritätsobligationen der 
Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahngesellschaft. Vom 10. Juli 1846. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Konig von 
Preußen 2c. 2c. 
Nachdem von Seiten der unterm 17. August 1845. von Uns bestätigten Potsdam- 
Magdeburger Eisenbahngesellschaft, welche dem Vorbehalte im Eingang ihres 
Statuts nems nunmehr den Namen: „Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisen- 
bahngesellschaft“ führen wird, darauf angetragen worden ist, derselben zur Er- 
Härzung des Anlagekapitals für die Potsdam-Magdeburger und die von ihr 
bernommene Berlin-Potsdamer Eisenbahn die Ausstellung auf den Inhaber 
lautender und mit Zinskupons versehener Obligationen, jede zu Einhundert 
Thaler im Betrage von 1,632,800 Thalern zu gestarten, so ertheilen Wir in 
Gemäßheit des K&. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. wegen Ausstellung 
von Papieren, welche eine Zahlungsverpflichtung an jeden Inhaber enthalten, 
durch gegenwärtiges Privilegium Unfsere landesherrliche Genehmigung zur 
Emission der gedachten 106,328 Stück Obligationen zu Einhundert Thalc. -A- 
rant unter nachstehenden Bedingungen: 
S. 1. 
Die Obligationen, auf deren Rückseite ein Abdruck dieses Privilegiums 
beigefügt wird, werden nach dem beiliegenden Schema mit der Bezeichnung 
Litt. C. ausgefertigt und von dreien Direktoren und dem Rendanten der Ge- 
sellschaft unterzeichnet. 
Es wird den, vermöge Unseres Privilegü vom 17. August 1845. (Ge- 
setzsammlung für das Jahr 1845. Seite 572. u. f.) ausgegebenen mit Litt. A. 
Jahrgang 1846. (Ner 2732) 47 und 
Ausgegeben zu Berlin den 6. August 1846.
	        
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