Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

— 325 — 
Erster Zinskupon 
zur 
Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn- Obligation 
Littera C. AM 
  
Zwei Thaler Preußisch Kurant 
hat Inhaber dieses vom ten nn.....4 ab, in Potsdam oder Berlin 
alts unserer Gesellschaftskasse zu erheben. Dieser Zinskupon wird ungültig 
und werthlos, wenn er nicht binnen vier Jahren nach der Verfallzeit zur 
Zahlung präsentirt wird. 
Pottsdant, bbrnnn. 
Die Direbtion der Berlin-Potsdam-Magdebutger Eisenbahn= 
Gesellschaft. 
(Unterschrist des Kontrolleurs.) 
  
(Kupon No. 12. Bemerkung.) 
Der Mäsentant dieses Kupons ist zur Entgegennahme der folgenden, 
über deren Empfang er zugleich durch dessen Rückgabe quittirt, berechtigt, 
wenn dagegen nicht vor dem Fälligkeitstermin desselben, dem im 
vom Inhaber der Obligation bei der Dircktion schriftlich Widerspruch erhoben 
wird, in welchem Falle die Ausreichung der neuen Kupons gegen besondere 
Quittung an den Inhaber der Obligation erfolgt. 
  
(Nr. 2732—2733.) (Nr. 2733.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.