— 17 —
Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Stagaten.
— Nr. 2—
(Nr. 2665.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 11. Dezember 1845., betressend die Erichtung
eines Handelsgerichts zu Gladbach für die Kreise Gladbach und Gre-
venbroich und mehrere Gemeinden des Kreises Kempen. -
unter den in Ihrem Berichte vom 2ten d. M. dargestellten Verhaͤltnissen
genehmige Ich nach Ihrem Antrage die Errichtung eines Handelsgerichts fuͤr
die Kreise Gladbach und Grevenbroich und die im Kreise Kempen liegenden
Gemeinden Grefrath, Lobberich, Breyel, Kaldenkirchen, Oed, Suechteln, Duͤl-
ken, Waldniel, Bruͤggen, Amern St. Anton, Amern St. Georg und Bracht.
Dasselbe soll aus einem Praͤsidenten und fuͤnf Richtern nebst drei Stellvertre-
tern bestehen und seinen Sitz in der Gemeinde Gladbach haben, welche ver-
Pflichtet ist, das für das Gericht erforderliche Lokal unentgeltlich zu beschaffen
und zu unterhalten. Mit dem Tage, an welchem das gedachte Haudelsgericht
in Thaätigkeit tritt, hört die bisherige Kompetenz des Landelsgericht zu Kre-
feld hinsichtlich der genannten Kreise und Gemeinden auf; doch sind die bei
diesem Gerichte zu jenem Zeitpunkte schon anhängigen Rechtssachen auch bei
demselben zu Ende zu bringen. — Zur Ausführung dieser Meiner Bestimmung,
welche durch die Gesetzsammlung bekannt zu machen ist, haben Sie das Wei-
tere zu veranlassen.
Stettiner Eisenbahn, den 11. Dezember 1845.
Friedrich Wilhelm.
An die Staatsminister Flottwell und Uhden.
Jahrgang 1846. (Nr. 2665—3667.) * 3 (Nr. 2666.)
Ausgegeben zu Berlin den 26. Januar 1846.