Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

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Zu Urbund dessen haben die resp. In witness whereof the respeclive 
Bevollmächtigten dieselbe unterzeichnet, Pleuipotemiaries have Ssigned ihe 
und derselben ihre Siegel beigedrukt. same, and have aflixed thercto ihe 
seals of their arms. 
Geschehen zu Berlin, den 13. Mai, Done at Berlin, the Thirteemh 
im Jahre Unsers Herrn 1846. day of May, in ihe pvear of our 
Lord 1846. 
(I. S.) Canitz. (L. S.) Westmorland. 
Die Auswechselung der Ratifikations-Urkunden des vorstehenden Vertrages 
hat zu Berlin am 16. Juni 1846. stattgefunden. 
(Nr. 2739.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 16. August 1840., betreffend die Ernennung des 
Wirklichen Geheimen Ober-Justizraths von Dücsberg zum Staats= und 
Finanz-Minister. 
N Ich, wie dem Staateministerium bereits unter dem 15. v. M. er- 
öffnet, den Staatsminister Flotmwell auf seinen Wunsch der Leitung des Finanz-= 
minisierii enthoben und ihm unter Beibehaltung seiner Stellung als Mitglied 
des Staatsminisieril, die Verwaltung des Ober-Präsidii der Provinz West- 
phalen übertragen habe, so habe Ich nunmehr den Wirklichen Geheimen 
Ober-Justizrath von Düesberg zum Staats= und Finanzminisier ernannt. Ich 
mache dies dem Staatsministerium hierdurch bekannt, um wegen Einführung 
des 2c. von Düesberg das Erforderliche anzuordnen und diesen Meinen Befehl 
durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen Rerruncg zu bringen. 
Seanssouci, den 10. August 1846. · 
Friedrich Wilhelm. 
An das Staatsministerium. 
 
	        
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