Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

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(Nr. 2746.) Bestätigungsurkunde des zweiten Nachtrages zu dem Statute der Breslau- 
Schweidnitz-Freiburger Eisenbahngesellschaft. Vom 14. August 1840. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von 
Meußen ꝛc. ꝛc. 
Nachdem die Beeslau-Schmeidrit-Freiburger Eisenbahngesellschaft in 
der Generalversammlung vom 28. Mai 1845. beschlossen hat, das Grundkapi- 
tal, welches durch den, unter dem 16. Februar 1844. besiätigten Nachtrag ! 
dem Statute der ebengedachten Gesellschaft auf 1,900,000 Tholer festgestellt. 
worden ist, Behufs der vollständigen Ausführung und Ausrüstung der Breslau- 
Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn um 200,000 Thaler, im Ganzen also auf 
2,100,000 Thaler zu erhöhen und das danach noch aufzubringende Kapital von 
200,000 Thalern durch neu zu kreirende Stammaktien zu beschaffen, wollen 
Wir hierzu Unsere Zusiimmung ertheilen, und den anliegenden, auf Grund der 
in der Generalversammlung vom 28. Mai 1845. gefaßten Beschlüsse, ausge- 
fertigten zweiten Nachtrag zu dem unterm 10. Februar 1843, bestätigten Sta- 
tute, mit Vorbehalt der Rechte Dritter, hierdurch besläkhigen, indem Wir ins- 
besondere zugleich auch die von der vorerwähnten Generalversammlung beschlosse- 
nen, darin aufgenommenen Abänderungen der #V. 44. und 50. des Statuts 
hiermit genehmigen. 
Diese Unsere Genehmigung und Bestäkhigung soll nebst dem zweiten 
Nachtrage zum Statute durch die Gesetzsammlung bekannt gemacht werden. 
Gegeben Sanssouci, den 14. August 1846. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
Flottwell. 
Zwei-
	        
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