Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
JNJNr. 38. 
  
(Nr. 2706.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 11. Oktober 1846., betreffend den Ansatz der 
gerichtlichen Kosten für das in den 9§6. 16. u. folg. der Verordnung vom 
4. März 1834. (Gesetzsammlung Seite 31.) vorgeschriebene Prioritäts- 
verfahren in der Exekutionsinstanz zwischen mehreren Gläubigern über die 
in Beschlag genommenen laufenden Besoldungen, Dienstemolumente u. s. w. 
ur Beseitigung der Zweifel, welche bei den Gerichtsbehörden über den An- 
satz der gerichtlichen Kosten für das in den #. 10. u. f. der Verordnung vom 
4. März 1834. vorgeschriebene Prioritätsverfahren in der Exekutionsinstanz 
zwischen mehreren Gläubigern über die auf ihren Antrag in Beschlag genom- 
menen laufenden Besoldungen, Dienstemolumente, Wartegelder, Pensionen, Fi- 
deikommiß= oder Lehnsnutzungen und andere an die Person des Schuldners 
hebundene Einkünfte entstanden sind, bestimme Ich, nach Ihrem Vorschlage, 
was folgt: 
1) GEa der Gebühren für die einzelnen gerichtlichen Geschafte, so weit 
solche die Einziehung der Aktivmasse, die Annahme, Verwaltung und 
Herausgabe der zum gerichtlichen Depositum gekommenen Gelder, die 
Notirung der daraus zu befriedigenden Gläubiger, die Verhandlungen 
mit dem Gemeinschuldner und die alljährlich zu veranlassende Distridu- 
tion der Masse umfassen, sind nachstehende Prozentsätze von der jahrlich 
zu vertheilenden Masse zu berechnen und aus derselben zu entnehmen, 
und zwar: 
von einem Betrage der Masse bis 50 Rthlr. einschließlich 5 Proz. 
von demhöheren Betrage der Masse bis 5600 = - 4 
1000 
3 
2000 2 
- - - - - 5000 1 
von dem Betrage derselben über 5000 4 
das angefangene Hundert immer für voll berechnet. 
2) Neben diesen Prozentgeldern können nur noch Schreib= und Kalkulatur- 
ebühren, sowie alle baare Auslagen der Gerichte angesetzt und aus der 
Masse erhoben werden. Wenn jedoch die jährlich zu verkheilende Masse 
Jahrgang 1846. (Nr. 2760—2767.) *71 den 
Ausgegeben zu Berlin den 25. November 1846.
	        
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