Object: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

6 Sachregister. 
Bankantheils-Elgner, (Forts.) 
durch die aus ihrer Mitte gewählten Ausschüsse und Bei- 
geordneten. (ebend. sS. 47. 61—85. 104—111. 113.) 
446. 448—454. 458. 459. f. — künftige Mitaufsicht 
ders. auf die Anfertigung der Banknoten und auf den 
Umtausch beschädigter Noten. (ebend. 88. 30. u. 93.) 
443. 455. — Theilnahme ders. an der Regulirung oder 
Veränderung des Geschäftsbetriebes bei der Bank. (ebend. 
55s 86—98.) 454—457. — desgl. an dem Gewinn der 
Bank. (ebend. SS. 30—38.) 444. 
Bankantheilsscheine, deren Ausfertigung. (Bankord. 
v. 6. Oktbr. 46. §S. 10.) 438. — Rechte und Verpflich- 
tungen aus solchen. (ebend. I§. 11— 10.) 438—440. 
— verlorene oder vernichtete, deren Aufgebot und Amor- 
tisation. (ebend. §. 119.) 461. — Strafen für deren 
Verfälschung oder Nachmachung, sowie für die wissentliche 
Verbreitung von dergl. verfälschten oder nachgemachten 
Papieren. (ebend. S. 120.) 401. 
Bankbeamte, dieselben behalten alle Rechte und Pflich- 
ten unmittelbarer Staatsbeamten. (Bankord. v. 5. Oktbr. 
46. §. 45.) 440. — Keiner ders. darf Bankantheile be- 
sitzen. (ebend. §. 45.) 446. — Anstellung, Besoldungen, 
Emolumente, Gratisikationen und Pensionen ders. (ebend. 
Ss. 46. 49. 77.) 440. 432. 
Bankchef (Chef der Preußischen Bank) und Königl. 
Kommissarius, dessen Verhältnisse, Rechte und Obliegen- 
heiten. (Bankord. v. 5. Oktbr. 46. Ss. 43. 48 —54.) 
445. 440. 447. 
Bank-Devositalscheine über die von der Bank gegen 
gewisse Gebühr in Verwahrung genommenen Gelder, 
Pretiosen, öffentlichen Papiere, Dokumente, sowie auch 
verschlossene Pakete, Ausstellung ders. (Bankord. v. 
5. Oktbr. 46. §S. 3.) 436. — Strasen für deren Ver- 
fälschung oder Nachmochung, sowie für die wissentliche 
Verbreitung von dergl. verfälschten oder nachgemachten 
Papieren. (ebend. §. 120.) 461. 
Bankdirektorium, Haupt-, in Berlin, dasselbe it die 
verwaltende und ausführende Behörde, hat jedoch bei 
seiner Verwaltung überall den Vorschriften und Anwei- 
sungen des Chefs der Bank Folge zu leisten. (Bankord. 
v. 5. Oktbr. 46. SS. 43. 44. u. 55.) 445. 447. — 
— dasselbe besteht für jetzt aus einem Präsidenten und 
fünf Mitgliedern, einschließlich des Justitiarius. (ebend. 
S. 56.) 447. — Geschäftsverwaltung bei dems. (ebend. 
s. 44—40. 57—60.) 445. 446. 447. 448. — beson- 
dere Bestimmungen über den Geschäftsbetrieb bei dems. 
(ebend. §§. 86—99.) 451—457. 
Bank-Dividendenscheine, den Bankantheilsscheinen 
beigefügt, deren Ausstellung, Verabreichung und Realisi- 
rung. (Bankord. v. 56. Oftbr. 46. 88. 10. 36—38. 
95—998.) 438. 444. 456. f. — verlorene oder vernich- 
1845. 
Bank-Dividendenscheine, (Forll) 
tete, rücksichtlich ders. ist ein öffentliches Aufgebot und 
gerichtliches Amortisationsverfahren überall nicht zulässig. 
(ebend. K. 119.) 461. — Stafen für deren Verfälschung 
oder Nachmachung, so wie für die wissentliche Verbreitung 
von dergl. verfälschten oder nachgemachten Papieren. 
(ebend. S. 120.) 461. 
Bankgeheimnisse, deren unverbrüchliche Bewahrung sei- 
tens sämmtlicher Bankbeamten und Mitglieder der ver- 
schiedenen Ausschüsse aus den Meistbetheiligten. (Bankord. 
v. 5. Oktbr. 46. §ss. 80. u. 113.) 452. 459. 460. — 
Angelobung ders. mittelst Handschlages an Eides Statt 
seitens der Deputirten des Central-Ausschusses und ihrer 
Stellvertreter, sowie der Beigeordneten bei den Pro- 
vinzial-Komtoiren, vor Antrittt ihrer Funktionen. (ebend. 
5 . 113.) 400. 
Bankgelder, können niemals mit Arrest belegt werden. 
(Bankord. v. 5. Oktbr. 46. §S. 118.) 461. 
Bankkommissarien, deren Anstellung und Verhältnisse 
bei den Provinzial-Bankkomtoiren. (Bankord. v. 5. Oktbr. 
46. SS 101—103. 111.) 457. f. 459. 
Bankkomtoire, Provinzial--, und Kommanditen, An- 
ordnungen für deren Besetzung und Verwaltung. (Bankord. 
v. 5. Oktbr. 46. S§s. 39. 44. 100— 103. 112. u. 
114— 116.) 445. 457. 460. — Gerichtsstand ders. 
(ebend. §. 115.) 460. — Stempel-, Sportel= und Porto- 
freiheit ders. (ebend. §. 116.) 460. — deren Vermeh- 
rung soweit es zur Beförderung des Bankverkehrs erfor- 
derlich ist. (A. K. O. v. 11. April 46.) 154. — Um- 
tausch der Banknoten bei dens. gegen baares Geld. (ebend. 
Nr. 3.) 133. — (Bankord. v. ö. Oktbr. 46. §. 32.) 443. 
Bankkuratorium, nach §. 6. der Verord. v. 3. Novbr. 
1817. mit der Oberaufsicht über die Bank beauftragt, 
derzeitige Mitglieder desselben sind: der erste Präsident 
des Staatsraths, General der Infanterie und Gouver- 
neur von Berlin, Freiherr von Müffling, der Staats- 
Minister Uhden und der wirkl. Geh. Ober-Justizrath u. 
Direktor von Düesberg. (A. K. O. v. 11. Apr. 46. 
Nr. 4.) 133. f. — Letzerer scheidet in dieser Eigenschaft 
aus, und in seine Stelle tritt der Geh. Ober-Finanzrath 
Costenoble. (A. K. O. v. 28. Aug. 46.) 398. — 
Pflichten desselben rücksichtlich der Kontrolle der umlau- 
senden Banknoten und der dafür vorhandenen Deckungs- 
mittel, sowie des gesammten übrigen Bankvermögens. 
(A. K. O. v. 11. Apr. 46. §. 4.) 133. 154. — Er- 
nennung eines Mitgliedes desselben zum Vorsitzenden der 
für die Kontrolle der Banknoten - Ausgabe #c. nunmehr 
ernannten besondern Immediat - Kommission. (A. K. O. 
v. 16. Juli 46.) 265. — von dems. wird auch ferner 
die Oberaufsicht des Staate über die Bank ausgeübt. 
(Bank-
	        
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