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(Nr. 2818.) Allerhöchste Genehmigungs-Urkunde vom 22. Maͤrz 1847., wegen Abaͤnderung
des K. 2. des unterm 4. Juli 1846. Allerhöchs#t bestätigten Statuts der
Cöln-Minden-Thüringer Berbindungs-Eisenhahngesellschaft.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Konig von
Preußen 2c. 2c.
Nachdem die Generalversammlung der Cöln-Minden-Thüringer Verbin-
dungs-Eisenbahngesellschaft am 27. November 1846. nach Inhalt des Uns
vorgelegten Protokolls derselben beschlossen hat, den F. 2. des von Uns unter
dem 4. Juli 1846. bestätigten Statutes (Gesetzsammlung für 1846. S. 303.)
dahin abzuändern,
daß schon nach erfolgter Einzahlung von 20 Prozent für jede Aktie zu
100 Rthlr. ein mit dem Namen des Zeichners versehener Quittungsbo-
gen ausgegeben und darauf über den Empfang der Theileinzahlungen
quittirt werde, «
wollen Wir diesem Beschlusse hierdurch Unsere Genehmigung ertheilen.
6 Die gegenwaͤrtige Urkunde ist durch die Gesetzsammlung bekannt zu
achen.
Gegeben Berlin, den 22. März 1847.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
von Düesberg.
(Nr. 2819.)