— 154 —
Ausgabe.
Uebertrag. . . .. 346,046 Rthlr. 256,922 Rthlr.
an Besoldungen und Zu-
schuͤssen fuͤr Pfarrer und
Kirchen 377,2609 - 723.315
Summe für den Kullus 580,2 Rchhlr.
C. Für den öffentlichen Unterricht:
a) für die Universitäten und die wissenschaft-
lichen Prüfungskommisst one 473,781 Rehlr.
b) für Akademien, Bibliotheken und andere
literarische und Kunstinstitute . . .. 150,217
M #Ee
0 für Taubstummen= und Blindenanstalten 14,282
d) zu Stipendien für Studirende, so weit
soiche unmittelbar aus Staatsfonds er-
foen............................... 9,930 =
e) an 3 uschüßen für Gymnasien 270 097
s) an dergleichen für Schullehrerseminarien 101 (834 OD
6)0 für das Elementar-Unterr 252,754
— für den öffentlichen — 1,278,901 -
D. Gemeinschaftliche Ausgaben fuͤr den Kultus und fuͤr den
oͤffentlichen Unterricht:
a) fuͤr die Konsistorien und Provinzial- Schulkollegien und fuͤr
die geistlichen und Schulraͤthe bei den
Regierunen . ... 210,164 Rthlr.
b) zur Verbesserung der aͤußeren La & des
geistlichen und Lehrstandes und zu Steuer-
vergüctungen für dieselen 1998,470 —
„P) zur Unterhaltung der Kirchen-, Pfarr-
und Schulgebaude, soweit solche auf
einer rechtlichen Verpflichtung der Staats-
kasse berubbttrrr . .. 143,547
4) zu fobhe hierher gehörigen Ausgaben 23,852
— 577,033 -
Summe fuͤr den Kultus uud Unterricht. .. 28b, 171. Nhlr Jb, IL Rihrr.
E. Für das Medizinalwesen:
a) für die Provinzial-Medizinalkollegien und für die Re-
gierungs-Medizinalräacthtee .. ... 36,732 Rehlr.
Seite 36,732 Rthlr.
M