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Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Stagaten.
Nr. 1—
(Nr. 2784.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 23. Oktober 1846., betreffend die den Kreis-
ständen des Glatzer Kreises in Bezug auf die Unterhaltung der Chaussee
von Glatz nach Neurode bewilligten fiskalischen Vomechte.
N Ich am heutigen Tage das von den Kreisständen des Kreises
Glatz am 6. August d. J. vollzogene Statut wegen künftiger Unterhaltung
der von denselben erbauten Chaussee von Glatz nach Neurode besiätigt habe,
besiimme Ich hierdurch nach Ihrem Antrage, daß die Vorschriften der Verord-
nung vom 11. Juni 1825. (Gesetzsammlung Seite 152.) wegen Entnahme
von Chausseeneubau= und Unterhaltungsmaterialien von benachbarten Grund-
siücken auf die oben bezeichnete Straße Anwendung finden sollen. — Zugleich
will Ich dem Glatzer Kreisverbande das Recht zur Erhebung des Chaussee-
geldes für 3 Meilen nach dem jederzeit für die Staatschausseen geltenden Ta-
rife verleihen. Auch sollen alle für die letzteren bestehenden polizeilichen Be-
siimmungen, insbesondere die Verordnung vom 7. Juni 1844. das Verfahren
bei Untersuchung und Bestrafung von Chaussezgeld= und Chausseepolizei-Kon-
traventionen betreffend, auf diese Straße Anweadung finden.
Sie haben diesen Befehl durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen Kennt-
niß zu bringen.
Sanssouci, den 23. Oktober 18406.
Friedrich Wilhelm.
An die Staatsminisier v. Bodelschwingh und v. Düesberg.
Jabreang 1847. (Nr. 2764—2786.) *l 1 (Nr. 2785.)
Ausgegeben zu Berlin den 21. Januar 1847.