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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
JNJNr. 23.——
(Nr. 2850.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 14. Mai 1847., betreffend die den Kreisständen
des Königsberger Kreises in der Neumark in Bezug auf den Bau meh-
rerer Kreischausseen bewilligten fiskalischen Vomechte.
N Ich dem Beschlusse der Kreisstände des Königsberger Kreises in
der Neumark die Straßen 1) von Küstrin über Neudamm bis zur Kreisgrenze
in der Richtung auf Soldin und Pyritz, 2) von Zorndorf über Quartschen und
Bärwalde na igsberg, 3) von Königsberg nach der neuen Oder bei
Nieder-Wutzow, 4) von Königsberg nach der Oder bei Nieder-Kränig in der
Richtung auf Schwedt, 5) von Königsberg über Schönflie nach der Grenze
des Soldiner Kreises in der Richtung auf Soldin, 6) vom neuen Belliner
Vorwerk nach der Oder bei Güstebiese gegen Gewährung angemessener Prämien
auf Kosten des Kreises auszubauen und zu unterhalten, Mäine Genehmigung
erkheilt habe, will Jch nach Ihrem Antrage vom 5. d. M. für die gedachten
Straßen hierdurch das Recht zur Expropriation der erforderlichen Grundstücke
und zum vorübergehenden Gebrauch derselben den Kreisständen bewilligen. —
Zugleich bestimme Ich, daß rücksichtlich der Ueberlassung von Feldsteinen, Kies
und Sand, die Order vom 11. Juni 1825. (Gesetzsammlung für 1825.
S. 152.) auf die vorerwähnten Chausseebauten Amwendung finden soll.
bri Dieser Erlaß ist durch die Gesetzsammlung zur oͤffentlichen Kenntniß zu
ringen.
8 Berlin, den 14. Mai 1847.
Friedrich Wilhelm.
An den Staats-- und Finanzminister von Duͤesberg.
Febrgang 1847. (Nr. 2650—2851.) 38 (Nr. 2851.)
Ausgegeben zu Berlin den 14. Juni 1847.