Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1847. (38)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
JNJNr. 23.—— 
  
(Nr. 2850.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 14. Mai 1847., betreffend die den Kreisständen 
des Königsberger Kreises in der Neumark in Bezug auf den Bau meh- 
rerer Kreischausseen bewilligten fiskalischen Vomechte. 
N Ich dem Beschlusse der Kreisstände des Königsberger Kreises in 
der Neumark die Straßen 1) von Küstrin über Neudamm bis zur Kreisgrenze 
in der Richtung auf Soldin und Pyritz, 2) von Zorndorf über Quartschen und 
Bärwalde na igsberg, 3) von Königsberg nach der neuen Oder bei 
Nieder-Wutzow, 4) von Königsberg nach der Oder bei Nieder-Kränig in der 
Richtung auf Schwedt, 5) von Königsberg über Schönflie nach der Grenze 
des Soldiner Kreises in der Richtung auf Soldin, 6) vom neuen Belliner 
Vorwerk nach der Oder bei Güstebiese gegen Gewährung angemessener Prämien 
auf Kosten des Kreises auszubauen und zu unterhalten, Mäine Genehmigung 
erkheilt habe, will Jch nach Ihrem Antrage vom 5. d. M. für die gedachten 
Straßen hierdurch das Recht zur Expropriation der erforderlichen Grundstücke 
und zum vorübergehenden Gebrauch derselben den Kreisständen bewilligen. — 
Zugleich bestimme Ich, daß rücksichtlich der Ueberlassung von Feldsteinen, Kies 
und Sand, die Order vom 11. Juni 1825. (Gesetzsammlung für 1825. 
S. 152.) auf die vorerwähnten Chausseebauten Amwendung finden soll. 
bri Dieser Erlaß ist durch die Gesetzsammlung zur oͤffentlichen Kenntniß zu 
ringen. 
8 Berlin, den 14. Mai 1847. 
Friedrich Wilhelm. 
An den Staats-- und Finanzminister von Duͤesberg. 
  
Febrgang 1847. (Nr. 2650—2851.) 38 (Nr. 2851.) 
Ausgegeben zu Berlin den 14. Juni 1847.
	        
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