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Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Staaten.
JNr. 27.—
(Nr. 2860.) Allerhöchstes Privilegium wegen Emission von 1,500,000 Thalern Prioritäts-
Obligationen der Berlin= Potsdam-Magdeburger Eisenbahngesellschaft.
Vom 21. Juni 1847.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen rc. 2.
Nachdem von Seiten der unterm 17. August 1845. von Uns bestätigten
Potsdam-Magdeburger Eisenbahngesellschaft, welche nunmehr den Namen
„Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahngesellschaft“ führr, darauf angetra-
gen worden ist, derselben dem in Unserem Mririlego vom 40. Juli 1846. F. 9.
Litt. c. (Gesetzsammlung für 1846. Seite 319. und folgende) gemachten Vor-
behalte gemaß, zur Ergänzung ihres Anlagekapitals, und zwar, um damit die
Kosten der Anlegung des zwelten Geleises auf der ganzen Bahn zu bestreiten,
die Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Zinskupons versehener
Obligationen, jede zu Einhundert Thalern, im Betrage von 1,500,000 Thalern
zu gestatten, so ertheilen Wir in Gemähßheit des Gesetzes vom 17. Juni 1833.,
wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungsverpflichtung an jeden
Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Ge-
nehmigung zur Emission der gedachten 15,000 Stück Obligationen zu Ein-
hundert Thalern Kurant unter nachstehenden Bedingungen.
. 1.
Die Obligationen, auf deren Rückseite ein Abdruck dieses Privilegiums
beigefüct wird, werden nach dem beiliegenden Schema mit der Vezeichnng.
Litt. C. ausgefertigt und von dreien Direktoren und dem Rendamen der Ge-
sellschaft unterzeichnet.
Diese Obligationen genießen gleiche Vorzüge, namentlich dasselbe Hypo-
thekenrecht, als die auf Grund Unseres Privilegüi vom 10. Juli 1846. emirkir-
ten Obligationen Litt. C. der Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahngesell-
schaft zum Gesammtbelaufe von 1,632,800 Rehlr.
Jabrgang 1847. (Nr. 2360.) 42 Da-
Ausgegeben zu Berlin den 10. Juli 1847.