Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1847. (38)

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Erster Zins-Kupon 
zur 
Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenhahn-Obligation 
Littera C. . ... 
Zwei Thaler funfzebn Siber roschen Preuß. Kurant hat Inhaber dieses 
rom.en .. b, in Potsdam oder Berlin aus unserer Gesellschafts- 
Kasse zu erziben. Deset ins: ee wird un E1# und werthlos, wenn er 
nicht binnen 4 Jahren nach der Verfallzeit zur Dahlung präsentirt wird. 
Potsdam, den 
Die Direktion der Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn- 
5 AWchem gdeburger Eisenbah 
  
Der Präsentant dieses Kupons ist zur Entgegennahme der folgenden, 
über deren Empfang er zugleich durch dessen Rückgabe quittirt, berechtigt, 
wenn dagegen nicht vor dem Fälligkeitstermin desselbenn, 1en vom 
Inhaber der Obliga ation bei der Drektion schriftlich Widerspruch erhoben wird, 
in welchem Falle die Ausreichung der neuen Kupons gegen besondere Quittung 
an den Inhaber der Obligation erfolgt. 
  
(Nr. 2860—2861.) (Nr. 2861.)