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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 28—
(Nr. 2862.) Allerhöchste Kabineksorder vom 11. Juni 1847., betressend die den Ständen
des Greiffenberger Kreises in Bezug auf den Bau und die Unterhaltung
einer Kunststraße von Plathe durch den Greiffenberger Kreis über Greif-
fenberg und Treptow a. R. in der Richtung auf Colberg bewilligten fiska-
lischen Vonechte.
N.# Ich durch Meinen Erlaß vom 26. März d. J. den Bau einer
Chaussee von Mathe durch den Greiffenberger Kreis über Greiffenberg und
Treptow a. R. in der Richtung auf Colberg für Rechnung der Stände des
Greiffenberger Kreises genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß die Vor-
schriften der Verordnung vom 11. Juni 1825. (Gesetzsammlung für 1825.
Seite 152.) in Betreff der Entnahme von Chaussee-Neubau= und Unterhal-
tungsmaterialien von benachbarten Grundstücken, sowie das Expropriationsrecht
für die zur Chaussee erforderlichen Grundstücke auf die gedachte Straße An-
wendung finden sollen. Zugleich will IJch den Scänden des Greiffenberger
Kreises das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach dem für die Staats-
Chausseen geltenden Chausseegeld -Tarif vom 29. Februar 1840. verleihen.
Auch sollen die zusätzlichen Bestimmungen dieses Tarifs, sowie alle für die
Staatschausseen bestehenden polhzeilichen Bestimmungen, insbesondere die Vor-
schriften der Verordnung vom 7. Juni 1844. über das Werfahren bei Unter-
suchung und Bestrafung von Chausseegeld= und Chausseepolizei-Kon# tionen,
auf die gedachte Straße Anwendung finden.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 11. Juni 1847.
Friedrich Wilhelm.
An die Staatsminister von Bodelschwingh und von Diesberg.
Jehrsang 1847. (Nr. 2862—286".) *743 (Nr. 2863.)
Ausgegeben zu Berlin den 16. Juli 1847.