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in ehen der Art zu zahlen sind, wie dies für die Offiziere und Trup-
pen fesigesetzt worden ist. » Z
6) Hinsichtlich der Fourageverabreichung an die Preußischen Truppen und
hinsichtlich der Art und Weise ihrer Bezahlung werden die konventions-
mäßigen Bestimmungen auch fernerhin für den Fall aufrecht erhalten,
daß der erwähnte Fouragcbedarf in den bezüglichen Etappenorten in
Zukunft ein größerer werden möchte als gegenwärig. So lange indeß
der gegenwärtige geringe Fouragebedarf besteht, werden bezüglich der
Orte Peimar, Eisenach und Vacha gewisse besondere Vereinbarungen
beibehalten, welche wegen Sicherstellung des Bedarfs einstweilen bestehen.
Diejenigen Königlich Preußischen Truppentheile, welche die Etappe
Burrstcht berühren, führen ihren Fouragebedarf entweder von Erfur
und Naumburg auf Vorspannwagen mit, oder beschaffen denselben, so-
weit es sich nur um einzelne Rationen handelt, an Ort und Stelle ge-
en gleich baare Zahlung zu angemessenen billigen Preisen.
6) Paut auch auf Großherzoglich Sächsischem Gebiece die Märsche der
Remontekommandos in eben der Art, wie dies von anderen Regierun-=
gen zugestanden worden ist, abgekürzt werden, so daß sie täglich nur
2 bis 22 Meilen zu machen haben, und nach drei solchen Marschtagen
einen Ruhetag erhalten, so hat die Großherzoglich Süchsische Regierung
esta#tet, daß zwischen Eisenach und Vacha noch ein Etappengquartier in
arksuhl eingeschoben werde, jedoch nur für diesen besonderen Fall und
nur allein bezüglich auf Kommandos zum Transport von bereits zuge-
theilten Remonkepferden.
Hierüber ist Kniglich Preußischer Seits gegenwärtige Ministerialerklä-
rung ausgefertigt und solche mit dem Königlichen Insiegel versehen worden.
Berlin, den 10. Juli 1847.
Konigl. Preuß. Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.
(L. S.) Frhr. von Canitz.
Vorstehende Erkldrung wird, nachdem dieselbe gegen eine übereinstimmende
Erklärung des Großherzoglich Sächsischen Staatsministeriums ausgewechselt
werden ist, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 10. Juli 1847.
Der Geheime Staats= und Kabinetsminister für die auswärtigen
Angelegenheiten.
Frhr. von Canitz.