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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 20—
(Nr. 2866.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 28. Mai 1847., betreffend die Verleihung der
Rechte einer Korporation an die zur Erbauung einer Kunststraße von
Menden durch das Hönnethal nach Balve zusammengetretene Aktienge-
sellschaft unter dem Namen: „Menden-Balver Straßenbau-Gesellschaft“
und die Bestimmung des Land= und Stadtgerichts zu Arnsberg zum Ge-
richtsstande dieser Gesellschaft.
A.. Ihren Bericht vom 7. d. M. will Ich der zur Erbauung einer Kunsl-
straße von Menden durch das Hönnethal nach Balve zusammengetretenen Ak-
tiengesellschaft, deren Statut unter dem 24. Februar 1842. in Meinem Auf-
tage von dem Finanzminister bestätigt und durch das Amtsblatt der Regie-
rung zu Arnsberg publizirt ist, unter dem Namen: „Menden-Balver Straßen=
bau-Gesellschaft“ die Rechte einer Korporation verleihen und zum Gerichtsstand
der Gesellschaft das Land= und Stadtgericht zu Arnsberg besimmen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Sanssouci, den 28. Mai 1847.
Friedrich Wilhelm.
An die Staatsminisier Uhden und von Diesberg.
Jabrgang 1847. (Nr. 2866—2868.) *44 (Nr. 2867.)
Ausgegeben zu Berlin den 31. Juli 1847.