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(Nr. 2875.) Allerhoͤchste Kabinetsorder vom 26. April 1847., die Bestaͤtigung der Statuten
der großen Berliner-Prediger- und Schullehrer-Wittwenkasse betreffend.
ndem Ich auf Ihren Bericht vom 6. d. M. den wieder beifolgenden
Statuten der großen Berliner Prediger= und Schullehrer-Wittwenkasse und
insbesondere der in F. 29. derselben getroffenen Bestimmung, daß die von der
Anstalt zu zahlenden Begräbnißgelder nicht mit Arrest belegt werden können,
die erbetene Genehmigung ertheile, beauftrage Ich Sie, diesen Meinen Befehl
durch die Gesetzsammlung zur offentlichen Kenntniß zu bringen.
Potsdam, den 26. April 1847.
Friedrich Wilhelm.
An
die Staatsminister Eichhorn, von Bodelschwingh und Uhden.
(Nr. 2876.)