Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1847. (38)

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Fernerer Nachtrag 
zu dem Statut der Düsseldorf-Elberfelder Eisenbahn-Gesellschaft, 
in Betreff der Erhöôhung des Aktien-Kapitals um 400,000 Rehlr. 
und Verausgabung neuer Prioritäts-Mktien. 
Zur gänzlichen Vollendung der Düsseldorf-Elberfelder Eisenbahn in 
allen ihren Theilen und vorzüglich zur Beschaffung der, nach Maaßgabe der 
eingetretenen Frequenz derselben noch erforderlichen Betriebsmittel, so wie zur 
Bildung eines Reserve-Fonds fehlt noch die Summe von 400,000 Rehlr. 
und durch Beschluß der General-Versammlung der Akriondre vom 5ten März 
d. J. isi der Verwaltungsrath ermächtigt worden, dieses Kapital in der best- 
möglichen Weise und zu den billigsten Bedingungen zu beschaffen, sei es durch 
ein Darlehn oder durch Emittirung neuer Prioritäksaktien, mit der even- 
tuellen Befugniß, das frühere Prioritätsaktien-Kapital von 600,000 Rthlr. zu 
kündigen und mithin in diesem Falle das gesammte Prioritätsaktien-Kapital 
bis zur Summe von 1,000,000 Rehlr. zu negoziren. 
Der Verwaltungsrath hat demnach in Remner Sitzung vom 9. d. Mts. 
beschlossen, von Negozirung eines Anlehns Abstand zu nehmen, dagegen zu 
dem Primitivaktien-Kapital von 1,027,800 Rthlr. ein PriorträtgaptdeV Mapichl 
von 1,000,000 Rlhlr. in einzelnen auf den Inhaber lautenden Aktienscheinen 
unter den nachstehenden Bedingungen zu emittiren: 
g. 1. 
Die Summe von 1,000,000 Rehlr. soll in 10,000 Stäück Abtienscheinen 
im Nominalbetrage von 100 Rthlr. in fortlaufenden Nummern von 1 bis 
10,000 und zu 4 pCt. jährlichen Zinsen, zahlbar halbjährig, den 2. Januar 
und 1. Juli, bei den hierzu bestellten Banquiers der Gesellschaft in Düsseldorf, 
Elberfeld und Berlin, auf Submission begeben werden. 
K. 2. 
Die Submission kann den ganzen vorbenannten Betrag oder auch nur 
einzelne Raten desselben, jedoch nicht unter 100,000 Rrhlr. befassen. 
Die auf die ganze Summe gerichtete Submission soll den Vorzug vor 
den Submissionen auf einzelne Raten erhalten, wenn sie gleiche oder höhere 
Vorchell, als die Submissionen auf einzelne Raten zusammen genommen, 
gewährt. 
g. 3. 
Die Einsendung oder Uebergabe der Submissionsantraͤge muß unter der 
Aufschrift: 
„Submission auf Prioritäts-Aktien“ 
versiegelt an die Direktion der Gesellschaft gerichtet werden und spätesiens bis 
um 7. Mäi d. J. Vormittags zehn Uhr, im Fall die Einsendung durch die 
##e geschieht, bei der Direkrion eingetroffen, sonst bis zu jener SEunde auf 
deren Sekretariate übergeben sein, wo alle eintreffenden oder übergebenen Sut- 
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