Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1847. (38)

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missionsantraͤge mit einer Nummer nach der Reihenfolge ihrer Ankunft bezeich- 
net, unter dieser Nummer in ein dazu bestimmtes Register eingetragen werden 
und der Einreichende auf Verlangen hieruͤber eine Bescheinigung empfaͤngt. 
In der zu gedachter Stunde eroͤffneten Sitzung des Verwaltungsraths und 
der Direktion in dem gewoͤhnlichen Dienstlokale der Letzteren, entsiegelt der 
Vorsitzende des Verwaltungsraths die eingegangenen Antraͤge und verliest den 
Inhalt nach der Reihenfolge der Nummern. 
g. 4. 
Der Zuschlag erfolgt in dem vorbenannten Termine gleich bei einer 
Submission zum Nominalwerthe (al pari) oder hoͤher. Sollten jedoch die 
vortheilhaftesten der eingegangenen Submissionen unter Pari bleiben, so berath- 
schlagt und entscheidet vor dem Schlusse der Sitzung der Verwaltungsrath 
darüber, ob die betreffenden Anträge angenommen oder abgelehnt wer- 
den sollen. 
Nur solche Anerbietungen können indeß Berücksichtigung finden, die von 
dem Verwaltungsrath als zuverlässig anerkannt werden oder für deren Zuver- 
lässigkeit im andern Falle sofort im Termine eine genügende Börgschaft gelei- 
siet wird. 
S. 5. 
Wenn den eingegangenen Submissionen auf gihzelne Raten der Vorzug 
gegen die Submissionen auf den ganzen Betrag ertheilt werden muß, so sollen 
in dem Falle, wenn diese Anerbietungen mehr als 1,000,000 Rthlr. betragen, 
die günstigeren Erbietungen die minder günstigen ausschließen und gleich gün- 
stige eine ratirliche Reduction auf die Bedarfssumme erleiden. 
g. 6. 
Nach geschehenem Zuschlage erfolgt die Kündigung der bisherigen Prio- 
ritätsaktien im Betrage von 600,000 Rthlr. unter den für diese Kündigung 
statutenmäßig bestehenden Bedingungen und mit der besonderen Eröffnung, daß 
mit dem Ablaufe der Kündigungsfrist die Verzinsung der gekündigten Aktien 
aufhört, jeder Inhaber jener Prioritätsaktien aber berechtigt sein soll, in Folge 
einer 14 Tage vorher do| der Direktion gemachten Anzeige am 1. Juli d. J. 
bei den Bankhäusern von der Heydt-Kersien und Söhne in Elberfeld und Wil- 
helm Cleff in Düsseldorf gegen Vergütung eines Prozents deren Werth baar 
zu empfangen. 
S. 7. 
Die Einzahlung des neuen Prioritätsaktien-Kapitals geschieht auf An- 
weistng der Direktion bei den Bankhäusern der Gesellschaft in vier Terminen, 
nämlich: 
a) mit zehn Prozent oder mit 100,000 Rthlr. binnen 14 Tagen nach dem 
Zuschlage gegen einfache Quittung und so, daß die Akkien für diese 
Summe an bei Einzahlung des letzten Termins mit Erftattung der Zin- 
sen zu vier Prozent ausgewändigt werden; · 
Jahrgang-M.(Nk.2878.) 53 b) mit
	        
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