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Dritter Nachtrag
zum Statut der Niederschlesisch-Maͤrkischen Eisenbahngesellschaft,
betreffend
die Emission von 23,000 Stück Prioritätsobligationen über
zusammen 2,300,000 Rthlr. Kurant.
S. 1.
Das Anlagekapital der Niederschlesisch-Markischen Eisenbahngesellschaft
soll zur Vervollständigung der Betriebsanlagen und Betriebsmittel mit Bezug
auf die
§. 8. und 9. des Statuts vom 26. August 1843. durch Emission von
Prioritätsobligationen im Betrage von 2,300,000 Rthlr. Kurant unter folgen-
den Bedingungen vermehn werden.
S. 2.
Die nach F. 1. zu emittirenden Prioritätsobligationen werden in Apoints
zu 100 Rthlr. Kurant unter fortlaufenden Nummern und mit der Bezeichnung
Serie III. nach dem sub A. beigefügten Schema auf weißem Papier mit blauem
Duuck
stempelfrei ausgefertigt.
Mit denselben werden Zinskupons unter Nr. . bis 20. nach dem sub B.
¼bei efügten Schema auf weißem Papier mit blauem Druck zunächst für neun
Jahre
ausgegeben und nach Ablauf dieser Frist in Perioden von zehn zu zehn
Jahren erneuert. Auf der Rückseite der Piriorikälsobligationen wird dieser
Man abgedruckt.
K. 3.
Die Priorikátsobligationen werden mit fünf Prozem pro anno verzinst.
Die Zinsen werden in halbjährigen Raten postnumerando in der Zeit vom
2. bis
31. Januar und 1. bis 31. Juli eines jeden Jahres in der Kasse der
Gesellschaft zu Berlin gezahlt. — Zinsen von Prioritätsobligationen, deren
Erhebung innerhalb vier Jahren von dem in den berreffeuden ons bestimm-
ten Zahlungstage nicht geschehen ist, verfallen zum Vortheil der Gesellschaft.
g. 4.
Die Prioritaͤtsobligationen unterliegen der Amortisation mit mindestens
einem halben Prozent pro anno. Dieselbe beginnt jedoch nicht eher, als bis
die Niederschlesisch-Maͤrkische Eisenbahn durch die statutenmaͤßige Amortisation
der Stammaktien Eigenthum des Staats geworden ist.
Da-