Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1847. (38)

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Dritter Nachtrag 
zum Statut der Niederschlesisch-Maͤrkischen Eisenbahngesellschaft, 
betreffend 
die Emission von 23,000 Stück Prioritätsobligationen über 
zusammen 2,300,000 Rthlr. Kurant. 
S. 1. 
Das Anlagekapital der Niederschlesisch-Markischen Eisenbahngesellschaft 
soll zur Vervollständigung der Betriebsanlagen und Betriebsmittel mit Bezug 
auf die 
§. 8. und 9. des Statuts vom 26. August 1843. durch Emission von 
Prioritätsobligationen im Betrage von 2,300,000 Rthlr. Kurant unter folgen- 
den Bedingungen vermehn werden. 
S. 2. 
Die nach F. 1. zu emittirenden Prioritätsobligationen werden in Apoints 
zu 100 Rthlr. Kurant unter fortlaufenden Nummern und mit der Bezeichnung 
Serie III. nach dem sub A. beigefügten Schema auf weißem Papier mit blauem 
Duuck 
stempelfrei ausgefertigt. 
Mit denselben werden Zinskupons unter Nr. . bis 20. nach dem sub B. 
¼bei efügten Schema auf weißem Papier mit blauem Druck zunächst für neun 
Jahre 
ausgegeben und nach Ablauf dieser Frist in Perioden von zehn zu zehn 
Jahren erneuert. Auf der Rückseite der Piriorikälsobligationen wird dieser 
Man abgedruckt. 
K. 3. 
Die Priorikátsobligationen werden mit fünf Prozem pro anno verzinst. 
Die Zinsen werden in halbjährigen Raten postnumerando in der Zeit vom 
2. bis 
31. Januar und 1. bis 31. Juli eines jeden Jahres in der Kasse der 
Gesellschaft zu Berlin gezahlt. — Zinsen von Prioritätsobligationen, deren 
Erhebung innerhalb vier Jahren von dem in den berreffeuden ons bestimm- 
ten Zahlungstage nicht geschehen ist, verfallen zum Vortheil der Gesellschaft. 
g. 4. 
Die Prioritaͤtsobligationen unterliegen der Amortisation mit mindestens 
einem halben Prozent pro anno. Dieselbe beginnt jedoch nicht eher, als bis 
die Niederschlesisch-Maͤrkische Eisenbahn durch die statutenmaͤßige Amortisation 
der Stammaktien Eigenthum des Staats geworden ist. 
Da-
	        
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