Schluß des g. 3. des Plans: Zinsen von
Prioritäts-Obligationen, deren Erhebung inner-
halb vier Jahren von dem in den betreffenden
Kupons bezeichneten Jahlungstage nicht gesche-
hen ist, verfallen zum Vorkheil der Gesellschaft.
Dritter Zins-Kupon
der
Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn-Prioritäts-Obligation.
Ser. III. ..zzahlbar am 2. Januar 1848.
Inhaber dieses empfängt am 2. Januar 1848. die halb-
jeahrlichen Zinsen der obenbenannten Prioritäts-Obligation
über 100 Thaler mit
Iwei Thaler Funfjehn Silbergroschen.
Berlin, den 9. Juli 1847.
Die Direktion der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn-
Gesellschaft.
Prioritäts-Oblig.-Kupon-Reg. Fol.
(Nr. 2889.)