Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1847. (38)

  
  
Schluß des g. 3. des Plans: Zinsen von 
Prioritäts-Obligationen, deren Erhebung inner- 
halb vier Jahren von dem in den betreffenden 
Kupons bezeichneten Jahlungstage nicht gesche- 
hen ist, verfallen zum Vorkheil der Gesellschaft. 
  
Dritter Zins-Kupon 
der 
Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn-Prioritäts-Obligation. 
Ser. III. ..zzahlbar am 2. Januar 1848. 
Inhaber dieses empfängt am 2. Januar 1848. die halb- 
jeahrlichen Zinsen der obenbenannten Prioritäts-Obligation 
über 100 Thaler mit 
Iwei Thaler Funfjehn Silbergroschen. 
Berlin, den 9. Juli 1847. 
Die Direktion der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn- 
Gesellschaft. 
Prioritäts-Oblig.-Kupon-Reg. Fol. 
  
(Nr. 2889.)