Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1847. (38)

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Gesetz-Sammlung 
fuͤr die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
JNr. 37.— 
  
(Nr. 2890.) Allerhöchstes Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender 
Stolper Kreisobligationen zum Betrage von 120,000 Rthlr. Vom 18. 
August 1847. 
Wie Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preußen r. . 
Nachdem von den Stolper Kreissiänden die Aufbringung der, außer den be- 
willigten Staats= und Provinzialzuschüssen erforderlichen Mittel zum Bau der 
Chaussee von Sierakowice bis zur Stettin-Danziger Chaussee von fezenon nach 
Scolp im Wege einer Anleihe beschlossen und bei Uns darauf angetragen wor- 
den ist, daß der Kreis zu diesem Behufe auf jeden Inhaber lautende, mit Zins- 
scheinen versehene Kreisobligationen im Betrage von 120,000 Rthlrn., geschrieben: 
„Einhundert und Zwanzigtausend Thalern“ ausstellen dürfe, so wollen Wir 
den gedachten Beschluß genehmigen, und mit Rücksicht darauf, daß sich bei dem 
obigen Antrage weder im Interesse der Gläubiger, noch der Schuldner etwas 
zu erinnern gefunden, in Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833., 
wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Jahlungsverpflichtung für jeden 
Inhaber enthalten, zur Ausgabe von 240, geschrieben: „Zweihundert Vierzig“ 
Scück Stolper Kreisobligationen, eine jede zu 500 Rchlr., geschrieben: „Fünf- 
„hundert Thaler“, welche nach dem anliegenden Schema unter Litt. A. Nr. 1. 
bis 240. auszustellen, mit 3½ Prozent zu verzinsen und aus dem vom Kreise 
aufzubringenden Tilgungsfonds, nach der durch das Loos zu bestimmenden Fol- 
geordnung zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherr- 
liche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder In- 
haber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Ueber- 
tragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. 
Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte 
Dritter ertheilen, wird für die Befrichigung der Inhaber der Obligationen in 
keinerlei Weise eine Gewährleistung Seitens des Staats übernommen. 
Gegeben Sanssouci, den 18. August 1847. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
von Bodelschwingh. von Duͤesberg. 
Jahrgang 1847. (Nr. 2390.) 758 Schema. 
Ausgegeben zu Berlin den 12. Oktober 184.
	        
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