Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1847. (38)

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(Nr. 2391.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 5. Oktober 1847., betreffend die Versetzung des 
Generals der Infanterie und Gouverneurs von Berlin, Freiherrn von 
Müffling, in den Ruhestand unter Entbindung desselben von der Funktion 
als Präsident des Staatsraths, mit dem Charakter als General-Feldmar= 
schall; imgleichen die Ernennung des Staatsministers von Savigny zum 
Mäsidenten des Staatsraths, unter Beibehalt seiner bisherigen Stellung. 
ch mache dem Staatsministerio bekannt, daß Ich den General der Infan- 
terie und Gouverneur von Berlin, Freiherrn von Müffling, auf seine Bitte 
mit Pension in den Ruhestand versetzt, ihn auch zugleich der Funktion als 
Präsident des Staatsraths nach seinem Wunsch entbunden und ihm den 
Charakter als General-Feldmarschall verliehen habe. Er bleibt aber Mitglied 
des Staatsraths aus besonderem Vertrauen. — Den Staatsminister von 
Savigny habe Ich dagegen unter Beibehalt seiner bisherigen Stellung zum 
. des Staatsraths ernannt und den Staatsrath hiervon in Kenntniß 
gesetzt. 
Sanssouci, den 5. Oktober 1847. 
Friedrich Wilhelm. 
An das Staatsministerium. 
  
(Nr. 2891—23893.) (Nr. 2892.)
	        
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