Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1847. (38)

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(Nr. 2892.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 7. Oktober 1847., betreffend die Entbindung 
des Staats= und Kriegsministers, Gencrals der Infanterie, von Boyen, 
von den Geschäáften des Kriegsministeriums und dessen Ernennung zum 
General-Feldmarschall und Gouverncur des Berliner Invalidenhauses; im- 
gleichen die Ernennung des General-Licutenants von Rohr zum Staats- 
und Kriegsminister. 
J mache dem Staatsministerium bekannt, daß Ich den Staats= und 
triegsminister, General der Infanterie, von Boyen, auf seinen Wunsch von 
den Geschäften des Kriegsministeriums entbunden und dagegen den General- 
Lieutenant von Rohr zum Staats= und Kriegsminister ernannt habe. Den 
General der Infanterie, von Boyen, habe Ich, in Anerkennung seiner ausge- 
zeichneten Verdienste um Mein Konigliches Haus und das Vaterland, zum 
General-Feldmarschall und Gouverneur des Berliner Invalidenhauses ernannt, 
auch behält derselbe den Charakter als Geheimer Staatsminister. Wegen des 
Präsidiums im Staatsministerio werde Ich unverweilt anderweitige Besn 
mung treffen. 
Sanssonci, den 7. Oktober 1817. 
Friedrich Wilhelm. 
An das Staateministerium. 
 
	        
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