Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1847. (38)

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a) wenn sie fernere Ladung einnehmen, den vollen Tarifsatz; 
b) wenn sie löschen, nur die Hälfte des Tarifsatzes; 
3) Fahrzeuge, welche, sei es beladen oder ledig, am Bohlwerke anlegen 
und, ohne zu löschen oder einzuladen, wieder abgehen, entrichten nur ein 
Viertel des Tarifsatzes. . 
4) Die Tragfähigkeit der Fahrzeuge ist beient stehenden Zweifeln durch den 
Mezbrief darzuthun, das Floßholz nach dem kubischen Inhalt zu de- 
ariren. 
Befreiungen. 
Bohlwerksgeld wird nicht erhoben: 
a) von Fahrzeugen, welche ausschließlich mit Königlichen oder Seaats-Ef= 
fekten beladen sind; 
b) von unbefrachteten Böten und Kähnen, welche zu solchen Schiffsgefäßen 
gehören, die das Bohlwerksgeld zu entrichten haben ; 
c) von Boͤten und Kähnen unter 1 Schiffslast Tragfähigkeit, welche ohne 
zu laden oder zu löschen, und nur um Lebensmittel einzunehmen oder 
anderer Geschäfte wegen anlegen. 
Strafbestimmungen. 
Wer sich der Entrichtung der durch obigen Tarif bestimmten Abgaben 
entzieht, zahlt als Strafe das Vierfache des defrandirten Betrages. 
Gegeben Sanssouci, den 10. November 1847. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
v. Duüesberg. 
  
(Nr. 2912.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 12. November 1847., betreffend die Genehmi- 
gung zur Anlegung einer Jweigbahn von dem in der Nahe von Kohlscheidt 
einzurichtenden Bahnhofe der Vachen-Düsseldorser Eisenbahn bis zu dem 
der Vereinigungs-Gesellschaft für Kohlenbau im Wurmvevier zugehörigen 
Förderschachte „Kämpchen“, und die Ertheilung des Rechts zur Expro- 
priation der dazu erforderlichen Grundstücke. 
N Ihrem Berichte vom 28. v. M. zufolge, der Verwaltungsrath 
der Aachen-Düsseldorfer Eisenbahngesellschaft auf Grund des Ausages zu Ar- 
tikel 3. des unterm 21. August 1846. (Gesetzsammlung für 1846 Seite 404.) 
bestatigten Staruts der gedachten Gesellschaft beschlossen hat, eine Zweigbahn 
für den Lokomotivbetrieb von dem in der Nähe von Kohlscheidt bei Offermanns 
Hauschen einzurichtenden Bahnhof der Hauptbahn bis zu dem der Vereini- 
gungsgesellschaft für Kohlenbau im Wurmrevier zugehdrigen Förderschachte 
„Kämpchen“ unter Betheiligung der Aachen-Mastrichter Eisenbahngesellschaft 
(Nr. 2911—2913.) an-
	        
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