Register
zur Gesetz-Sammlung, Jahrgang 1847.
Bemerkung. Die am Schlusse der einzelnen Bestimmungen befindlichen Zahlen weisen
auf die Seiten hin. — Abkürzungen: . K. O. (üllerhöchste Kabinets-
Or#er.) G. (Gese.) V. (Verordnung.)
I. Sachregister.
A. A.
Aachen--Düsseldorfer ) Elsenbahnen, slehe Eisen= Abpflügen, Strase für denjenigen, welcher durch solches
Aachen-Mastrichter bahnen Nr. 14. sich eines Theils benachbarter Grundstücke anmaßt, oder
Abgaben, kirchliche, auf Grundstücken jüdischer Grund- durch solches einen Privatweg oder Grenzrain ganz oder
besitzer haftend, zu deren Leistung bleiben letztere verbun-
den. (G. v. 23. Juli 47. 8. 3.) 264. — zu Provin-
zial, Kreis- oder Kommunalzwecken, deren Regulirung
ist von der Zustimmung des vereinigten Landtags nicht
abhängig. (V. v. 3. Febr. 47. 8. 9.) 36. — in den
Spnagogengemeinden, deren Aufbringung. (G. v. 23.
Juli 47. 8. 58.) 274. 275. — persönliche, von den Juren,
als solchen, an die Staatskasse zu entrichten, deren Auf-
hebung ohne Entschädigung. (G. v. 23. Juli 47. §. 2.)
267. — bei derartigen Abgaben an Kämmereien, Grund-
herren, Institute 2. behält es vorläusig sein Bewenden;
es werden jedoch weitere Bestimmungen über deren Auf-
hebung und Ablösung vorbehalten. (ebend. S. 23.) 207.
Abgeordnete für den vereinigten Landtag, siehe Land-
tassabgeordnete.
Abgraben, Strafe für denjenigen, welcher durch solches
an benachbarten Grundstücken einen Privatweg oder
Grenzrain ganz oder theilweise sich zueignet. (Feldpo-
lizei-Ord. v. 1. Novbr. 47. §. 43. Nr. 1.) 384.
Ablösungen von Passiorenten, Ausgabebetrag für dies.
(Haupt-Finanz-Etat v. 12. März 47. Nr. V. 1.) 106.
— der persönlichen Abgaben und Leistungen der Juden
an Kämmereien, Grundherren, Institute 2c., rücksichtlich
bers. werden weitere Bestimmungen vorbehalten. (G. v.
3. Juli 47. J. 23.) 267. — der jüdischen Korporations=
Verpflichtungen in der Provinz Posen, rücksichtlich der
Verbindlichkeit zu solchen verbleibt es sowohl für die
naturalisirten als nicht naturalisirten Juden überall bei
den bestehenden Vorschriften und Anordnungen. (G. v.
3. Juli 47. S. 34.) 270. — das festgestellt Ablösunge-
Kapital kann von den Regierungen im Wege der admini-
strativen Exekution beigetrieben werden. (ebend. s. 34.) 270.
Jahrgang 1617.
theilweise sich zueignet.
47. §s. 43. Nr. 1.) 384
(Felbpolizei--Ord. v. 1. Novbr.
Abschoßgefälle, Staal#- Einnahme-Betrag aus deuf.
(Haupt-Finanz-Etat v. 12. März 47. Nr. 12. lit. d.) 150.
Abstimmungen, für die Beschlüsse auf dem vereinigten
Landtage, Anordnungen rücksichtlich ders. (V. v. 3. Febr.
47. 868. 14 - 17.) 37. 38. — deegl. in dem vereinigten
LÜärbische Ausschusse. (V. v. J. Febr. 47. Is. 8 u. 10.)
42. — Staatsminister und zu den Berathungen be-
Beamte nehmen an den Abstimmungen keinen
Theil, sofern sle nicht als Mitglieder des vereinigten
Landtages dazu berechtigt sind. (V. v. 3. Febr. 47.
#. 22.) 39. — findet auch in dem vereinigten ständischen
Ausschusse volle Anwendung. (V. v. 3. Febr. 47. S§. 8.
u. 10.) 41. 42.
Abwesende, auf Vormundschaften und Kuratelen über
solche findet das Gesetz v. 23. Dezbr. 46., die Stempel-
und i in solchen betr., keine Anwendung.
(6. 6. desselbe
cker, —98 oder eingefriedigte, oder deren Betreten
durch Warnungszeichen untersagt ist, Strase für das un-
besugte Gehen, Reiten, Fahren oder Viehtreiben über
solche. (Feldpolizei= Ord. v. 1. Novbr. 47. 5. 41.
Nr. 1.) 383. — desgl. des unbefugten Haltens einer
Nachlese auf solchen. (ebend. §. 41. Nr. 2.) 383.
Ackergeräthe, fremde, auf dem Felde zurückgelassene,
Strafe für den unbefugten Gebrauch ders.
Ord. v. 1. Novbr. 47. §. 41. Nr. 5.) 383.
(Feldpolizei-
Admiralitäts= (und Kommerz-) Kollegien zu Königs-
berg und Danzgig, Umwandlung ders. in Handelsgerichte,
auf Antrag der dortigen Kausmannschaften. (G. v. 3.
Apr. 47. S. 2.) 182
a Ad-