Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1847. (38)

Register 
zur Gesetz-Sammlung, Jahrgang 1847. 
Bemerkung. Die am Schlusse der einzelnen Bestimmungen befindlichen Zahlen weisen 
auf die Seiten hin. — Abkürzungen: . K. O. (üllerhöchste Kabinets- 
Or#er.) G. (Gese.) V. (Verordnung.) 
  
I. Sachregister. 
A. A. 
Aachen--Düsseldorfer ) Elsenbahnen, slehe Eisen= Abpflügen, Strase für denjenigen, welcher durch solches 
Aachen-Mastrichter bahnen Nr. 14. sich eines Theils benachbarter Grundstücke anmaßt, oder 
Abgaben, kirchliche, auf Grundstücken jüdischer Grund- durch solches einen Privatweg oder Grenzrain ganz oder 
besitzer haftend, zu deren Leistung bleiben letztere verbun- 
den. (G. v. 23. Juli 47. 8. 3.) 264. — zu Provin- 
zial, Kreis- oder Kommunalzwecken, deren Regulirung 
ist von der Zustimmung des vereinigten Landtags nicht 
abhängig. (V. v. 3. Febr. 47. 8. 9.) 36. — in den 
Spnagogengemeinden, deren Aufbringung. (G. v. 23. 
Juli 47. 8. 58.) 274. 275. — persönliche, von den Juren, 
als solchen, an die Staatskasse zu entrichten, deren Auf- 
hebung ohne Entschädigung. (G. v. 23. Juli 47. §. 2.) 
267. — bei derartigen Abgaben an Kämmereien, Grund- 
herren, Institute 2. behält es vorläusig sein Bewenden; 
es werden jedoch weitere Bestimmungen über deren Auf- 
hebung und Ablösung vorbehalten. (ebend. S. 23.) 207. 
Abgeordnete für den vereinigten Landtag, siehe Land- 
tassabgeordnete. 
Abgraben, Strafe für denjenigen, welcher durch solches 
an benachbarten Grundstücken einen Privatweg oder 
Grenzrain ganz oder theilweise sich zueignet. (Feldpo- 
lizei-Ord. v. 1. Novbr. 47. §. 43. Nr. 1.) 384. 
Ablösungen von Passiorenten, Ausgabebetrag für dies. 
(Haupt-Finanz-Etat v. 12. März 47. Nr. V. 1.) 106. 
— der persönlichen Abgaben und Leistungen der Juden 
an Kämmereien, Grundherren, Institute 2c., rücksichtlich 
bers. werden weitere Bestimmungen vorbehalten. (G. v. 
3. Juli 47. J. 23.) 267. — der jüdischen Korporations= 
Verpflichtungen in der Provinz Posen, rücksichtlich der 
Verbindlichkeit zu solchen verbleibt es sowohl für die 
naturalisirten als nicht naturalisirten Juden überall bei 
den bestehenden Vorschriften und Anordnungen. (G. v. 
3. Juli 47. S. 34.) 270. — das festgestellt Ablösunge- 
Kapital kann von den Regierungen im Wege der admini- 
strativen Exekution beigetrieben werden. (ebend. s. 34.) 270. 
Jahrgang 1617. 
theilweise sich zueignet. 
47. §s. 43. Nr. 1.) 384 
(Felbpolizei--Ord. v. 1. Novbr. 
Abschoßgefälle, Staal#- Einnahme-Betrag aus deuf. 
(Haupt-Finanz-Etat v. 12. März 47. Nr. 12. lit. d.) 150. 
Abstimmungen, für die Beschlüsse auf dem vereinigten 
Landtage, Anordnungen rücksichtlich ders. (V. v. 3. Febr. 
47. 868. 14 - 17.) 37. 38. — deegl. in dem vereinigten 
LÜärbische Ausschusse. (V. v. J. Febr. 47. Is. 8 u. 10.) 
42. — Staatsminister und zu den Berathungen be- 
Beamte nehmen an den Abstimmungen keinen 
Theil, sofern sle nicht als Mitglieder des vereinigten 
Landtages dazu berechtigt sind. (V. v. 3. Febr. 47. 
#. 22.) 39. — findet auch in dem vereinigten ständischen 
Ausschusse volle Anwendung. (V. v. 3. Febr. 47. S§. 8. 
u. 10.) 41. 42. 
Abwesende, auf Vormundschaften und Kuratelen über 
solche findet das Gesetz v. 23. Dezbr. 46., die Stempel- 
und i in solchen betr., keine Anwendung. 
(6. 6. desselbe 
cker, —98 oder eingefriedigte, oder deren Betreten 
durch Warnungszeichen untersagt ist, Strase für das un- 
besugte Gehen, Reiten, Fahren oder Viehtreiben über 
solche. (Feldpolizei= Ord. v. 1. Novbr. 47. 5. 41. 
Nr. 1.) 383. — desgl. des unbefugten Haltens einer 
Nachlese auf solchen. (ebend. §. 41. Nr. 2.) 383. 
Ackergeräthe, fremde, auf dem Felde zurückgelassene, 
Strafe für den unbefugten Gebrauch ders. 
Ord. v. 1. Novbr. 47. §. 41. Nr. 5.) 383. 
(Feldpolizei- 
Admiralitäts= (und Kommerz-) Kollegien zu Königs- 
berg und Danzgig, Umwandlung ders. in Handelsgerichte, 
auf Antrag der dortigen Kausmannschaften. (G. v. 3. 
Apr. 47. S. 2.) 182 
a Ad-
	        
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