Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1847. (38)

2 Sachregister. 
Advokaten, Bilbung eines Ehrenraths unter s 
ben, den Justigkommissarien und Notarien. (V. v. 
Apr. 47.) 1906 —201. — in der Befugniß der t 
dieselben zu ihrer Schuldigkeit anzuholten und mit Ord- 
nungsstrasen zu belegen, wird dadurch nichts geändert. 
(ebend. §. 3.) 197. — Verfahren wegen Amtssuspension 
und Dienstentlasse zian ders. (ebend. S§. 5. 9. 11. 42. 16. 
17. 18.) 197. 198. 199. — die Nnsfhrung der auf 
Dienstentlassung lantenden Erkenntnisse des Ehrenraths ist 
bei dem betreffenden Landes-Justizkollegium zu beantragen. 
(ebend. §. 18.) 199. — slehe auch Ehrenrath. 
Ageuten, vereidete, Strafbarkeit derselben wegen unver- 
braucht gebliebenen Stempels zu den unter ihrer Mitwir- 
kung schristlich abgeschlossenen Kauf- oder Lieferungs- 
Verträgen im kaufmännischen Verkehr. (A. K. O. v. 
30. Apr. 47.) 201. — von Feuerversicherungs-Gesell- 
schaften, Rrusing. des Larus bei deren Konzessio- 
nirung. #/ K. O. v. 5. Janr. 47.) 32. 
Agniti soluti deren Abfassunz vor den 
Handelsgerichten, wenn der Verklagte einen Theil der 
Forderung anerkannt hat und der Prozeß nur wegen des 
bestrittenen Theils fortzusetzen ist. (G. v. 3. Apr. 47. 
5. 28.) 187. 
Akademischer Senat, von demselben bleiben die Juden 
ausgeschlossen. (G. v. 23. Juli 47. §. 2.) 203. 
Aktien, Herabsetzung des Stempels auf 15 Sgr. zu den 
über solche im kaufmännischen Verkehr schriftlich abge- 
schlossenen Kauf= oder Lieferungs-Verträgen. (A. K. O. 
v. 30. Apr. 47.) 201. 
Aktiengesellschaften, auf Gewerbe- oder Handels- 
Unternehmungen, Kompetenz der Handelsgenchte in An- 
gelegenheiten ders. (G. v. 3. Apr. 47. §. 20. 1. lit. c. 
u. §. 22.) 186. 
Altmark, Strafbefugniß der Deichhauptleute in ders. 
rücksichtlich oller auher der Zeit der Deichschau-Versamm- 
lungen zu ihrer Kognition gelangenden Kontraventionen 
gegen die Vorschristen der Altmärkischen Deichordnungen. 
(V. v. 25. Janr. 47.) 76. — Rekurs gegen deren 
Straffestsetzungen an die Regierung zu Magdeburg. 
(ebend. S. 2.) 76. 
mter, öffentliche, Personen, welche zu deren Verwaltung 
rechtskräftig für unfähig erklärt worden, sind von der 
Ausübung ständischer Rechte gänglich ausgeschlossen. (G. 
v. 23. Juli 47. §. 1.) 279. — Zulassung der Juden 
zu solchen, wenn mit dens. die Ausübung einer richter- 
lichen, polizeilichen oder eresutiven Gewalt nicht ver- 
bunden ist. (G. v. 23. Juli 47. Ss.2., 3. u. 4.) 203.204.— 
desgl. in der Provinz Posen. (ebend. §5. 29. und 33.) 
208. 209. — s. auch Gemeindeämter. 
Amtsblätter, Bekanntmachung des Vorsltenden und der 
Mitglieder des unter den Justizkommissarien, Advokaten 
1847. 
Amtsblätter, (Forts.) 
und Notarien gebildeten Ehrenraths, sowie deren Stell- 
vertreter, durch dieselben. (V. v. 30. Apr. 47. §. 26.) 
200. — auch der mit dens. vorgehenden Veränderungen. 
(ebend. S. 26.) 200. 
Amtskantionen, Zinsbetrag ders. als Passlvum der 
General-Staatskasse. (Haupt-Finanz-Etat v. 12. März 
47. Nr. II. 1.) 152. 
Amtssuspenfion, deren Verhängung gegen Justizkom-- 
missarien, Advokaten und Notarien. (V. v. 30. Apr. 47. 
s§. 9.) 198. — Verwirkung ders. seitens der dem Han- 
delsstande angehörenden Mitglieder der Handelsgerichte. 
(G. v. 3. Apr. 47. §. 13.) 184. 
Amtsverbrechen, im Sinne des §. 2. des Gesetzes 
vom 29. März 1844., von solchen muß der Ehrenrath 
der Justizkommissarien, Advokaten und Notarien, wenn 
dieselben zu seiner Keuntniß kommen, dem kompetenten 
Gerichte Anzeige machen, welchem das weitere Verfah- 
ren vorbehalten bleibt. (V. v. 30. Apr. 47. S. 20.) 199. 
Anhalt--Berliner Eisenbah#, siehe Eisenbahnen 
Nr. 1. 
Anhalt--Bernburg, Herzoglhum, ist dem Münzkartel 
v. 21. Oktbr. 1845. beigetreten. (Minist.-Bekanntmach. 
v. 21. Septbr. 47.) 355. f. 
Auhalt-Dessau, Herzogthum, Abkommen mit dems. zur 
Verhütung, Konstatirung und Bestrafung der Forst- und 
Jagdfrevel in den gegenseitigen Grenzwaldungen, (vom 
26. Aug. 47.) 324— 326. — ist dem Münzkartel vom 
21. Oktbr. 1845. beigetreten. (Minist.- Bekanntmach. 
v. 21. Septbr. 47.) 355. f. 
Anklamer Kreisobligationen, auf jeden Inhaber lautend, 
zum Betrage von 73,000 Thlr., deren Aussertigung und 
Emission mit vier Prozent fährl. Verziusung behufs des 
Baues einer Chaussee von Anklam nach der Dem- 
miner Kreisgrenze, sowie von Borkenfriede nach Uber- 
münde. (Allerh. Privilegium v. 30. Juli 47.) 329. 330. 
— allmählige Amortisation ders. aus den von dem Kreise 
aufzubringenden Tilgungsfonds nach der durch das Loos 
zu bestimmenden Folgeordnung. (ebend.) 329. — . auch 
Chausseebau Nr. 4 
Anleihen, zu deren Aufnahme für Synagogengemeinden 
ist auch noch die Genehmigung der Regierung erforder- 
lich. (G. v. 23. Juli 47. 8. 48.) 272. — für Staats- 
zwecke, siehe Staatsanleihen. — für Eisenbah- 
nen und Chausseebau, slehe diese. 
Anstand, Personen, durch deren äußere Erscheinung eine 
Verletzung desselben zu besorgen steht, dürfen zu dem 
öffentlichen und mündlichen Verfahren in den vor dem 
Kammergerichte und dem Kriminalgerichte in Berlin nach 
dem Gesetze v. 17. Juli 46. wegen Verbrechen und Poli- 
zeivergehen zu führenden Untersuchnugen nicht zugelassen 
werden. (V. v. 7. Apr. 47. J. 1.) 130. — auch nicht 
zu
	        
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