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Sachregister.
Eisenbahnen, (Forts.)
2,367,200 Rehlr. die Priorität vor sämmil. Obli-
gationen Lit. C. vorbehalten. (ebend. §S. 1.) 248.
— allmählige Amortisation oben gedachter Obliga-
tionen durch den dafür gebildeten Fonds im Wege der
Verloosung. (ebend. SS. ö. 7. u. 9.) 248. 249. 250.—
außerdem steht der Eisenbahngesellschaft eine allgemeine
Kündigung der Obligationen mit Genehmigung des
Finanzministers zu, so sedoch, daß die Rückzahlung
nicht vor dem 1. Janr. 1852. erfolgen darf. (ebend.
§. 5.) 248. — in welchen Fällen die Inhaber der
obigen Obligationen berechtigt sind, deren Neunwerth
von der Eisenbahngesellschaft zurückgufordern. (ebend.
5. 8. und §. 9. d.) 249. 250. 251.
Magdeburg-Wittenbergesche, deren Anlegung
in der Richtung von Magdeburg über Wolmirstädt,
Stendal, Osterburg, Seehausen nach Wittenberge,
bei welchem letztern Orte sich dieselbe an die Berlin-
Hamburger Eisenbahn unmittelbar anschließt. (Konzess.
und Bestät. Urkunde v. 31. Janr. 47. nebst Statut.)
83—104. — Gewährung des Erxpropriationsrechts
für dieselbe. (ebend.) 8#4. — Bestimmung des erfor-
derlichen Aktienkapitals auf 4,500,000 Rthlr. (S. 4.
des Statuts.) 86. — einstweilige Verzinsung der ge-
leisteten Einschüsse mit 4 Prozent und demnächstige
Gewährung von Dividenden. (8§. 17. und 19. des
Statuts.) 90. f. — Bildung eines Reservefonds.
(ebend. §. 5.) 80. — Verhältniß der Gesellschaft
zum Staatr. (Urkunde und §. 6. des Statuts.) 83.
86. — unter welchen Verhältnissen die Auflösung
der Gesellschaft eintreten kann. (§F. 9. und 31. des
Statuts.) 88. 94.
Berlin- Stettiner, zur Vervollständigung des
Anlagekapitals der Haupt- und der Zweigbahn wird
das aus 4,224,000 Rthlr. Stammaktien und 500,000
Rthlr. Prioritäts -Obligationen bestehende Gesell-
schaftskapital um 600,000 Rthlr. durch Ausgabe von
Stammaktien erhöht. (Allerhöchste Bestätigungsurkunde
v. 29. Janr. 47.) 80. — die früher beabsichtigte
Tilgung jener Prioritätsobligationen durch Kreirung
von Altien zu demselben Betrage findet hiernach nicht
statt, weshalb auch die über jene sprechende A. K.
O. v. 11. Oktbr. 44. aufgehoben worden. (ebend.)
80. — Abänderung der 55. 31 —39. 45. Nr. 3.
2., 47. 48. 49. 51. und 52. Nr. 5. des für die-
selbe unter dem 12. Oktbr. 1840. Allerhöchst bestätig-
ten Statuts. (Bestätigungs-Urkunde v. 29. Janr. 47.
nebst Nachtrag zum Statute.) 80—82.
Stargard-Posener, Betbeiligung des Staats
bei ders. an dem nach §. 6. des Statuts v. 4. März
1846. vorläufig auf fünf Millionen Thaler angenom-
1847.
Eisenbahnen, (Forts.)
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menen Anlagekapital mit einem Siebentel, in runder
Summe mit 744,300 Thlr. (Allerh. Bestätigungs-
Urkunde v. 8. März 47. u. Nachtrag zum Statut S. 1.)
177. 178. — Zinsgarantie-Leistung von Seiten des
Staats für das Aktienkapital der fünf Millionen
Thaler zum Satze von 37 Prozent. (ebendas. u. Nach-
trag zum Statute 9§. 2. ff.) 177— 181. — Be-
schaffung des erforderlicheu Mehrbedarfs an Grund-
kapital durch Emission neuer Aktien oder durch An-
leihen. (Nachtrag zum Statute §. 1.) 178. — Bil-
dung eines Reservefonds. (ebend. §. 3. II.) 178.—
Verabreichung von Dividenden aus dem Reinertrage.
(ebend. §#§#. 3. III. 4—8.) 178— 180. — Erwer-
bung u. Amortisation der Privataktien durch allmäh-
lige Einlösung nach dem Nennwerthe von Seiten
des Staats. (ebend. §§. R. u. 9.) 179. — dadurch
wird demnächst die Bahn und das Betriebsmaterial
nebst dem gesammten Zubehör, dem Reservefonds und
sämmtl. Aktivis und Passivis Eigenthum des Staats.
(ehend. §. 10.) 180. — Alle, diesen nachträglichen
Bestimmungen entgegenstehenden Vorschristen des
Statuts v. 4. März 1846. werden hierdurch abgeändert
und beziehungsweise ausgehoben. (ebend. §. 14.) 181.
— Befugnisse des Finanz-Ministeriums rücksichtlich der
Anstellung eines Königl. Kommissarius und der Be-
stätigung der höhern Beamter bei ders. (ebend. S§. 11.
u. 13.) 180. 181.
Niederschlesisch-Märkische, behufs vollstän-
diger Ausrüstung der Bahn mit den erforberlichen
Betriebsanstalten u. Betriebsmitteln wird das Anlage-
kapital noch um 2.300,000 Thlr. durch Ausgabe
von 23,000 Stück Prioritätsobligationen zu
100 Thlr. erhöht. (Allerh. Bestätig.= Urkunde v.
20. Aug. 47. nebst drittem Nachtrage zum Statute.)
343 —349. — jährl. Verzinsung dieser Prioritäts-
obligationen mit fünf Prozent. (§. 3. des Statuts-
Nachtrags.) 344. — Anmortisation ders. mit min-
destens 3 Prozent jährl., die jedoch nicht eher beginnt,
als bis die Eisenbahn durch die statutenmäßige Amor-
tisation der Stammaktien Eigenthum des Staats
geworden ist. (ebend. 6. 4. u. 8.) 344. 346.—
dagegen bleibt der Eisenbahngesellschaft das Recht
vorbehalten, mit Genehmigung des Staats auch
vor Ablauf dieses Zeitpunkts, jedoch nicht vor dem
1sten Juli 1850., sämmtliche Prioritätsobligationen
der gegenwärtigen Emission mit dreimonatlicher Frist
durch öffentl. Bekanntmachung zu kündigen und durch
Zahlung des Neunwerths einzulösen. (ebend. §s. 4.
u. 7.) 345. 346. — in welchen Fällen die Inhaber
dieser Obligationen berechtigt und, die Kapitalsebe-
träge