Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1847. (38)

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Sachregister. 
Eisenbahnen, (Forts.) 
2,367,200 Rehlr. die Priorität vor sämmil. Obli- 
gationen Lit. C. vorbehalten. (ebend. §S. 1.) 248. 
— allmählige Amortisation oben gedachter Obliga- 
tionen durch den dafür gebildeten Fonds im Wege der 
Verloosung. (ebend. SS. ö. 7. u. 9.) 248. 249. 250.— 
außerdem steht der Eisenbahngesellschaft eine allgemeine 
Kündigung der Obligationen mit Genehmigung des 
Finanzministers zu, so sedoch, daß die Rückzahlung 
nicht vor dem 1. Janr. 1852. erfolgen darf. (ebend. 
§. 5.) 248. — in welchen Fällen die Inhaber der 
obigen Obligationen berechtigt sind, deren Neunwerth 
von der Eisenbahngesellschaft zurückgufordern. (ebend. 
5. 8. und §. 9. d.) 249. 250. 251. 
Magdeburg-Wittenbergesche, deren Anlegung 
in der Richtung von Magdeburg über Wolmirstädt, 
Stendal, Osterburg, Seehausen nach Wittenberge, 
bei welchem letztern Orte sich dieselbe an die Berlin- 
Hamburger Eisenbahn unmittelbar anschließt. (Konzess. 
und Bestät. Urkunde v. 31. Janr. 47. nebst Statut.) 
83—104. — Gewährung des Erxpropriationsrechts 
für dieselbe. (ebend.) 8#4. — Bestimmung des erfor- 
derlichen Aktienkapitals auf 4,500,000 Rthlr. (S. 4. 
des Statuts.) 86. — einstweilige Verzinsung der ge- 
leisteten Einschüsse mit 4 Prozent und demnächstige 
Gewährung von Dividenden. (8§. 17. und 19. des 
Statuts.) 90. f. — Bildung eines Reservefonds. 
(ebend. §. 5.) 80. — Verhältniß der Gesellschaft 
zum Staatr. (Urkunde und §. 6. des Statuts.) 83. 
86. — unter welchen Verhältnissen die Auflösung 
der Gesellschaft eintreten kann. (§F. 9. und 31. des 
Statuts.) 88. 94. 
Berlin- Stettiner, zur Vervollständigung des 
Anlagekapitals der Haupt- und der Zweigbahn wird 
das aus 4,224,000 Rthlr. Stammaktien und 500,000 
Rthlr. Prioritäts -Obligationen bestehende Gesell- 
schaftskapital um 600,000 Rthlr. durch Ausgabe von 
Stammaktien erhöht. (Allerhöchste Bestätigungsurkunde 
v. 29. Janr. 47.) 80. — die früher beabsichtigte 
Tilgung jener Prioritätsobligationen durch Kreirung 
von Altien zu demselben Betrage findet hiernach nicht 
statt, weshalb auch die über jene sprechende A. K. 
O. v. 11. Oktbr. 44. aufgehoben worden. (ebend.) 
80. — Abänderung der 55. 31 —39. 45. Nr. 3. 
2., 47. 48. 49. 51. und 52. Nr. 5. des für die- 
selbe unter dem 12. Oktbr. 1840. Allerhöchst bestätig- 
ten Statuts. (Bestätigungs-Urkunde v. 29. Janr. 47. 
nebst Nachtrag zum Statute.) 80—82. 
Stargard-Posener, Betbeiligung des Staats 
bei ders. an dem nach §. 6. des Statuts v. 4. März 
1846. vorläufig auf fünf Millionen Thaler angenom- 
1847. 
Eisenbahnen, (Forts.) 
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menen Anlagekapital mit einem Siebentel, in runder 
Summe mit 744,300 Thlr. (Allerh. Bestätigungs- 
Urkunde v. 8. März 47. u. Nachtrag zum Statut S. 1.) 
177. 178. — Zinsgarantie-Leistung von Seiten des 
Staats für das Aktienkapital der fünf Millionen 
Thaler zum Satze von 37 Prozent. (ebendas. u. Nach- 
trag zum Statute 9§. 2. ff.) 177— 181. — Be- 
schaffung des erforderlicheu Mehrbedarfs an Grund- 
kapital durch Emission neuer Aktien oder durch An- 
leihen. (Nachtrag zum Statute §. 1.) 178. — Bil- 
dung eines Reservefonds. (ebend. §. 3. II.) 178.— 
Verabreichung von Dividenden aus dem Reinertrage. 
(ebend. §#§#. 3. III. 4—8.) 178— 180. — Erwer- 
bung u. Amortisation der Privataktien durch allmäh- 
lige Einlösung nach dem Nennwerthe von Seiten 
des Staats. (ebend. §§. R. u. 9.) 179. — dadurch 
wird demnächst die Bahn und das Betriebsmaterial 
nebst dem gesammten Zubehör, dem Reservefonds und 
sämmtl. Aktivis und Passivis Eigenthum des Staats. 
(ehend. §. 10.) 180. — Alle, diesen nachträglichen 
Bestimmungen entgegenstehenden Vorschristen des 
Statuts v. 4. März 1846. werden hierdurch abgeändert 
und beziehungsweise ausgehoben. (ebend. §. 14.) 181. 
— Befugnisse des Finanz-Ministeriums rücksichtlich der 
Anstellung eines Königl. Kommissarius und der Be- 
stätigung der höhern Beamter bei ders. (ebend. S§. 11. 
u. 13.) 180. 181. 
Niederschlesisch-Märkische, behufs vollstän- 
diger Ausrüstung der Bahn mit den erforberlichen 
Betriebsanstalten u. Betriebsmitteln wird das Anlage- 
kapital noch um 2.300,000 Thlr. durch Ausgabe 
von 23,000 Stück Prioritätsobligationen zu 
100 Thlr. erhöht. (Allerh. Bestätig.= Urkunde v. 
20. Aug. 47. nebst drittem Nachtrage zum Statute.) 
343 —349. — jährl. Verzinsung dieser Prioritäts- 
obligationen mit fünf Prozent. (§. 3. des Statuts- 
Nachtrags.) 344. — Anmortisation ders. mit min- 
destens 3 Prozent jährl., die jedoch nicht eher beginnt, 
als bis die Eisenbahn durch die statutenmäßige Amor- 
tisation der Stammaktien Eigenthum des Staats 
geworden ist. (ebend. 6. 4. u. 8.) 344. 346.— 
dagegen bleibt der Eisenbahngesellschaft das Recht 
vorbehalten, mit Genehmigung des Staats auch 
vor Ablauf dieses Zeitpunkts, jedoch nicht vor dem 
1sten Juli 1850., sämmtliche Prioritätsobligationen 
der gegenwärtigen Emission mit dreimonatlicher Frist 
durch öffentl. Bekanntmachung zu kündigen und durch 
Zahlung des Neunwerths einzulösen. (ebend. §s. 4. 
u. 7.) 345. 346. — in welchen Fällen die Inhaber 
dieser Obligationen berechtigt und, die Kapitalsebe- 
träge
	        
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