Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1847. (38)

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Gebähren, (Sporteln), (Fortf.) 
ministers. (V. v. 30. März 47. 8. 14.) 127. — besgl. 
für die bürgerliche Beglaubigung der Geburts-, Heiraths- 
und Sterbefälle unter den Juden. (G. v. 23. Juli 47. 
§. 20.) 207. — für sachverständige Taratoren in Pfän- 
dungsangelegenheiten, deren Festsetzung und Zablung. 
(Geldpolizei-Ord. v. 1. Novbr. 47. S. 66.) 389. — für 
die in jedem Schlesischen Oberlandesgerichts -Bezirke zu 
Justitiarien des Kredit-Instituts für Schleslen ernannten 
rechtskundigen Kommissarien und Assistenten, deren Liqui- 
dation nach der Gebührentaxe für Obergerichte v. 23. Aug. 
1815. (Allerh. Dekl. v. 17. Mai 47. Nr. 3.) 229. — 
fũr die Eintragung von Fabrikzeichen für Eisen- und 
Stahlwaaren in der Provinz Wessphalen und der Rhein- 
provinz, in die Zeichenrolle der Gewerbe= oder Fabriken- 
gerichte. (V. v. 18. Aug. 47. S. 6.) 337. 
Gebühren-Freiheit in Vormundschafts- und Kuratel- 
sachen. (G. v. 23. Dezbr. 46.) 3. — in welchen Fällen 
dieselbe darin auch ferner nicht stattfindet. (ebend. 
88. 2. 4. u. 6.) 3. 4. 
Gebũhrentaxe, für die Gerichte und Justizkommissarien, 
vom 9. Oktbr. 1833., deren Anwendung in Ausführung 
der neuern Prozeßordnungen. (A. K. O. v. 26. Juli 47.) 
321. 322. 
Gebährentaxen, vom 23. Aug. 1815., deren Anwen- 
bung bei Ausführung der neuern Prozehordnungen- (A. 
K. O. v. 26. Juli 47. Nr. 1. 5. B.) 321. J2 
Geburten, in geduldeten Religionegesellschos- 
ten, Verpflichtung zu deren Anzeige bei den Ortege- 
richten. (V. v. 30. März 47. S. 3.) 125. 120. — An- 
ordnungen für dergl. Anzeigen. (ebend. §§. 9 — 3.) 
127. — Strase ffir schuldbare Versäumniß der für letz 
tere bestimmten Fristen. (ebend. §#. 11. u. 12.) 127. 
— Tragung auch der Kosten für desfalls erforderliche 
ortcgerichtliche Ermittelungen seitens der Säumigen. 
(ebend. 8. 11.) 127. — die Ortspolizeibehörden sind 
verpflichtet, auf die rechtzcitige Anzeige derf. zu achten, 
und bei Unterlassung derselben das Erforderliche von 
Amtswegen zu veranlassen. (ebend. §s. 13.) 127. — 
— bürgerliche Beglaubigung der angczeigten Geburten 
durch Eintragung in ein von den Ortegerichten zu füh- 
reudes Register und Ausfertigung eines Attestes darüber, 
welche beide bis zum Beweise des Gegentheils vollen 
öffentl. Glauben genießen. (ebend. §. 9. u. 10.) 127.— 
Berücksichtigung der den Geistlichen der öffentlich aufge- 
nommenen Kirchen für die Führung der Kirchenregister 
ertheilten Vorschriften bei den orksgerichtlichen Registern. 
(ebend. §. 15.) 127. 12#. — die gerichtlichen Verhand- 
lungen und Verfügungen sind stempelfrei, die Atteste aber 
stempelpflichtig. (A. K. O. v. 18. Juni 47.) 260. — 
Anwendung obiger Vorschriften auch auf solche Per- 
Sachregister. 1847. 
Geburten, (Forts.) 
sonen, welche aus ihrer Kirche ausgetreten sind, 
und noch keiner vom Staate genehmigten Religions- 
gesellschaft angehören. (V. v. 30. März 47. §. 16. und 
A. K. O. v. 18. Juni 47.) 128. 200. — unter den 
Juden, deren Anzeige und hürgerliche Beglaubigung 
durch Eintragung in ein vom Orterichter zu führendes 
Register. (G. v. 23. Juli 47. §. 8. 9. 10. u. 15.) 265. 
266. — Ausfertigung eines Attestes über die erfolgte 
Eintragung ders. in das Register. (ebend. §§. 45. u. 16.) 
266. — Strafe für verschuldete Versäumniß bei den 
m die Anzeigen festgeseten Fristen. (ebend. 68. 17. u. 
) 266. — die Ortspolizeibehörden sind verpflichtet, 
8 die rechtzeitige Anzeige ders. zu achten und bei Un- 
terlassung ders. das Erforderliche von Amtewegen zu 
veranlassen. (ebend. §. 19.) 256. — in den zum Be- 
zirke des Appellations-Gerichtshofes zu Cöln gehörigen 
Landestheilen bewendet es bei den über die Feststellung 
ders. bestehenden Vorschristen. (ebend. §. 22.) 267. 
Gefängnißstrase„ Verwandlung der nach der Feld- 
polizei. Ordnung vom 1. Novbr. 1847. verwirkten Geld- 
bußen in solche. (daselbst S§. 48. u. 49.) 385. 
Geben, unbefugtes, über bestellte Acker, über Wiesen, 
Weiden, Gärten, Weinberge rc., desgl. auf einem durch 
Warnungszeichen geschlossenen Privatwege, Strafe sür 
dasselbe. (Felrpolizei= Ord. v. 1. Novbr. 47. §. 41. 
Nr. 1.) 383. 
Geistliche, der vom Staate privilegirten Kirchengesell- 
schaften, dies. haben mit anderen Beamten im St#ate# 
gleiche Rechte. — A. L. R. Thl. II. Tit. 11. S§. 19. 
96. u. 97. — (Patent v. 30. März 47.) 121. 124. — 
evangelische und katholische, Besoldungs= und Zuschuß- 
Beträge für dies. (Haupt-Finanz-Etat v. 12. März 47. 
Nr. III. B.) 152.f. — desgl. zur Voerbesserung der 
äußern Lage ders. und zu Steuervergütungen für solche. 
(ebend. Nr. III. Uit. I). b.) 154. 
Gelder, den Militairpersonen des Soldatenstandes auf 
längere oder kürzere Zeit dienstlich anvertraut, Bestra- 
fung deren Veruntreuung in Anwendung des 8. 155. 
Thl. I. des Militair - Strafgesetzbuchs. (A. K. O. vom 
17. Juni 47.) 256. 
Geldstrafen (Geldbußen), Staats- Einnahme-Betrag 
aus dens. (Haupt-Finanz-Etat v. 12. März 47. Nr. 12. 
Kl. c.) 150. — nach der Feldpolizei--Ord. v. 1. Novbr. 47. 
verwirkt, fließen zur Gemeindefasse des Orts, in dessen 
Feldmark diellbertretung verübt ist. (daselbst S. 47.) 385. 
— aus Bestitzungen, welche nicht zum Gemeindeverbande 
gehören, oder besteht in der Feldmark kein Gemeinde- 
verband, sind solche an die Ortepolizeibehörde zur Ver- 
wendung ders. zu gemeinnützigen Zwecken für den Ort 
##entrichten. (ebend. §. 47.) 385. — Verwandtung derf. 
in
	        
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