Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1847. (38)

Sachregister. 
Grenzregulirungsämter, (Forts.) 
entscheiden. (Feldpolizei= Ord. v. 1. Novbr. 47. §S. 71.) 
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Griethausen, Ort, s. Rhein, alter regulirter. 
Großbritanien und Irland, vereinigtes König- 
reich, dem zwischen dems. und Preußen bestehenden Ver- 
trage vom 13. Mai 1846. wegen gegenseitigen Schutzes 
der Autorenrechte gegen Nachdruck und unbefugte Nach- 
bildung sind die den Thüringischen Zoll- und Han- 
delsverein bildenden Staaten unter dem 1. Juli 
47. vom 15. desselben Monats ab beigetreten (Minist. 
Bekanntmach, v. 4. Juli 47.) 245. — desgl. das Her- 
zogthum Braunschweig unter dem 30. März 47. vom 
1. April 47. ab. (Minist.-Bekanntmachung v. 1. Apr. 47.) 
120. 
Grundherren, bei den an dies. von den Juden zu ent- 
richtenden persönlichen Abgaben und Leistungen behält es 
vorläufig sein Bewenden; es werden jedoch weitere Be- 
stimmungen über deren Aufhebung und Ablösung vorbe- 
halten. (G. v. 23. Juli 47. S. W.) 267. 
Grundsteuer, Betrag der Einnahme und Ausgaben bei 
deren Erhebung. (Haupt-Finanz-Etat v. 12. März 47. 
Nr. 7. A.) 142. 
Grundstücke , Abkommen mit dem Königreiche beider 
Sieilien über deren Bestz seitens der beiderseitigen Unter- 
thanen in den gegenseitigen Staaten. (Handels- und 
Schifffahrtsvertrag v. 27. Janr. 47. Art. 21.) 225.— 
benachbarte, Strafe für denjenigen, der sich eines Theile 
ders. durch Abpflügen oder auf andere Weise anmaßt, 
oder durch Abpflügen, Abgraben oder andere dergl. 
Handlungen einen Privatweg oder Grenzrain ganz oder 
theilweise sich zueignet. (Feldpolizei-Ord. v. 1. Nopbr. 47. 
§s. 43. Nr. 1.) 384. — der jüdischen Synagogengemein- 
den, deren Verpachtung, Verwaltung und Verpfändung 
durch Beschluß der Repräsentanten-Versammlung. (G. v. 
B. Juli 47. S. 47. Nr. 2.) 272. — zu deren Ankauf 
für Synagogengemeinden ist auch noch die Genehmigung 
der Regierung erforderlich. (G. v. 23. Juli 47. §. 48.) 
272. — desgl. zur freiwilligen Veräußerung von Grund- 
stücken, welche überhaupt stets nur nach vorgängiger Tare 
im Wege öffentlicher Ligziration erfolgen darf. (ebend. 
S. 48.) 272. 
Gülchen, Ort, s. Eisenbahnen Nr. 9. 
Gutachten, über beabsschtigte Veränderungen in der 
ständischen Verfassung, Allerhöchste Einsorderung ders. 
nur von dem vereinigten Landtage. (V. v. . Febr. 47. 
6. 12.) 37. — besondere Gutachten (oder Vola) seitens 
desjenigen Standes oder derjenigen Provinz, welche bei 
den auf dem vereinigten Landtage zu Stande gekomme- 
nen Beschlüssen sich verletzt fühlen. (ebend. §. 17.) 38.— 
Allerhöchste Entscheidung über die daraus hervorgehende 
1847. 29 
Gutachten, (Forts.) 
Meinungsverschiedenheit. (ehend. 8. 17.) 38. — abge- 
sonderte, deren Einforderung auch für andere Fälle von 
sedem der vier Stände oder jeder der acht Provinzen des 
vereinigten Landtags, wenn es Allerhöchst für angemessen 
erachtet wird. (ebend. S. 17.) 38. — Gutachten über 
Gesetze, welche Veränderungen in Personen- und Eigen- 
thumerechten, Steuern 2c. zum Gegenstande haben, deren 
ausnahmsweise Allerhöchste Einforderung auch von den 
Provinzial-Landtagen, wenn dies aus besondern Gründen, 
namentlich der Beschleunigung wegen, räthlich erscheinen 
möchte. (V. über den vereinigten ständischen Ausschuß 
v. Z. Febr. 47. §. 3.) 41. — (. auch Gesetze. 
Güterabtretung, Rechtswohlthat, s. diese. 
Güter-Transporte, s. Waarentransporte. 
Goymmnasien, Betrag der Zuschüsse für solche aus Staats- 
sonds. (Haupt = Finanz-Etat v. 12. März 47. Nr. II 
In. C. e.) 154. 
Hafenbauten, iwcens für vee. (Daupt - Finan- 
Etat v. 12. März 47. Nr. V. 2.) 166. 
Hafengelder (Hafen-Abgaben, Hafengebühren), Staats- 
Einnahme-Betrag durch dies. (Haupt-Finanz-Etat v. 12. 
März 47. Nr. 6. lit. o.) 148. — deren Entrichtung 
von fremden Kriegefahrzeugen in den diesseitigen Häfen. 
(A. K. O. v. 1. Febr. 47.) 113. — in wie sern davon 
Befreiungen stattfinden. (ebend. Nr. 1.) 113. — die ent- 
gegenstehenden Bestimmungen der Hafengelder - Tarife 
werden hierdurch ausgehoben. (ebend. Nr. 4.) 113. — 
Tarif derselben für den Hafen von Pillau vom 18. Okto- 
ber 1838., Abänderung dessen Anhanges zu III. No. 2. 
(nicht III. Nr. 1. Ut. a.) wegen des den Binnen-Lootsen 
nur bedingungsweise zustehenden Liegegelbes von 15 fgr. 
für jede Nacht. (A. K. O. v. 19. Febr. 47. und Minist.= 
Bekanntmachung v. 7. Mai 47.) 111. 202. 
Halberstädtische Feldordnung vom 27. Juli 1759. 
von derselben verbleibt, wo dieselbe bisher gegolten hat, 
der K. 38. ders. nur in so weit in Kraft, als er die 
Schafhirten ve#pflichtet, für den Schadenersatz solidarisch 
zu haften; dagegen wird die darin ausgesprochene soli- 
darische Verpflichtung dieser Personen für die Strafen 
ausgehoben. (Feldpolizei-Ord. v. 1. Novbr. 47. S. 75.) 391. 
Handarbeiter, s. Arbeiter. 
Handel, mit Bedürfnissen der bei Eisenbahn= und andern 
öffentlichen Bauten beschäftigten Arbeiter, einen solchen 
dürfen Aufseher und Schachtmeister bei ersteren nicht be- 
treiben. (V. v. 21. Dezbr. 46. Is. 11. u. 26.) 24. 
27. 29. 
Handelsagenten, Abkommen darüber mit dem König- 
reiche beider Sicilien über deren gegenseitige Zulassung- 
Oan-
	        
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