Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1847. (38)

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Hanbelsagenten, (Forts.) 
(Handels= und Schifffahrts = Vertrag v. 27. Jan. 47. 
Art. 18.) 223. 
Handelsamt, Anegabebetrag für dasselbe. (Haupt- 
" tat v. 12. März 47. Nr. III. 9. lit. Db.) 164. 
Gaudelsbücher, bei deren Führung haben sich die Juden 
entweder der deutschen oder der sonst üblichen Landes- 
sprache, so wie der deutschen oder lateinischen Schrift- 
züge zu bedienen. (G. v. 23. Juli 47. S. 6.) 264. — 
Cerlust deren Beweiskrast, wenn dagegen verstoßen wird, 
so wie Verhängung einer Geldstrase von 50 Thlr. oder 
sechswöchentlichem Gefängniß. (ebend. §. 6.) 264. 
Hanudelsftrma, bestimmte, Streitigkeiten über das Recht 
zur Führung einer solchen gehören zur Kompetenz der 
Handelsgerichte. (G. v. J. Apr. 47. 5. 19.) 186. — 
s. auch Fabrikzeichen. 
Handelsgerichte, deren Errichtung in denjenigen Theilen 
der Monarchie, in welchen das Allgem. Landrecht und 
die Allgem. Gerichtsordnung Gesetzeskraft haben. (G. v. 
3. Apr. 47.) 182—188. 
1. Errichtung derselben. (ebent. s§§. 1—3.) 182. — 
Aufbringung der Kosten für solche aus Staats- 
mitteln. (ebend. §. 3.) 182. — Beschaffung und 
Unterhaltuug der Geschäfteräume für dies. durch 
den Handelestand des Bezirko, für welchen dasselbe 
bestimmt ist. (ebend. s. 3.) 182 
II Organisation derselben. (Gs. 4—17.) 183—185. — 
bies. sind für die ihnen überwiesenen Rechtsangele- 
genheiten (§. 18—20.) die Gerichtr erster Instanz 
und zunächst dem Landes-Justiz-Kollegium unter- 
geordnet. (ebend. §. 4.) 183. — Ernennung eines 
rechtsverständigen Direktors und zweier rechtsver- 
ständiger Mitglieder nebst deren Vertreter bei dens. 
(o5. 5—7.) 183. — Wahl und Anstellung von 
mindestens vier Mitgliedern aus dem Handelsstande 
und ehen so viel Stellvertretern für dies. (§. 5. 6. 
8—10.) 183. 184. — Amtedauer und Verhältisse 
ders. (Ss. 11 — 16.) 184. 185. — Suspension 
ders. vom Amte und Entfernung ders. aus solchem. 
(ebend. §. 13.) 184. — Ernennung und Vereidung 
von Sachverständigen für einzelne Zweige des 
Hanbdels= oder Schifffahrts = Verkehrs. (6. 17.) 
185. — Anstellung der Subaltern - und Unter- 
beamten bei dens. (S. 7.) 183. 
III. Kompetenz derselben. (6§. 18— 24.) 185—187.— 
zu solcher gehören alle Streitigkeiten aus Handels- 
teschäften, welche zwischen Handellreibenden ge- 
schlossen snd. (S. 18.) 185. — desgl. über Schif- 
fahrtsverhältnisse, Frachtgeschäfte, Sozietätsver- 
träge 2c. (Ss. 19—22.) 185. 186. — Zulässigkeit 
einer freiwilligen Prorogation des Gerichtsstandes 
Sachregister. 
1847. 
Handelsgerichte, (Forts.) 
zwischen dens. und anderen Gerichten. (G. 2.) 
187. — Ausübung der freiwilligen Gerichtsbarkeit 
bei dens. in Bezirhung auf Handels= oder Schiff- 
fahrtsverkehr. G. 24.) 187. 
IV. Verfahren bei bens. (S5. 25—33.) 187. 188. — 
solche haben dieselben Vorschriften zu befolgen, 
welche für die ordentlichen Gerichte verbindend 
sind, namentlich auch die Verordnung v. 21. Juli 
1846. über das Verfahren in Civilprozessen. (§. 25.) 
187. — nähere Bestimmungen darüber. (S§. 260— 
B.) 187. 188. — Fällung u. Vollstreckung der 
Erkenntnisse seitens ders. (Ss. 29—33.) 187. 188. 
Handelsschalen, an solchen können Juden als Lehrer 
zugelassen werden. (G. v. 23. Juli 47. S. 2.) 2064. — 
nicht naturalisirte Juden der Provinz Yosen bleiben da- 
von jausgeschlossen. (bend. §. 33. Nr. 1.) 269. 
gen, die aus Sozietätsverträ- 
gen über solche entstehenden Sneitigkeiten gehören zur Kom- 
petenz der Handelsgerichte. (G. v. 3. Apr. 47. 8. 19.) 185. 
Handels= (und Schifffahrts-) VBertrag, zwischen den 
Staaten des deutschen Zoll- u. Handelsvereines u. dem 
Königreiche beider Sicilien, (v. 27. Janr. 47., ratif. 
den 12. Mai 47.) 211 — 228. — Dauer desselben bis 
zum 1. Janr. 1657. u. ferner, wenn keine Aufkündigung 
erfolgt, (ebend. Art. 23.) 227. 
Handlungsdiener (Gehülfen) der Handeltreibenden, 
Streitigkeiten aus dem Verhälmisse der letztern zu erstern 
gehören zur Kompetenz der Handelsgerichte. (G. v. 3 
Apr. 47. §. 19.) 186. — desgl. aus Handelsgeschäften, 
die von dens. für ihren Prinzipal vorgenommen find. 
(ebend. §S. 19.) 186. · 
Handwerksgeselleu,iübifche,tückslchilichdekeiiZii- 
lassung, um bei inländischen Meistern als Gesellen zu 
arbeiten, bewendet es bei den Bestimmungen der Ordre, 
vom 14. Oktbr. 1838. (G. S. Seite 503.) u. der mit 
auswärtigen Staaten besonders geschlossenen Verträge. 
(G. v. 23. Juli 47. §. 71.) 278. — Strafbarkeit, wenn 
solche außerdem ohne Genehmigung dee Ministers des. 
Innern angenommen werden. (ebend. 8. 71.) 278. 
Haufröthen, unbefugtes, in Privatgewässern oder auf 
fremdem Grund u. Boden, Strafe für dasselbe. (Feldpo- 
lizei-Ord. v. 1. Nov. 47. §s. 41. Nr. 4.) 383. 
Haupt-Finanz-Etat, s. Etat. 
Hauptverwaltung der Staatsschulden, die Kan- 
didaten für die bei ders. erledigten Stellen hat ver ver- 
einigte Landtag, in dessen Vertretung der vereinigte 
ständische Ausschuß, Allerhöchsten Orts in Vorschlag zu 
bringen. (V. v. 3. Febr. 47. über die Bildung des ver- 
einigten Landtags §S. S. a.) 36. — (V. öber ben ver- 
einigten ständischen Ausschuß v. Z. Febr. 47. K. 4.) 41. 
Haupt-
	        
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