Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1847. (38)

34 Sachregister. 
Justizkollegien, Landes-, (Forts.) 
Apr. 47.) 196 — 201. — Bestellung eines Staats- 
anwalts bei dem Ehrenrathe der Justizkommissarien, 
Advokaten und Notarien durch dies. (ebend. §. 4.) 
197. — Einleitung eines Digziplinar = Strafverfah- 
rens bei dem gedachten Ehrenrathe auf Antrag ders. 
(ebend. §. ö.) 197. — Entscheidung ders. über die be- 
antragte Amtssuspension des Angeklagten, und Anorb- 
nung ders. auch ohne einen solchen Antrag. (ebend. S. 9.) 
198. — bilden die Rekursinstanz gegen die von dem 
Ehrenrathe getroffenen Entscheidungen, mit Ausschluß 
derjenigen über Dienstentlassung. (ebend. 86. 10. u. 17.) 
199. — bei solchen sind die Maßregeln zu beantragen, 
welche zur Ausführung der auf Geldstrafen oder Dienst- 
entlassung lautenden Erkenntnisse erforderlich sind. (ebend. 
5. 18.) 199. — s. auch Ehrenrath. 
Instizkommissarien, Gebührensätze für dies. in Aus 
führung der neuern Prozeßverordnungen. (A. K. O. v. 
26. Juli 47.) 321. 322. — Bildung eines Ehrenraths 
unter denselben, den Advokaten und Notarien (V. v. 30. 
A#pr. 47.) 196—201. — in der Befugniß der Gerichte, 
bieselben zu ihrer Schuldbigkeit anzuholten und mit Ord- 
nungsstrasen zu belegen wird dadurch nichts geändert. 
(ebend. §F. J.) 197. — Verfahren wegen Amtssuspenslon 
und Dienstentlassung ders. (ebend. S5. 5. 9. 11. 12. 16. 
17. 18.) 197. 196. 199. — die Ausführung der auf 
Dienstentlassung lautenden Erkenntnisse des Ehrenraths ist 
bei dem betreffenden Landes-Justizkollegium zu beantragen. 
(ebend. S. 18.) 199. — fiehe auch Ehrenrath. 
Instizminister, Befugnisse und Obliegenheiten desselben 
bei Erhebung von Komprtenzkonflikten zwischen den Ge- 
richten und Verwaltungsbehörden. (G. v. 8. April 47. 
S. S. 6. 7. S. 10. 11. 12. 10. 17.) 171. 172. 173. 174. 
— derselbe kann zu den Berathungen des Gerichtshofes 
für Kompetenzkonflikte einen Rath seines Departements 
abordnen, der aber an der Entscheidung nicht Theil 
nimmt. (ebend. §. 10.) 173. — dessen besondrrer In- 
strultion bleiben die nähern Bestimmungen über den Wahl- 
akt der Mitglieder des Ehrenraths der Justizkommissa- 
rien, Adrokaten und Notarien, so wie das Verfahren vor 
dem Ehrenrathe und die Art seiner Geschäftsführung 
vorbehalten. (V. v. 30. April 47. S. 27.) 200. 201 
durch denselben sind nähere Bestimmungen über den Be- 
trag der Gebühren zu treffen, welche an bie Ortsgerichte 
für die dens. durch di Verordnung vom 30. März 47 
überwiesenen Geschäfte, wegen bürgerlicher Beglaubigung 
der in geduldeten Religsonsgesellschaften vorkommenden 
Geburten, Heirathen und Sterbefälle, zu entrichten find. 
(V. v. 30. März 47. §S. 14.) 127. — auch hat derselbe 
die Gerichte mit näherer Anweisung zur Ausführung der 
gedachten Verordnung zu versehen. (ebend. S. 19.) 128. 
— beides auch in Beziehung auf die Gebühren für die 
1847. 
Justizminister, (Fortf.) 
bürgerliche Beglaubigung der Geburten, Heirathen und 
Sterbesälle unter den Juden, sowie auch hinsichtlich der 
Ausführung des über letztere ergangenen Gesetzes, in Ge- 
meinschaft mit dem Minister der geistlichen 2c. Angelegen- 
beiten und den Innern. (G. v. 23. Juli 47. S. S. 20. 
u. 73.) 207. 278. — Bestätigung der aus dem Handels- 
stande gewählten Mitglieder der Handelsgerichte und de- 
ren Stellvertreter durch dens. (G. v. 3. Apr. 47. S. 
10.) 184. — Erlaß besonderer Kreis= oder Lokal-Ver- 
ordnungen über feldpolizeiliche Vorschristen unter dessen 
u. des Ministers des Innern Genehmigung u. Bestätigung. 
(Felopolizei-Ord. v. 1. Novbr. 47. J. 74.) 390. f. 
Justiz-Ministerinm, Ausgabebeträge für dasselbe. 
(Haupt-Finanz-Etat v. 12. März 47. Nr. III. 5.) 100. f. 
Instiz= Offizianten-Wittwen= Kasse, Betrag an 
eigenen Einnahmen ders. (Haupt-Finanz- Etat vom 12. 
Män 47. Nr. 10. lit. c.) 150. — Staatsausgabe-Be- 
trag an dies. (ebend. Nr. III 6. i.) 162. 
Instiz-Verwaltang, Staats-Einnahme-Betrag aus 
bers. (Haupt-Finanz-Etat v. 12. März 47. Nr. 10.) 150. 
— Ausgabe -Beträge für dieselbe. (ebend. Nr. III. S.) 
160 — 162. 
4 
Kalkalatur-Gebüähren, deren Ansatz auch in Vor- 
mundschafts- und Kuratelsachen. (G. v. 23. Dezbr. 406. 
4.) 4. 
Kämmereien, zur Erhebung von Marktstandsgeldern 
berechtigt, als auf einem besondern Rechtstitel beruhend, 
deren Ermäßigung ohne Anspruch ders. auf Entschädi- 
gung. (V. v. 4. Oktbr. 47. S. õ.) 390. — bei den an 
dies. von den Juden zu entrichtenden persönlichen Abga- 
ben und Leistungen behält es vorläufig srin Bewenden; 
es werden jedoch weitere Bestimmungen über deren Auf- 
hebung und Ablösung vorbehalten. (G. v. 23. Juli 47. 
S. 23.) 267. 
Kämmerei-Vermögen, städtisches, dasselbe kann durch 
eine Gemeinheitstheilung niemals in Privatvermögen der 
Gemeindeglieder verwandelt werden. (Dekl. v. 26. Juli 
47. s. 1.) 327. 
Kammergericht, Einführung einer ollgemeineren Of- 
fentlichkeit bei den mündlichen Verhandlungen in den von 
dems. nach dem Geseße v. 17. Juli 46. zu führenden 
Untersuchungen. (A. K. O. und V. v. 7. April 4.) 
129.130. Defposltion der eingelöseten Staatsschulden- 
Dokumente bei dems. (V. v. 3. Febr. 47. S. 4. Nr. 1.) 44. 
Kämpchen, Foörderschacht, stehe Eisenbahnen Nr. 14. 
Kanal-Banten, allgemeine Anordnungen für die An- 
nahme und Beaufsichtigung der bei dens. zu brschäftigen- 
den Handarbeiter. (V. v. 21. Dezbr. 46.) 21—31. — 
nach näherer Bestimmung der betrrffenden Regierung #ber 
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