Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1847. (38)

Sachregister. 
Landräthe, (Forts.) 
der Abschätzung von Schäben bei feldpolizeilichen Vergehen, 
auf den Vorschlag der Ortsbehörden. Geldpolizei-Ordn. v. 
1. Novbr. 47. §. 65.) 389. — Prüfung und Bestäti- 
gung der Feldhüter und Ehrenfeldhüter (Feldherren) durch 
bies. (ebend. §. 51. Nr. 1.) 386. — Bestätigung der 
Lokalverordnungen auf dem Lande über feldpolizeiliche Vor- 
schristen durch dies. (ebend. SF. 2. 23—25.) 376. 380.— 
Entscheidung ders. über Pfandgeld u. Kosten, wenn ein 
Gutsherr die ihm zustehende Polizeigerichtsbarkeit selbst 
verwaltet und derselbe oder einer seiner Angehörigen bei 
jeuer betheiligt ist. (ebend. 8. 607.) 3837. — Pflichten ders. 
bei Annahme und Beaussichtigung der Handarbeiter für 
Eisenbahn-= u. andere öffentliche Baufen. (V. v. 21. Dezbr. 
46. §§. 1. u. 25.) 21. 27. — im Magdeburglschen 
Regierungsbezurke, Vollstreckung der von den Deichkom- 
missarien als solchen festgesetzten Strafen durch die Land- 
räthe. (A. K. O. v. 30. Apr. 47.) 210. 
Landrathsámter, “z ¾□.m— eupt 
Finanz-Etat v. 12. März 47. Nr. III. 2. 
Landrecht, Allgemeines, 
A. Bestimmungen über die Anwendung desselben im 
Allgemeinen. 
— Zusammenstellung der in dems. enthaltenen Bestim- 
mungen über Glaubens= und Religionsfreiheit, so wie 
über Kirchen- u. Religionsgesellschaften. (Anl. zu dem 
Pateute, die Bildung neuer Religionsgesellschaften betr., 
v. 30. März 47.) 121. 122 — 125. 
B. Bestimmungen über einzelne Paragraphen besselben. 
Thl. 1. Tit. 11. §. 385., die darin enthaltene Vorschrift 
findet auf die dem Handelsstande 
angehörenden Mitglieder der 
Handelsgerichte keine Anwen- 
kung; dieselben nd aber, gleich 
allen andern Richtern, verpflich- 
tet, sich in den Rechtssachen, 
bei deren Entscheidung sie ein 
persönliches Interesse haben, 
jeder Mitwirkung zu enthalten. 
(G. v. 3. Apr. 47. 5. 15.) 
185. 
Thl. 11. Tit. 6. S. 72.] die Bestimmungen derselben, 
* B. §. 160.] daß das Gemeindeglieder = Ver- 
mögen nach den Regeln des 
gemeinsamen Eigenthums beur- 
theilt werden soll, sind nur von 
der Verwaltung jenes Bermö- 
gens zu verstehen. (Dekl. v. 26. 
Juli 47. s. 3.) 328. 
Tit. 7. SSF. 26. die Lorschist ders. bexiehen 
u. 30. sich nur auf solche Gemein- 
1847. 
Landrecht, Allgemeines, (Forts.) 
gründe u. Gemeinweiden, welche 
zum „Gemeindeglieder-Vermögen 
gehören. (Dekl. v. 26. Juli 47. 
. 4.) 328. 
die barin enthaltenen Vorschrif- 
ten finden auf die dem Handels- 
stande angehsrenden Milglieder 
der Handelsgerichte keine An- 
wendung. (G. v. 3. Apr. 47. 
5. 15.) 185. (Vergl. zuvor Thl. I. 
Tit. 11. §. 385.) 
Anwendung der darin enthalte- 
nen Vorschrift auf die Beerdi- 
gungen auf fremden Kirchhsfen 
in der Provinz Westphalen. 
(V. v. 15. März 47.) 116. 
Laudtag, vereinigter, Bildung desselben u. Zusam- 
menberufung sämmelicher Provinzial = Stände zu dems. 
(Patent u. Verordn. v. 3. Febr. 47.) 33 — 39. — 
Anordnung desselben nach Bedürfnih oder wegen beson- 
dere wichtiger Landesangelegenheiten. (V. v. Z. Febr. 
7. §. 1.) 34. — Eröffnung, Dauer und Schließung 
besselben nach Allerhöchster Bestimmung. (ebend. 8. 1.) 
35. — Bildung des Herrenstandes auf dems. (ebend. g. 2.) 
35. — desgl. der Stände der Ritterschast, der Städte 
und Landgemeinden. (ebend. §. 3.) 35. — Zuziehung u. 
Mitgarantie desselben zu Staatsanleihen in Friedens- 
zeiten. (ebend. §§. 4. u. 5.) 35. — Ktändische Mitwir- 
kung zu solchen in Kriegszeiten durch Zuziehung der stän- 
dischen Deputation für das Staateschulbenwesen u. dem- 
nächstige Zusammenberufung des vereinigten Landtags, 
um demselben den Zweck und die Verwendung der auf- 
genommenen Anleihe nachweisen zu lassen. (ebend. §5.6. 
u. 7.) 35. 36. — derselbe hat den Vorschlag zu Be- 
setzung erledigter Stellen bei der Haupt-Verwaltung der 
Staatsschulden, auch liegt dems. die Abnahme der Rech- 
nungen der letz. behufs Allerhöchster Decharge ob. (ebend. 
5§. 8.) 36. — Zuziehung und Zustimmung desselben zur 
Einführung neuer Steuern oder Erhöhung der bestehen- 
den Steuersätze. (ebend. §. 9.) 36. — Ausschreibung 
gußerordentlicher Steuern in Kriegszeiten ohne dessen Zu- 
Fiehung, unter Vorbehalt des demnächstigen Nachweises 
des Zwecks u. der Verwendung vor dems. (ebend. F. 10.) 
36. — dems. soll bei seiner Einberufung zu einer der in 
den 88. 4. bis 10. bezeichneten Angelegenheiten jeberzeit der 
Haupt-Finanz-Etat und eine Übersicht des Staatshaus- 
halts für die Zeit von einer Versammlung zur andern 
behuss der Informalion vorgelegt werden. (S. 11.) 37. 
— Besrath desselben zu neuen Gesetzen, welche Ver- 
änderungen in Personen= u. Eigenthumsrechten rr. zum 
Ge- 
39 
Thl. U. Tit. 8. S§. 1939. 
u. 264. 
Tilit. 11. 8. 189.
	        
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