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Eandtag, vereinigter, (Forts.)
Gegenstande haben, se wie über Anderungen der ständi-
schen Verfassung. (s. 12. u. 16.), 37. 383. — Recht
besselben, Bitten u. Beschwerden Allerhöchsten Orts vor-
zutragen, welche innere Angelegenheiten des ganzen
Staats oder mehrerer Provinzen betreffen. (§5. 13. 16.
20. u. 21.) 37. 38. 39. (s. auch Petitionsrecht.) —
Verfahren bei Berathungen u. Abstimmungen auf dems.
(ebend. s5s. 14 — 17.) 37. 38. — Berathung u. Ab-
stimmung so wie Ausübung des Stimmrechts seitens des
Herrenstandes auf dems. (Ss. 14. u. 15.) 37. 38. —
Verfahren bei Abfassung der Beschlüsse auf dem verei-
nigten Landtage. (S§. 16. u. 17.) 33. — Allerhöchste
Ernennung eines Marschalls und Vice-Marschalls für
den Herrenstand sowohl, wie für die Versammlung der
Abgeordneten des Ritterstandes, der Städte und Land-
gemeinden. (. 18.) 33. — Stellung des vereinigten
Landtags zu den in ihm vertretenen Ständen und deren
Abgeordneten 2c. G. 19.) 38. . — bei allen Bera-
thungen desselben können die Staatsminister und die be-
sonders dazu beauftragten Beamten gegenwärtig sein, u
8 oft sie es nöthig finden, das Wort verlangen. (8. 22.)
39. — dieselben nehmen jedoch an den Abstimmungen
keinen Theil, sofern sle nicht als Mitglieder des verei-
nigten Landtags dazu berechtigt sind. (ebend. §. 22.)
39. — der Geschäftsgang auf dems. wird vurch ein
Allerhöchst zu vollziehendes Reglement geordnet werden.
(6. 23.) 39
Landtage, Provin zial-, dens. können ausnahmsweise,
nach Allerhöchster Bestimmung, die Gesetze, welche Ver-
änderungen in Personen= u. Eigenthumsrechten rc. zum
Gegenstande haben, zur Begutachtung vorgelegt werden,
wenm dies aus besonderen Gründen, namentlich der Be-
schleunigung wegen, räthlich erscheinen möchte. (V. v. 3.
Febr. 47. über den vereinigten ständischen Ausschuß (§.3.)
41. — dens. verbleiben diejenigen Bitten und Beschwer-
den, welche allein das Interesse der einzelnen Provinzen
betreffen. (V. v. J. Febr. 47. S. 13.) 37. — s. auch Peti-
tionsrecht. — dieselben dürsen den eingelnen Ausschüssen
keine Instruktionen und Aufträge für den vereinigten ständi-
schen Ausschuß ertheilen. (V. v. Z. Febr. 47. Über letztern,
§. 9.) 42. — Brandenburgische, Verleihung eines
Theilnahmerechts an der für die Besitzer adeliger Majo-
rate und Fideikommisse bestehenden Kollektivstimme auf
denselben an den Wirklichen Geheimen Rath 2c. Grasen
v. Redern, als Besiper der Fideikommiß-Herrschaften
Görlsdorf, Lanke und Schwante. (A. K. O. v. 28. Män.
47.) 119. — Westphälische, auf denselben wird dem
Grafen Ludwig v. Kielmannsegge die Hührung der den
Herrschaften Cappenberg und Scheda auf solchen beige-
legten Birilstimme so lange übertragen, als sein zur
Sachregister.
1847.
Laudtage, Provinzial--, (Forts.)
Suhzefsion berufener Sohn durch Minderjährigkeit behin-
bert ist, ständische Rechte auszuüben. (A. K. O. v. 4.
April und 14. Mai 47.) 169. 228. — s. auch Stände,
Provinzial-
Landtagsabgeordnete, der Ritlterschaft, der Städte
und Landgemeinden der acht Provinzen der Monorchie, dies.
erscheinen auf dem vereinigten Landtage in gleicher 5
wie auf den Provinzial bandtagen. (V. v. Z. Febr.
5. 3.) 35. — dens. dürfen die in letzteren hrssergen.
Stände, Kreisstände, Gemeinden und andere Körper-
schaften rc. weder Instruktionen noch Aufträge an den
vereinigten Landtag ertheilen, da dieser mit jenen Stän-
den in keinerlei Geschäftsverbindung steht. (ebend. F. 19.)
38. 39.
Landtags-Marschälle, slehe Marschälle.
Landwirtbschaftliche Lehr = Anstalten und
Musterwirthschaften r2c., Ausgabe - Betrag für
bies. (Haupt-Finang-Etat v. 12. März 47. Nr. III. 2.1)
168.
. Katastergemeinden, stehe Deichschaue auf
dem linken Rheinufer.
Lauke, Fideikommiß-Herrschaft, stehe Landtage, Pro-
vinzial -, Brandenburgische.
Lasten, mit der Ausübung ständischer Rechte, Patronat-
rechte, sowie mit Auslbung der Gerichtsbarkeit und der
olizei verbunden, zu deren Tragung sünd auch die ledi
schen Grundbesiyer verpflichtet, wenn sie auch von jener
dibg. werönlich ausgeschlossen find. (G. v. 23. Juli
47. §. 3.
Laub, o für denjenigen, der solches unbefugterweise
von Allee- oder Feldbäumen oder von Hecken abpflückt.
Geldpolizei-Ord. v. 1. Novbr. 47. H. 42. Nr. ö.) 384.
Lebensmittel, Verhütung der künstlichen Steigening,
deren Preise durch angemessene Beschränkung der Vor- und
Aufkäuferei auf den Wochenmärkten. (A. K. O. v. 23. April
47.) 192. — Ermächtigung der städtischen Ortsbehörden,
für die nächste Zeit und bis zum 1. Oktober 1847. den
Zwischenhändlern und Wiederverkäufern den Einkauf von
Lebensmitteln erst von 11 Uhr Vormittags ab zu gestat-
ten. (ebend.) 192.
Lehm, Strafe für das unbefugte Graben desselben. (Feld-
polizei-Ord. v. 1. Novbr. 47. S. 42. Nr. 1.) 384.
Lebrer, an Kunst-, Gewerbe-, Handels- und Navigations-
schulen, als solche können auch Juden zugelassen werden;
außerdem aber bleibt deren Anstellung als Lehrer auf
sädische Unterrichtsanstalten beschränkt. (G. v. 23. Juli
47.. S. 2.) 264. — nicht naturalisirte Juden der Provinz
Posen bleiben in usste Beziehung ausgeschlossen. (ebend.
8. 3Z. Nr. 1.) 20
Lebe-