Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1847. (38)

Sachregister. 
Lehrfächer, auf den Universitäten, zu welchen derselben 
auch Juden zugelassen werden können. (G. v. 23. Juli 
47. §. 2.) 203. — nicht naturalisirte Juden der Provinz 
Posen bleiben davon ausgeschlossen. (ebend. §. 33. Nr. 1.) 
269. 
Lebrlinge der Handeltreibenden, Streitigkeiten aus 
dem Verhältnisse der letztern zu erstern gehören zur Kom- 
petenz der Handelsgerichte. (G. v. 3. April 47. S. 19.) 
186. — desgl. aus Handelsgeschäften, die von dens. für 
ihren Prinzipal vorgenommen fiund. (ebend. §. 19.) 186. 
— als solche dürfen ausländische Juden ohne Genehmi- 
gung des Ministers des Innern nicht angenommen wer- 
den. (G. v. 23. Juli 47. s. 71.) 278. — Spasfe für 
die Übertretung dieser Vorschrift. (ebend. . 71.) 278. 
Leibrenten, Staatsausgabe = Betrag für dies. (Haupt- 
Finanz-Etat v. 12. März 47. Nr. IV. 3.) 166. 
Leinwand, Strafe für das unbefugte Bleichen ders. 
auf Grasangern oder Hecken. Geldpolizei= Ordn. v. 1. 
Novbr. 47. 8. 41. Nr. Z.) 383. 
Leistungen, in den Synagogengemeinden, Anordnungen 
für dies. (G. v. 23. Juli 47. §S. 68.) 274. 275. — 
persönliche der Juden, als solcher, an die Staatskasse, 
deren Aufhebung ohne Entschädigung. (G. v. 23. Juli 
47. §. 23.) 267. — bei derartigen Leistungen an Käm- 
mereien, Grundherren, Institute 2c. behält es vorläufig 
sein Bewenden; es werden jedoch weitere Bestimmungen 
über deren Aufhebung und Ablösungen vorbehalten. (ebend. 
5 3.) 207. 
Kleferungsverträge , (Kontrakte), im kaufmännischen 
Verkehr über bewegliche Gegenstände, mit Einschluß der 
Aktien und anderer geldwerthen Papiere, schriftlich abge- 
schlossen, Herabsetzung des Stempels zu solchen auf 
15 Sgr. (A. K. O. v. 30. April 47.) 201. 
Lippe, Fürstenthum, dasselbe ist dem Münzkartel v. 21. 
Oltbr. 45. beigetreten. (Minist.-Bekanntmachung v. 21. 
Septbr. 47.) 355. f. 
Liqnidations-Prozesse, erbschaftliche, über das Ver- 
mögen und den Nachlaß von Handeltreibenden, gehören 
vor die Handelsgerichte. (G. v. . April 47. S. 20. Nr. 5.)186. 
Literarische Institute, Staatsausgabe Betrag für 
dies. (Haupt-Finanz= Etat v. 12. März 47. Nr. III. 
C. b.) 154. 
Lokal-Verordnungen,, besondere, über seldpolizeiliche 
Vorschriften, deren Erlaß, Genehmigung und Bestäti- 
gung. (Feldpolizei = Ordn. v. 1. Novbr. 47. S§. 2. 25. 
27. 31. 35. 36. 73. 74.) 376. 
Lootsengebühren, deren Entrichtung von fremden 
Kriegsfabrzeugen in den diesseitigen Häfen. (A. K. O. 
v. 1. Febr. 47.) 113. — die entgegenstehenden Bestim- 
mungen der Lootsengelder-Tarife werden hierdurch ausge- 
hoben. (ebend. Nr. 4.) 113. — Binnen., für den Hafen 
Jahrgang 1847. 
1847. 
Lootsengebühren, (Forts.) 
von Pillau, wegen des dens. nur bedingungsweise zuste- 
henden Liegegeldes von 15 Sgr. für jede Nacht. (NA. K. 
HO. v. 19. Febr. 47. und Minist.-Bekanntmach. v. 7. Mai 
47.) 111. 202. 
Lotterien, öffentliche, innerhalb Landes ohne aus- 
drückliche Genehmigung der Minister des Innern und der 
Finanzen von Privatpersonen unternommen, Bestrafung 
der letztern dafür nit einer fiskalischen Geldbuße bis zu 
500 Rthlr. (V. v. 6. Juli 47.) 201. 202. — desgl. der- 
jfenigen, welche in auswärtigen diesseits nicht zuge- 
lassenen Lotterien spielen, sich dem Verkaufe der Loose 
für solche unterziehen, oder einen solchen Verkauf als 
Mitteleperson befördern. (ebend. §S. 1.) 262. — 
LotteriesPetwaltnag,EinnahmenusidAusgdbeu 
ders. (Haupt-Finanz-Etat v. 12. März 47. Nr. 6.) 140. 
Luxemburg, Großherzogthum, der wegen des Beitritts 
desselben zu dem Zollsysteme Preußens und der übrigen 
Staaten des Zollvereins abgeschlossene Vertrag vom 8. 
Febr. 1842. wird mit folgenden Abänderungen bis zum 
letzten Dezember 1853. verlängert. (Vertrag v. 2. April 
47.) 283—285. — Beibehaltung des dort eingeführten 
Dezimal- (Maaß- und Gewichts-) Systems, so wie des 
französischen Münzsußes für die Dauer des gegenwärti- 
gen Vertrages, der im Art. 11. des Vertrages vom 8. 
Febr. 42. getroffenen Verabredung ungeachtet. (ebend. 
Art. 2.) 284. — Einrichtung der dortigen Zollverwal- 
tung nach einer anderweiten besondern Übereinkunft in 
Folge des Art. 16. des Vertrages v. Z. Februar 42. 
(ebend. Art. 3.) 284. — ohne zweijährige Aufkündigung 
vor Ablauf des gegenwärtigen Vertrages, soll letzterer 
auf 12 Jahre, und sofort von 12 zu 12 Jahren, als ver- 
längert angesehen werden. (ebend. Art. 4.) 284. 
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M. 
Mackenrode, Ort, s. Chausseebau Nr. 20 
Magdeburger Kegierungsbezirk, Strafbefugnisse der 
Deichkommissarien in dems. (A. K. O. v. 30. April 47.) 
210. — s. auch Deichkommsssarien. 
Magdeburg-Potsdam-Berlin, siehe Eisen bah- 
nen Nr. 2. 
Magdeburg- Wittenbergesche Eisenbahn, (. 
Eisenbahnen Nr. 
Magisträte, Garnrang sachverständiger Taratoren durch 
dieselben behufs der Abschätung der durch Übertretungen 
der Feldpolizei--Orbnung v. 1. Novbr. 47. herbeigeführ- 
ten Schäden. (§. 65. ders.) 389. 
Mahblsteuer, Staats--Einnahme-Betrag aus ders. (Haupt- 
Finanz- Etat v. 12. März 47. Nr. 8. Uil. k.) 146. — 
Beiträge der Kommunen zu den Erhebungskosten ders. 
(ebend. §. 8. Lt d.) 148. — bis zum 1. Aug. 1847. 
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